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Fehler in IHK-Prüfungen: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung

Man darf alle Fehler machen, so lautet ein bekannter Grundsatz des Qualitätsmanagements, aber alle nur ein Mal - was uns sagen will, daß man aus seinen Fehlern lernen soll. Es gibt daher alte Piloten und mutige Piloten, so ein bekanntes Sprichwort aus der Fliegerei, aber keine alten mutigen Piloten. Auch die Kämmerlinge machen Fehler, was an sich kein Anlaß für einen Artikel an dieser Stelle wäre. Nur machen sie manche Fehler immer wieder - und zwar in ihren Prüfungen. Das ist zweifellos bedauerlich, besonders da sie darauf aufmerksam gemacht wurden. In dieser Folge also: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung.

Die richtige Formel
Kalkulatorische Abschreibung, richtige Version
Die kalkulatorische Abschreibung dient, im Gegensatz zu ihrem steuerlichen Gegenstück, der Refinanzierung bestehender Vermögensgegenstände. Sie bewertet daher nicht den Neuwert (Anschaffungswert, AW) des vorhandenen Gegenstandes, denn dieser ist ja bereits finanziert, sondern den Wiederbeschaffungswert (WBW) der am Ende der technischen Nutzungsdauer zu beschaffenden Ersatzinvestition. Sie rechnet aus dem gleichen Grund auch nicht nach der steuerlichen AfA-Tabelle, sondern berücksichtigt nur die wirkliche (technische, betriebsübliche) Nutzungsdauer - die von der steuerlich vorgeschriebenen Nutzungszeit in aller Regel erheblich abweicht.

Am Ende dieser Zeit wird aber nicht der gesamte Wiederbeschaffungswert gebraucht, wenn die Altanlage noch einen Restwert (Schrottwert, SW) besitzt - der in der Praxis auch ein Wiederveräußerungswert sein kann: Alte 737er-Flugzeuge beispielsweise sind nach zwanzig Jahren am europäischen oder amerikanischen Himmel den Osteuropäern noch bis zu einer Millionen US-Dollar wert. Was die Afrikaner fünf bis zehn weitere Jahre für dann wirklich schrottreifes Fluggerät zahlen, ist mir nicht bekannt. Muß man hingegen Geld bezahlen, um eine Altanlage loszuwerden, so ist dies ein negativer Schrottwert - was im Effekt zu einer Addition im Zähler des Bruches führt, denn man muß dann ja mehr Geld als nur den Wert der Ersatzinvestition aufwenden.

So weit, so logisch - jeder Grundkurs in Kostenartenrechnung sollte diese einfachen Sachverhalte vermitteln. Nur bis zu den Kämmerlingen hat sich das noch nicht durchgesprochen, denn die machen es falsch - und zwar immer wieder:

Das ist leider falsch:
Kalkulatorische Abschreibung, falsche IHK-Version
In deren Prüfungen fehlen nämlich regelmäßig Angaben zum Wiederbeschaffungswert, so daß der Prüfungsteilnehmer mit dem Anschaffungswert der Anlage die kalkulatorische Abschreibung berechnen soll - was nur richtig ist, wenn der Nominalwert konstant bleibt, was aber kaum irgendwo wirklich der Fall sein dürfte: bei Computern beispielsweise liegen die Wiederbeschaffungswerte meist weit unter den Anschaffungswerten ihrer Vorgänger, aber Autos werden nicht wertvoller, sondern teurer. Und wenn Deutschland sich weiterhin von einem Volk ohne Raum zu einem Raum ohne Volk entwickelt, haben Immobilien bald kaum noch einen Wiederbeschaffungswert, denn sie werden bald massenhaft leerstehen und verschenkt werden. Das alles ignorieren die Kämmerlinge, selbst da sich aus solchen Annahmen hervorragende Prüfungsfallen konstruieren ließen.

Die zuständigen Aufgabenausschüsse für die IHK-Prüfungen "Betriebswirt/IHK" und "Technischer Betriebswirt" habe ich schon vor Jahren auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, aber weder einen Feedback hierzu erhalten noch richtige Lösungsvorschläge zu sehen bekommen. Mal sehen, ob die Kämmerlinge Webseiten lesen (und darüber nachdenken). Einstwgeilen bleibt nur, die Prüfungsteilnehmer auf das Vorhandensein solcher Fehler geistig-moralisch vorzubereiten, so daß sie nicht in die Falle stolpern, denn nicht für das (berufliche) Leben lernen wir, sondern für die Prüfung. Schade, wirklich!

Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, auf der BWL-CD enthalten.

Links zum Thema: Prüfungsrelevant: Grundgedanken und Kostenverläufe der Break-Even-Rechnung | Häufige Irrtümer: Warum die Bankzinsen nichts mit den Zinskosten zu tun haben | Knallharte Prüfungsfragen zur Break Even Rechnung, Teil 1 von 3 | Teil 2 von 3 | Teil 3 von 3 | Warum nicht alles, was Verlust erwirtschaftet, auch abgeschafft werden sollte (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abschreibung" (und viele damit zusammenhängende Stichworte), "Kalkulatorische Abschreibung", "Kalkulatorische Kosten", "Kosten". [Manuskripte]: "Lehrbuch der KLR.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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