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Die EU und der Mutterschutz, oder wir haben immer noch nichts dazugelernt

Schwangere und Mütter werden in Deutschland von einer Vielzahl von Gesetzen geradezu unter Naturschutz gestellt. Neben steuerlichen Freibeträgen und direkten Geldleistungen wie Mutterschafts-, Eltern- und Kindergeld besteht ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung (TzBfG), ein Recht auf unbezahlte Freistellung (BEEG), der mutterschutzrechtliche Kündigungsschutz und ein Beschäftigungsverbot in der Zeit sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt (§§3-8 MuSchG), 14 Wochen Arbeitsverbot. Das ist anscheinend immer noch nicht genug.

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So hat die Europäische Union einen Richtlinienentwurf vorgestellt, der den Mutterschutz europaweit auf mindestens 18 Wochen ausdehnt, also in Deutschland um mindestens vier Wochen verlängert. Vier weitere Wochen, die der Arbeitgeber zahlt, aber keine Arbeitsleistung erhält. Dieser Schuß könnte nach hinten losgehen, aber anscheinend können wir uns das immer noch leisten.

Schon jetzt werden Arbeitgeber und Steuerzahler durch die überbordende Vielzahl schon bestehender mutterschutzrechtlicher Normen beträchtlich belastet. Ausreichenden Nachwuchs zur Sicherung der Bevölkerung hat das gleichwohl nicht gebracht. Das wundert höchstens die Politiker: welcher Arbeitgeber beschäftigt eine junge Frau, wenn er davon ausgehen muß, bald für deren Schwangerschaft und Geburt zur Kasse gebeten zu werden? Warum ist der Anteil der Frauen unter den Arbeitslosen weitaus höher als in der Gesamtbevölkerung? Ist es so schwer zu verstehen, daß Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiterinnen noch nicht einmal im Bewerbungsgespräch nach einer Schwangerschaft fragen dürfen, lieber gar nicht mit den teuren Segnungen des Mutterschutzes konfrontiert werden wollen?

Der Mutterschutz schadet den Müttern, schon jetzt. Wir brauchen nicht noch eine Ausweitung, sondern endlich eine Reduktion auf ein auch für die Wirtschaft verträgliches Maß, denn der Unternehmer ist der Esel, der den ganzen Karren zieht. Nur nicht mehr lange: Besonders kleine Betriebe leiden unter den Sozialnormen, denen sie in diesem Falle aber in vielen Berufen durch Einstellung von Männern ausweichen können. Das Sozialrecht schadet damit denen, für die es eigentlich geschaffen wurde - wie so oft in anderen Fällen. Frauen zurück an den Herd: im Wege des Mutterschutzes schaffen wir das.

Mehr Kindergartenplätze und weniger Sozialschutz, und vor allem Gehälter, von denen man endlich wieder leben kann, wären ein viel wirksamerer Mutterschutz, aber dafür müßte man zuerst die Ökoflation bekämpfen. Das schafft man aber nicht mit höheren EZB-Zinsen, sondern mit einer Abschaffung der Klimaschwindel-Staatsreligion. Dadurch würde Deutschland nämlich wieder zu einem lebenswerten Land, in dem man sich nicht vor der Zukunft und ihren Preisen fürchten muß. Dann hätten wir auch wieder mehr Kinder, und das ganz von selbst. Ohne den Staat im Bett und in der Familienplanung. Nur auf solch einfache Ideen kommt man nicht in Brüssel, denn dann bräuchten wir das ganze parasitäre Pack nämlich nicht mehr, und das kann nicht sein.

Links zum Thema: Menschenverachtend: das Pflegestufen-System der Pflegeversicherung | Die inverse Inflation, oder warum die EZB den Leitzins senken (und nicht weiter erhöhen) sollte | Unbequeme Wahrheiten: Eine kleine Geschichte der Klima-Mythen | Berechnung der Realabgabenquote bei Arbeitnehmern | Von der Unterdrückung der Frau, oder warum alte Märchen nicht sterben dürfen (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abgaben, soziale", "Lohnnebenkosten", "EZB-Zins", "Inflation", "Verwertbares Realeinkommen". [Manuskripte]: "Arbeitsrecht Skript.pdf".
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