Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Unausrottbare Fehler: zum Beispiel die kalkulatorischen Zinsen

Man soll Fehler machen, aber möglichst alle nur ein einziges Mal. Das hat die Industrie- und Handelskammer nicht immer beherzigt, wo die kalkulatorische Abschreibung auch in Prüfungsaufgaben fälschlicherweise immer wieder auf den Anschaffungswert (statt auf den Wiederbeschaffungswert) gerechnet wird, und die ganze deutsche Bankenlandschaft würde mit Pauken und Trompeten durch die IHK-Prüfung fallen. Jedenfalls hinsichtlich der Eigenkapitalquote. Jetzt ist wieder ein neuer Hauer aufgetaucht: eine fehlerhafte Berechnung der kalkulatorischen Verzinsung. Und das wenige Tage vor der neuen Prüfung - au weia!

So weiß der verständige Absolvent natürlich, daß die kalkulatorische Verzinsung keine Schuld-, sondern eine Guthabenverzinsung darstellt, kein passivisches Phänomen also, sondern ein aktivisches. Schließlich will man ja das eingesetzte, also als Vermögen manifestierte Kapital verzinsen.

Dies ist besonders in der Maschinenrechnung bedeutsam, wo das in der Maschine manifeste Kapital verzinst und als Kosten abgerechnet werden soll (Zahlenbeispiel). Man muß also den Anschaffungswert der Maschine und den Restwert am Ende der Nutzungsdauer addieren und die Summe durch zwei dividieren, um das Durchschnittskapital zu erhalten, also die mittlere Kapitalbindung (linke Formel). Diese ist die Ausgangszahl für die kalkulatorische Zinsrechnung.

Richtig:
Die durchschnittliche Kapitalbindung verzinst sich:

Falsch:
Der Restwert (Schrottwert) wird aus der Verzinsung subtrahiert:

Das aber scheint der IHK nicht immer so klar zu sein: in der Prüfung zum Geprüften Technischen Betriebswirt vom 06.10.2005, die der Redaktion vorliegt, soll in Aufgabe 3 auf S. 4 ein Liquidationserlös vom Anschaffungswert subtrahiert werden (so gemäß Lösungsvorschlag, S. 29). Man würde damit für den Liquidationserlös, der ja die ganze Nutzungszeit in der Anlage gebunden ist, keinen Zinsersatz mehr kalkulieren. Der Kostenrechner hätte sich damit selbst betrogen - ein schwerer Fehler.

Warum das falsch ist, wird besonders am Beispiel eines Grundstücks deutlich: das hat in der Regel keinen Wertverlust. Der potentielle Liquidationserlös entspricht also dem Anschaffungswert. Subtrahiert man aber nach IHK-Methode den Liquidationserlös vom Anschaffungswert, so betrüge das Ergebnis null: Grundstücke werden also bei der IHK nicht verzinst.

Liebe Aufgabenlyriker, da ist Euch ein richtiger Hauer unterlaufen. Auch die Korrekturleser scheinen das damals nicht gefunden zu haben. Mögen solche Fehler in den Textbänden noch hinnehmbar sein, in den Prüfungen sind sie eigentlich nicht tolerabel. Es ist zu hoffen, daß man es in der jetzt anstehenden Prüfung im gleichen Lehrgang besser gemacht hat.

Die Sache ist übrigens auch außerhalb von Prüfungen ein verbreiteter ("unausrottbarer") Irrtum: viele Kostenrechner glauben, sie müßten den Restwert (Liquidationserlös) nicht verzinsen, weil sie ihn ja am Ende zurückerhalten. Dieser Artikel hat aber hoffentlich deutlich gemacht, daß auch ein am Ende wieder liquidierbarer Restwert natürlich Teil der betriebsnotwendigen Kapitalbindung ist und damit verzinst werden muß. Also: subtrahieren gilt nicht!

Links zum Thema: Fehler in IHK-Prüfungen: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung | Fehler in IHK-Prüfungen: Die »2:1-Regel« | Maschinenrechner für Excel (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Kalkulatorische Kosten", "Kalkulatorische Zinsen", "Mindestrentabilität", "Zinsen". [Manuskripte]: "Lehrbuch der KLR.pdf". [Excel]: "Kalk Kosten.xls", "Maschinenrechnung.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

© Harry Zingel 2007; Erlgarten 8, 99091 Erfurt, Tel. 0172-3642082, 0361-2606029, Fax 0361-2118928


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de