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Fehler in IHK-Prüfungen: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung | ||||
Man darf alle Fehler machen, so lautet ein bekannter Grundsatz des Qualitätsmanagements, aber alle nur ein Mal - was uns sagen will, daß man aus seinen Fehlern lernen soll. Es gibt daher alte Piloten und mutige Piloten, so ein bekanntes Sprichwort aus der Fliegerei, aber keine alten mutigen Piloten. Auch die Kämmerlinge machen Fehler, was an sich kein Anlaß für einen Artikel an dieser Stelle wäre. Nur machen sie manche Fehler immer wieder - und zwar in ihren Prüfungen. Das ist zweifellos bedauerlich, besonders da sie darauf aufmerksam gemacht wurden. In dieser Folge also: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung.
Am Ende dieser Zeit wird aber nicht der gesamte Wiederbeschaffungswert gebraucht, wenn die Altanlage noch einen Restwert (Schrottwert, SW) besitzt - der in der Praxis auch ein Wiederveräußerungswert sein kann: Alte 737er-Flugzeuge beispielsweise sind nach zwanzig Jahren am europäischen oder amerikanischen Himmel den Osteuropäern noch bis zu einer Millionen US-Dollar wert. Was die Afrikaner fünf bis zehn weitere Jahre für dann wirklich schrottreifes Fluggerät zahlen, ist mir nicht bekannt. Muß man hingegen Geld bezahlen, um eine Altanlage loszuwerden, so ist dies ein negativer Schrottwert - was im Effekt zu einer Addition im Zähler des Bruches führt, denn man muß dann ja mehr Geld als nur den Wert der Ersatzinvestition aufwenden. So weit, so logisch - jeder Grundkurs in Kostenartenrechnung sollte diese einfachen Sachverhalte vermitteln. Nur bis zu den Kämmerlingen hat sich das noch nicht durchgesprochen, denn die machen es falsch - und zwar immer wieder:
Die zuständigen Aufgabenausschüsse für die IHK-Prüfungen "Betriebswirt/IHK" und "Technischer Betriebswirt" habe ich schon vor Jahren auf diesen Umstand aufmerksam gemacht, aber weder einen Feedback hierzu erhalten noch richtige Lösungsvorschläge zu sehen bekommen. Mal sehen, ob die Kämmerlinge Webseiten lesen (und darüber nachdenken). Einstwgeilen bleibt nur, die Prüfungsteilnehmer auf das Vorhandensein solcher Fehler geistig-moralisch vorzubereiten, so daß sie nicht in die Falle stolpern, denn nicht für das (berufliche) Leben lernen wir, sondern für die Prüfung. Schade, wirklich! Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, auf der BWL-CD enthalten. Links zum Thema: Prüfungsrelevant: Grundgedanken und Kostenverläufe der Break-Even-Rechnung | Häufige Irrtümer: Warum die Bankzinsen nichts mit den Zinskosten zu tun haben | Knallharte Prüfungsfragen zur Break Even Rechnung, Teil 1 von 3 | Teil 2 von 3 | Teil 3 von 3 | Warum nicht alles, was Verlust erwirtschaftet, auch abgeschafft werden sollte (interne Links) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abschreibung" (und viele damit zusammenhängende Stichworte), "Kalkulatorische Abschreibung", "Kalkulatorische Kosten", "Kosten". [Manuskripte]: "Lehrbuch der KLR.pdf". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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