Der kostenlose Newsletter der BWL CD © Harry Zingel 2001-2009 |
Mehr wissen, mehr können, mehr sein! |
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog | |
Kostenrechnung: Die häufigsten Fehler bei der Berechnung der kalkulatorischen Zinskosten | |||||||||||||||||||
In kaum einem anderen Gebiet der Kosten- und Leistungsrechnung werden so viele Fehler gemacht wie bei der Berechnung der Zinskosten. Das mag daran liegen, daß den Unterschied zwischen Zinsaufwendungen und Zinskosten zu erkennen einen gewissen theoretischen Anspruch mitbringt. Ärgerlich ist es aber allemal, denn solche Fehler werden oft auch in Prüfungen prüfender Körperschaften gemacht - aber nicht von den Prüfungsteilnehmern, sondern von den Aufgabenautoren. Das kann einem Kandidaten den ganzen Tag versauen. Der Subtraktionsfehler
Die diesen Fehler machen tun dies anscheinend oft unüberlegt, weil sie es irgendwo so gesehen haben. Das ist charakteristisch für unreflektiertes Auswendiglernen. Man hört aber auch die Meinung, der Schrottwert dürfe nicht verzinst werden, weil man ihn ja später wieder durch Verkauf der Altanlage herausbekomme. Das ist zwar richtig, aber ist der Schrottwert dann während der Nutzungsdauer des Anlagegutes etwa keine Kapitalbindung? Muß er dann nicht eben doch verzinst werden, weil er ja die ganze Zeit über in dem Vermögensgegenstand als Produktionsfaktor "Kapital" mit gebunden ist?
Eine Ausnahme wäre lediglich, den Mindestrentabilitätszins direkt auf den Wert des Vermögensgegenstandes anzuwenden – wenn dieser nicht abnutzbar ist, wie beispielsweise bei Grundstücken. Besonders bedenklich ist, daß dieser Fehler schon in IHK-Prüfungen gesichtet wurde. Dort hat er aber wirklich nichts zu suchen, denn das gefährdet den Prüfungserfolg von Kammerteilnehmern. Mindestrentabilität vom Wiederbeschaffungswert
Während dies bei der kalkulatorischen Abschreibung richtig wäre, ist es natürlich bei der Zinskostenrechnung ganz falsch: wie kann man einen Wert verzinsen, den man noch gar nicht hat? Ganz offensichtlich werden hier zwei kalkulatorische Kostenarten unkritisch durcheinandergeworfen. Das wäre im Prinzip verzeihlich, aber es ist in diesem Fall schon etwas bedenklicher, weil es in einem offiziellen Lehrmaterial der Industrie- udn Handelskammern gefunden worden ist. Zinskosten auf AufwendungenSeltener aber dennoch falsch ist es, Zinskosten auf Aufwands- oder andere Stromgrößen wie beispielsweise Kosten, Auszahlungen oder Ausgaben zu berechnen. Diese sind Flußgrößen, also gleichsam Kapital in Bewegung. Sie verlassen die Unternehmung – und sind gerade deshalb keine Grundlage für eine Zinsrechnung welcher Art auch immer. Nur und ausschließlich auf bilanzielle Bestandsgrößen kann man Zinskosten rechnen, sei es Anlagevermögen in Gestalt von Investitionsobjekten oder Umlaufvermögen beispielsweise in Form von Lagerbeständen, die sich selbstverständlich auch kalkulatorisch verzinsen – und zwar ebenso selbstverständlich unabhängig von der Finanzierung. Die NullrentabilitätManche Autoren scheinen dazu zu neigen, der kalkulatorischen Zinskostenrechnung ihre Existenzberechtigung ganz und gar abzuerkennen. Sie legen gar keine Zinskosten zugrunde – weil dies zu einer "Über-Rentabilität" führe. Auch dies ist offensichtlich sinnlos: wie kann man eine zu hohe Rentabilität dadurch zuwege bringen, daß man die Verzinsung des Produktionsfaktors Kapital einfach ignoriert? Die unvergleichbaren kalkulatorischen ZinsenDie Produktionsfaktorbewertung der kalkulatorischen Zinsrechnung hat ja