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Der Rotstift fleißig in Aktion: wie werden IHK-Prüfungen eigentlich korrigiert? |
Da die Prüfungskampagne dieses Herbstes beginnt, ist vielen Teilnehmern vor den Prüfungsaufgaben bange, aber manchen auch vor dem, was danach kommt. Während ich mich über Prüfungsangst schon anderweitig ausgelassen habe, kann dieser Artikel möglicherweise die Ängste vor der Korrektur etwas abbauen und manchem geplagten Klausuropfer die letzten Tage vorher einen ruhigeren Schlaf verschaffen. Was also passiert, wenn die Prüfungsexemplare den Prüfer vollzählig und in einem Stück erreicht haben, also nicht in der Post verloren gegangen sind, wie es schon vorgekommen ist? Jedenfalls habe ich den großen IHK-Korrekturschreibtisch schon für die kommende Arbeit geräumt, und die beginnt nach Eintreffen der heißersehnten Pakete stets am Bildschirm (und nicht etwa auf dem Papier). Wir haben es uns nämlich zur Angewohnheit gemacht, die Lösungsvorschläge der Kämmerlinge stets nachzurechnen und auch sonst inhaltlich zu überprüfen, denn sie enthalten bisweilen Fehler. Nein, nicht die groben Hauer - kleine Unzulänglichkeiten wie Zahlendreher oder Kommafehler sind viel schöner, und rutschen gelegentlich durch die Qualitätskontrollen der Kämmerlinge, könnten aber auch dem richtig rechnenden Teilnehmer den Tag versauen. Eine Aufgabe vor Beginn der Benotung vollständig in einer Tabellenkalkulation abzubilden hat aber auch einen ganz anderen Vorteil: man kann Folgefehler erkennen. Das aber ist notwendig, um Mehrfachabzüge zu vermeiden: rechnet jemand eine bilanzielle Bewertung falsch, die später anderswo nochmal gebraucht wird, sollte der dann später entstehende Fehler nicht erneut zu einem Punktabzug führen. Das geht aber nur, wenn man mit dem Fehler nachrechnet, ohne Computer kaum machbar. Während man Rechen- und ähnliche Bagatellfehler noch unschwer im Vorfeld der Benotung korrigieren kann, sind echte inhaltliche Knaller immer ein Ärgernis (Beispiel 1, Beispiel 2, Beispiel 3). Solche Hauer kommentiere ich am Rand oder schreibe eine separate Notiz an den Zweitprüfer. Übrigens rüge ich sie auch jedes Mal im Feedback-Bogen, in dem die Prüfer die Prüfung aus ihrer Sicht bewerten. Leider werden Fehler wie die unausrottbare Verwechslung von AK und WBW bei der kalkulatorischen Kostenrechnung oder die vollkommen absurde Forderung, die Eigenkapitalquote solle immer mindestens ein Drittel der Bilanzsumme betragen, immer wieder neu gemacht. Das ist auch für uns frustrierend. Wir neigen dann aber dazu, in diesem Punkt eher nicht streng zu sein, um solche Schwächen der Prüfung nicht dem Teilnehmer anzulasten. Ja, die Lösungsvorschläge: die rosa Exemplare, die die Teilnehmer nicht zu sehen kriegen, sind nämlich ausdrücklich keine Musterlösungen. Der Korrektor soll in seiner Freiheit nicht eingeschränkt werden. Das erlaubt, auf die Leute möglichst optimal einzugehen. Allgemein vergeben wir Punkte wenn ersichtlich ist, daß jemand etwas geistig durchdrungen hat. Rechen- und ähnliche Fehler führen nur zu geringen Abzügen, wenn die Sache dem Grunde nach korrekt erkannt aber beispielsweise nur falsch in den Rechner getippt wird. Keine Punkte gibt es aber, wenn jemand etwas richtig macht, was gar nicht gefragt ist - wie etwa der Prüfungskandidat, der einst auf eine Aufgabe, in der zwei Geldbeträge und zwei Zinssätze vorkamen, eine völlig korrekte (näherungsweise) interne Zinsfußrechnung machte, nicht erkennend, daß aber der Leverage Effect gefragt war. Kammerprüfungen können prüferfreundlich sein oder auch nicht. Eine prüferfreundliche Aufgabengestaltung enthält nicht nur nachvollziehbare und richtige Lösungsvorschläge, sondern auch Teilbepunktungen. Nicht prüferfreundlich ist, wenn für eine komplexe Lösung eine große Punktzahl genannt wird, aber nicht, für was genau wieviele dieser Punkte zu vergeben seien, etwa für eine juristische Fallösung 25 Punkte aber nicht ersichtlich ist, für welchen Teilschritt genau wie viel davon. Leider kommt sowas vor. Dann müssen wir vor Bearbeitung des ersten Exemplars die Teilbepunktungen selbst festlegen. Ideal ist übrigens, wenn die Anzahl der Punkte durch die (ggfs. gewichtete) Anzahl der Teilleistungen ohne Rest teilbar ist: werden beispielsweise drei Nennungen von etwas verlangt, dann sollten es auch drei, sechs oder meinetwegen neun, aber nicht fünf oder sieben Punkte sein. Für selbstverständlich halte ich, daß auf den grünen Teilnehmerexemplaren nur Nummern und keine Namen zu finden sind, denn Anonymität garantiert Fairneß und