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Pflege-Abzocke: die Gesellschaft mit beschränkter Hochachtung | ||||
Wir haben an dieser Stelle immer wieder argumentiert, daß das von den Deutschen so geschätzte sozialistische Zwangsversicherungssystem ungerecht und menschenverachtend ist. Das gilt nicht nur, wenn Tote Krankenkassenbeiträge zahlen, Prostituierte von der Zwangskasse bezahlt werden und Pflegedienste ein Interesse an einem schlechten Gesundheitszustand ihrer Pfleglinge haben. Jetzt ist wieder ein neues Beispiel aufgetaucht, wo die Schwächsten der Gesellschaft, die das System zu schützen vorgibt, gnadenlos abgezockt werden. So ungerecht ist der Sozialstaat:
Eine mir wohlbekannte alte Dame ist im Alter von über 85 Jahren dem Zwangssystem schutzlos ausgeliefert. Sie kann nicht gehen, erhält aber keinen Rollstuhl. Nur ein Metallgestell, mit dem sie sich mühsam Schrittchen für Schrittchen fortbewegen kann. Das paßt aber wenigstens in ihre Plattenbauwohnung, die modernen Standards behindertengerechten Wohnens nicht im Ansatz genügt. Dafür fallen ihr tägliche Verrichtungen aber immer schwerer. Anfallsweise auftretende Schüttellähmungen führen zeitweise zu völliger Hilflosigkeit. Wohl ein Grund, eine höhere Pflegestufe zu beantragen. Bei dieser Gelegenheit erfährt die hier namentlich nicht genannte alte Dame eine ganz eigene Wohltat des Zwangsversicherungssystems. Der Antrag auf die höhere Pflegestufe ist nämlich ein bürokratischer Akt. Formulare müssen ausgefüllt und Willenserklärungen abgegeben werden. Das freilich kann die Patientin nicht mehr selbst, denn eine neue Brille hat sie seit langer Zeit nicht mehr erhalten. Und das Behördendummdeutsch solcher Antragsakte ist selbst schon eine Hürde für sich. Aber Hilfe ist nah, denkt sie. Mir liegt jetzt ein Gutachten einer Beratungsfirma (!) vor, die ein Pflegegutachten über jene alte Dame erstellt und den Antrag bei der Kasse eingereicht hat, und das für sage und schreibe 713,40 Euro. Eine unstreitig pflegebedürftige Patientin muß also über 700 Euro zahlen, daß jemand für sie einen Antrag bei der Kasse auf etwas stellt, worauf sie ohnehin einen offensichtlichen Rechtsanspruch hat. Ein Beratungsunternehmen (!) bereichert sich am Leiden eines Pflegefalles – und die höhere Pflegestufe ist dabei noch nichtmal sicher: "Erfassung des Pflegebedarfes" steht in jener Rechnung und "Unterstützung bei der Bewilligung". Zahlbar auch bei Ablehnung des Antrages. Mir will nicht in den Kopf, daß wer seine wahrlich teuer bezahlten Rechte wahrnimmt, dafür auch noch hunderte von Euro bezahlen muß. Anscheinend können oder wollen die Zwangsversicherungen die ihnen auf dem Silberteller servierten Kunden nicht wirklich versorgen und gliedern Leistungen, die sie eigentlich selbst zu erbringen haben, an Beratungsunternehmen aus – oder muß ich sonst als Versicherter den Versicherungsmitarbeiter, der einen Schadensfall aufnimmt, separat bezahlen? Werden in anderen Versicherungsarten die Anträge auf Versicherungsleistung als kostenpflichtige Leistungen an Berater ausgelagert? Nur eine Zwangskasse mit staatlicher Bestandsgarantie kann sich sowas leisten! Es gibt freilich noch einen ganz anderen Verdacht: wie mir jene wohlbekannte ältere Dame versicherte, und ich habe keinen Grund daran zu zweifeln, hat ihr nämlich ihre Ärztin das freundliche Beratungsunternehmen vermittelt. Dieses aber hat, welch ein Zufall, dieselbe Kontonummer wie die Ärztin. Eine Gesellschaft mit beschränkter Hochachtung... Links zum Thema: Krankenversicherung für Tote, oder die Absurdität des Systems | Sozialstaat: Sex auf Staatskosten, aber nur für Behinderte | Menschenverachtend: das Pflegestufen-System der Pflegeversicherung | Ermittlung der Realabgabenquote | Die Krankenkasse und der Dildo, oder vom Wahnsinn im Gesundheitssystem | Ökonomischer Wahnsinn im Gesundheitswesen: ein Beispiel | Zwangsversicherung: nicht die Versorgung der Kranken, sondern die Beraubung der Gesunden... | Private Krankenversicherung: von einem, der auszog, das Fürchten zu lernen (interne Links) |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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