gerade den großen Vorteil, durch die Darstellung als Zinskosten verschiedene Arten der Kapitalverwendung vergleichbar zu machen. Unbegreiflich ist daher die bisweilen geäußerte Idee, man könne die Zinskosten unterschiedlich lange laufender Investitionsprojekte nicht miteinander vergleichen und müsse dies kompensieren, indem ein "fiktiver Verkaufspreis" angenommen werde. Das ist schon alleine deshalb widersinnig, weil in der Rechenformel zur Bestimmung der kalkulatorischen Zinskosten keine Nutzungs- oder Investitionslaufzeit vorhanden ist. Viel zu niedrige ZinssätzeSelbst wenn richtig gerechnet wird, ist noch Plazu für haarsträubende Fehler. Ganz häufig ist hierbei ein viel zu niedriger Ansatz des kalkulatorischen Zinssatzes. Dieser besteht bekanntlich aus dem niedrigsten (und damit risikoärmsten) Guthabenzins und einem allgemeinen Risiko:
Die Guthabenverzinsung ist hierbei in der Regel die Hauptrefinanzierungsverzinsung der EZB, weil diese das niedrigste volkswirtschaftliche Risiko in der EU repräsentiert (ausschließlich das Sovereign ceiling risk). Das Insolvenzrisiko ist dagegen das einzige Risiko, das alle Unternehmer betrifft. Esi st abhhängig von Branche und Größe der betrachteten Unternehmung und kann leicht über 10% liegen. Werden in Aufgaben nur 5% Mindestrentabilität angenommen, so betrifft das möglicherweise Unternehmen mit Defacto-Staatsgarantie wie die grüne Finanzwirtschaft oder die Gesundheitsplanwirtschaft, die ebenfalls eine faktische Existenzgarantie hat – keinesfalls aber die freie Wirtschaft, die ihre Risiken nicht externalisiert, sondern selber tragen muß. Hier sind Mindestrentabilitätszinsen von 12% bis 20% vollkommen normal. Nur Aufgabenautoren scheinen das (noch) nicht immer zu wissen. Dieser Fehlertyp könnte mit dem ebenfalls verbreiteten Irrtum zusammenhängen, "Wagnis und Gewinn" zu einer Position zusammenzufassen – was natürlich ganz verkehr ist, denn Wagnisse sind Kostenarten, Gewinne hingegen sind das Ergebnis des Rechnungswesens. Beides gehört keinesfalls in einen Topf geworfen. Falsche BemessungsgrundlagenSchließlich werden bei der Berechnung der Zinskosten der ganzen Periode (also nicht einer einzelnen Anlage) oft falsche Bemessungsgrundlagen zugrundegelegt. Weit verbreitet ist hierbei die Irrlehre vom Abzugskapital, die wir bereits anderswo zerlegt haben. Kerngedanke ist, daß auch zinsfrei überlassene Kapitalanteile wie manche Kundenanzahlungen oder Warenkredite der Lieferanten zur Bemessungsgrundlage der Zinskosten der Periode gehören müssen, denn sie binden Kapital. Links zum Thema: Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind | Unausrottbare Fehler: zum Beispiel die kalkulatorischen Zinsen | Fehler in IHK-Prüfungen: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung | Beliebte Kammerfehler: Die Nullrentabilität, oder wo die Kröten nicht springen | Unausrottbare Fehler: schon wieder die kalkulatorischen Zinsen | »Wagnis und Gewinn«: verbreitete Fehler und Irrtümer im Rechnungswesen | Der kaufmännische Gewinnbegriff: Ohne Moos nix los... | Kalkulatorische Zinsrechnung: warum man das Abzugskapital nicht abziehen sollte (interne Links) Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten. Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Kalkulatorische Kosten", "Kalkulatorische Zinsen", "Kapitalbindung, durchschnittliche", "Kosten", "Zinskosten". [Manuskripte]: "Lehrbuch der KLR.pdf". [Manuskripte]: "Kalk Kosten.xls", "Maschinenrechnung.xls". |
© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de