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TBW-Prüfung: fragwürdige Weihnachtsgeschenke von den Industrie- und Handelskammern | |
Nachdem die Herbstprüfung »Geprüfter Technischer Betriebswirt« dieses Jahr offensichtlich völlig mißlungen ist (mehr), haben sich die Industrie- und Handelskammern inzwischen doch dazu aufgerafft, Prüfungsergebnisse mitzuteilen. Inzwischen liegen uns Informationen zu den angewandten Bewertungsmethoden aus der ganzen Republik vor. Eines wird dabei immer klarer: bei manchem liegen recht fragwürdige Weihnachtsgeschenke unterm Baum. So ist inzwischen allgemein bekannt, daß die Notenskalen um einen Faktor angehoben wurden, um mancherorts überhaupt Teilnehmer über die Latte zu heben: so wurden beispielsweise alle Ergebnisse mit 1,25 multipliziert, also aufgewertet – an einigen Orten. Und genau das ist das Problem: während nämlich vielfach solche Punktekorrekturen um 25% vorgenommen wurden, finden sie andernorts mit 10% und wieder in anderen Kammerbezirken gar nicht statt. Mangels zentraler Dienstaufsicht kann der DIHK zwar eine solche Maßnahme empfehlen, aber nicht anordnen. Das Ergebnis ist eine eklatante Ungleichbehandlung. Während Stellenanzeigen beiderlei Geschlechtsformen aufweisen müssen und durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eine Vielzahl von Prozessen gegen Arbeitgeber wegen Ungleichbehandlungen möglich sind, scheint es kein Problem darzustellen, Prüfungsergebnisse von einer IHK zur nächsten völlig unterschiedlich auszuwerten. Der deutsche Bildungsprovinzialismus könnte absurder nicht sein: zwar werden Kammerprüfungen zentral von der DIHK Bildungs-GmbH erarbeitet, aber bundeseinheitlich sind nur die Fehler, die dabei gemacht werden. Bei der Bewertung der Teilnehmerleistung kann anscheinend jede Kammer nach Gutsherrenart entscheiden, wie sie verfahren will. Daß die Prüfer in ihrer Bewertungsfreiheit nicht eingeschränkt werden sollen, wie es ausdrücklich auf den Lösungsexemplaren vermerkt ist, ist dabei nur die halbe Wahrheit: hier hat erst das Qualitätsmanagement total versagt, und danach das Krisenmanagement. Der DIHK zeigt den Prüfungsteilnehmern damit auch die offizielle Geringschätzung, die man solchen Fortbildungsprüfungen entgegenbringt – was indes symptomatisch ist für dieses Land. So sind die Ergebnismitteilungen bisweilen fragwürdige Weihnachtsgeschenke, die freilich bald dem Verwaltungsrichter zur Begutachtung vorgelegt werden könnten: ich weiß von mehreren Standorten, wo die Teilnehmer sich zusammentun und rechtliche Schritte vorbereiten. Auch das ist eine Kundentransaktion der Industrie- und Handelskammern, und nicht untypisch für die deutsche Service-Wüste. Ein Aufruf des BWL-Boten an alle Prüfungsteilnehmer:
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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