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Fristlose Kündigung wegen 1,30 Euro: das asoziale Arbeitsrecht | |
Recht und Gerechtigkeit sind bekanntlich zwei ganz verschiedene Dinge. Das gilt in besonderem Maße für das unübersichtliche deutsche Arbeitsrecht, in dem mangels eines einheitlichen umfassenden Regelwerkes, wie es die DDR mit dem Arbeitsgesetzbuch einst hatte, in besonderem Maße auf die Rechtsprechung ankommt. Der Arbeitsrechtler ist damit mehr als jeder andere Jurist auf die Kenntnis und analoge Anwendung von Regelungen angewiesen, die erst in den Gerichten (und nicht schon im parlamentarischen Prozeß) entstehen. Diese aber sind derzeit zeitgeistig, d.h. bisweilen doch eher arbeitnehmerfeindlich. In Berlin wurde jetzt schon vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, also der zweiten Instanz, die fristlose Kündigung einer Kassiererin bestätigt, die Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro unterschlagen haben soll – Das asoziale Arbeitsrecht. Ein Kommentar des befreundeten Rechtsanwaltes Michael Borth aus Erfurt:
Aktenzeichen der Entscheidung vom 24.02.2009: 7 Sa 2017/08. Vorinstanz: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21.08.2008, Az.: 2 Ca 3632/08. Eine Revision zum Bundesarbeitsgericht Erfurt wurde nicht zugelassen. Links zum Thema: Rechtsgrundlagen: was ist eigentlich ein Arbeitsverhältnis? | Arbeitsverhältnis – Freiberuflichkeit – Gewerbe: die grundlegende Unterscheidung | Lohndumping: wie Arbeitsverhältnisse zum Nulltarif betrieben werden (interne Links) www.DieOnlineKanzlei.de (externer Link) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Arbeitnehmer", "Arbeitnehmerähnliche Selbständige", "Arbeitsverhältnis" (und viele zugehörige Stichworte). [Manuskripte]: "Arbeitnehmer.pdf", "Arbeitsrecht Skript.pdf", "Arbeitsvertrag.pdf", "Arbeitszeugnis.pdf". [Excel]: "Minijobrechner.xls". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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