Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

BilMoG: neue Ausweismethode für eigene Anteile

Die Bilanzrechtsmodernisierung hat auch den Ausweis eigener Anteile in der aktienrechtlichen Bilanz verändert. Mußten eigene Anteilsscheine, die aufgrund der Ausnahmeregelungen des §71 AktG gehalten werden, bisher in einer aktivischen Position des Umlaufvermögens ausgewiesen, und durch eine Rücklage für eigene Anteile hinterlegt werden, entfallen jetzt diese beiden Positionen zugunsten einer offenen Verrechnung. Ein Beispiel zeigt, wie das funktioniert:

Artikel als MP3 anhören, gesprochen vom Autor:
play button

Eine Aktiengesellschaft halte 1.000 Stück eigene Aktien im Nennwert von je 1 Euro. Die Anteile wurden zum Kurs von 3 Euro/Stück erworben. Die Gesamtsumme von 3.000 Euro war bisher im Umlaufvermögen als "Eigene Anteile" auszuweisen. Parallel war eine "Rücklage für eigene Anteile" in gleicher Höhe im Eigenkapital zu bilden:

Alte Rechtslage (bis 2008/09)
Aktiva Vorspalte Summe Passiva Vorspalte Summe
Eigenkapital
   Gezeichnetes Kapital 50.000
   Kapitalrücklage 10.000
Umlaufvermögen    Gewinnrücklagen
   Eigene Anteile 3.000       Rücklage für eigene Anteile 3.000
      Freie Rücklagen 5.000
68.000

Diese Art des Bruttoausweises ist nicht besonders übersichtlich. Für den flüchtigen Bilanzleser scheint die Bildung der Rücklage für eigene Anteile das Eigenkapital noch zu erhöhen, obwohl es faktisch gesenkt wird. Die Bilanzrechtsmodernisierung hat daher den Ausweis dieses Postens neu geregelt. Nach dem neuen §272 Abs. 1a HGB ist der Nennbetrag der eigenen Anteile mit dem gezeichneten Kapital und der Unterschiedsbetrag zwischen Nennwert und ausgewiesenem Wert der eigenen Anteile mit den frei verfügbaren Gewinnrücklagen zu verrechnen und offen abzusetzen:

Neue Rechtslage (ab 2009/10)
Aktiva Vorspalte Summe Passiva Vorspalte Summe
Eigenkapital
   Gezeichnetes Kapital 50.000
   – Kapitalrückzahlung – 1.000
   = Gezeichnetes Kapital 49.000
   Kapitalrücklage 10.000 10.000
   Gewinnrücklagen
      Freie Rücklagen 5.000
      – Kapitalrückzahlung – 2.000
      – Gewinnrücklagen 3.000
62.000

Diese Verrechnung der eigenen Anteile ist erst kapitalerhöhend aufzuheben, wenn die eigenen Anteile ausgegeben, veräußert oder sonst aus der Bilanz entfernt werden. Das Kapital steigt dann wieder auf seinen vorherigen Nennwert.

Der Ausweis der eigenen Anteile wird damit zu einem rein passivischen Phänomen. Die aktive Position "Eigene Anteile" im Umlaufvermögen entfällt ersatzlos. Der Ausweis des Eigenkapitals wird übersichtlicher und richtiger. Die kapitalsenkende Wirkung der Bildung eigener Rücklagen kommt klarer zur Geltung. Der Abschluß gewinnt an Informationsnutzen.

Ganz abgeschafft ist der Bruttoausweis eigener Anteile aber doch nicht: hält ein Unternehmen nämlich Anteile an einem Konzernunternehmen, dann ist hierfür eine Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen zu bilden. Die erfüllt die gleiche Funktion wie früher die Rücklage für eigene Anteile, doch ist hier eine offene Verrechnung im Einzelabschluß unmöglich. Das geht erst im Konzernabschluß, so daß im Bereich des Einzelabschlusses die Bruttomethode fortbestehen muß.

Links zum Thema: BilMoG: Gesamtübersicht über die Neuregelungen | BilMoG: die Neuregelung der Bilanzgliederung (interne Links)

Zur freien Verwendung: BilMoG-Gesamtskript (PDF, 212k)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Anteile, eigene", "Eigenkapital", "Rücklage für eigene Anteile". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Eigenkapital.pdf"; "Einführung in das REWE.pdf", "IAS.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de