Objektivität. Aber auch Prüfer machen Fehler, und das ist, wo die Zweitkorrektur ins Spiel kommt. Der Zweitprüfer wiederholt die Arbeit des Erstkorrektors und ändert, wo er anderer Meinung ist. Bei kleinen Abweichungen im Ergebnis wird der Mittelwert gebildet, oder bei Fehlern des Erstprüfers der Meinung des Zweitkorrektors gefolgt, und bei großen Unterschieden gibt es eine persönliche Beratung. Ein guter Erstprüfer vermerkt nicht nur seine Ergebnisse, sondern Schritt für Schritt seine Teilbewertungen im grünen Bereich neben der Arbeit des Prüfungskandidaten. Das erleichtert dem Zweitprüfer, die Ergebnisse des Erstprüfers nachzuvollziehen. Dies ist übrigens bei rechnerischen Fragen leichter als bei qualitativen Aufgaben. Gerade in allgemeinen volks- und betriebswirtschaftlichen Aufgaben oder im Bereich strategischer- und marketingorientierter Fragen kommt es auf das Erkennen bestimmter Zusammenhänge und Eigenschaften an. Hier muß der Text des Prüfungsteilnehmers auf die entsprechenden Punkte hin untersucht werden. Es hat sich bewährt, die jeweiligen Fundstellen zu unterstreichen und Notizen am Rand zu fertigen. Fragen um strittige tagespolitische Themen wie Mindestlohn oder Euro-Kursanstieg können vorkommen und sind nicht schon wegen ihrer Aktualität und kontroversen Diskussion unfair; sie haben i.d.R. aber nicht eine einzige richtige Lösung, sondern zielen auf das Erkennen von Zusammenhängen, etwa daß der teure Euro der exportorientierten Wirtschaft schadet (ein Nachteil), aber Rohstoffimporte günstiger macht (ein Vorteil). Solche Nennungen können sehr wohl objektiv und "richtig" sein. Knapp daneben ist übrigens auch vorbei, weiß jedenfalls der Volksmund. Auf Prüfungen trifft das nicht wirklich zu, denn hier (und vielfach anderswo) gibt es die informelle Sitte, niemanden mit 49 oder 48 Punkten durchfallen zu lassen. Kommt ein solches Ergebnis raus, würden eher noch woanders ein paar Punkte "gesucht", um auf 50 Punkte zu kommen. Wie weit diese "informelle Gnadenzone" reicht, ist aber nirgendwo festgelegt, ebenso wie ihre Existenz: wer mit 49 Punkten durchrasselt, hat jedenfalls daraus alleine keine Ansprüche. Ärgerlich ist das aber allemal. Die Dauer bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse ist leider oft ein Ärgernis - zu Recht bedenkt man, daß es meist Monate dauert, und der Teilnehmer während dieser Zeit im Ungewissen übersein Ergebnis bleibt. Das liegt daran, daß die Ergebnisse erst bekanntgegeben werden können, wenn sämtliche Einzelnoten vorliegen, denn von der Anzahl der nicht bestandenen Prüfungen hängt ja ab, ob jemand ganz von vorne anfangen muß oder es noch in der Mündlichen rausreißen kann. Man sollte aber auch bedenken, daß fast alle Prüfer dies nur ehrenamtlich, also nebenher machen. Die wenigsten Prüfer befassen sich primär und permanent mit Prüfungen, so wie ich es tue. Kann ich sowas also in einer Rate von zwei bis vier Exemplaren pro Tag abhandeln, dauert es anderswo wegen Arbeitsüberlastung leider oft Wochen. Ja, zwei bis vier am Tag sind mein Maximum fairer Benotung. Danach kriege ich repetitive stress disorder, oder etwas volkstümlicher gesagt, eine Meise. An einer Prüfung, so kann man zusammenfassen, sind stets zwei Teams beteiligt, erst die Dichter und Denker und dann die Richter und Henker. Deren Zusammenarbeit untereinander hat sich meines Erachtens nach in den letzten Jahren deutlich verbessert, vielleicht auch getrieben von den neuen Prüfungsverordnungen. Nichtig ist alles Menschenwerk, gewiß, aber eine faire und gleichmäßige Beurteilung nach einheitlichen und objektiven Maßstäben kann, so denke ich, sehr weitgehend sichergestellt werden. Es mag mit Sorgenfalten über die befürchteten Aufgaben zur Prüfung auflaufen, wer Grund zu solcher Sorge hat; die nachfolgende Korrekturarbeit sollte aber niemandem in den Augen brennen. Niemandem außer den Korrektoren, die mit der Zeit zu Experten im Entziffern schwerlesbarer Handschriften werden... Links zum Thema: Strategien gegen die Prüfungsangst | Fehler in IHK-Prüfungen: wieder mal die Bilanzanalyse | Fehler in IHK-Prüfungen: wieder eine neue Knallschote | Unausrottbare Fehler: zum Beispiel die kalkulatorischen Zinsen | Fehler in IHK-Prüfungen: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung | Fehler in IHK-Prüfungen: Die »2:1-Regel« | Anonymisierung von Prüfungen: Von der Namenlosigkeit des Opfers, oder dem Vertrauen in die Täter | Prüfungsausschüsse: kostenlos oder umsonst? | Kleine Typologie unfairer Prüfungsfragen (interne Links) |
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