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Geprüfter Technischer Betriebswirt: die Knallschotenfabrik

Schon zwei mal haben wir auf fachliche Fehler in der Prüfung »Rechnungswesen« vom 12.03.2008 in der Fortbildung "Geprüfter Technischer Betriebswirt" hingewiesen (erster und zweiter Artikel). Jetzt ist noch ein Fehler in derselben Prüfung aufgefallen. Noch eine Knallschote also. Diese Prüfung ist eine regelrechte Knallschotenfabrik...

So sind es gerade die IHK-Prüfungen, die immer wieder auf die dem Rechnungswesen zugrundeliegenden Basisdefinitionen abstellen. Das ist im Prinzip auch sinnvoll, denn ohne scharfe Abgrenzungen am Anfang kommen nachher kaum brauchbare Lösungen heraus. Das Rechnungswesen beruht, wie viele andere Bereiche der Betriebswirtschaft auch, auf einem massiven definitorischen Fundament. Besonders beliebt ist die Abgrenzung zwischen Aufwendungen und Kosten. Lassen wir die erstmal ein wenig auf uns wirken:

 
Aufwendungen
Allgemein jeder Verbrauch
von Gütern und Leistungen
 
Neutr. Aufw.Zweckaufwand
GrundkostenKalk. Kosten
 
Kosten
Bewerteter, periodisierter Güter- und Leistungsverzehr
zur Leistungserstellung oder Bereitschaftserhaltung
 

Wir haben immer wieder in vielen Artikeln auf die Wichtigkeit dieser Abgrenzung hingewiesen, beispielsweise was die zwei Abschreibungen angeht oder die beliebte Frage, warum Bankzinsen keine Kosten sind. Solche Spitzfindigkeiten dienen nicht (nur) dazu, Prüfungsteilnehmer zu verunsichern, sondern sie sind auch eine Voraussetzung für jede oberzielkonforme interne Unternehmenssteuerung: wer den Faktor-Input nicht richtig bewertet, kann die betriebliche Leistung auch nicht optimieren. Solche Dinge in einer Aus- oder Fortbildung in den Vordergrund zu stellen, ist also sinnvoll und nicht Gegenstand irgendeiner Kritik.

Ein wesentliches kostentheoretisches Grundkonzept ist, daß Dingen, die einen Verbrauch aber keinen betrieblicher Faktoreinsatz darstellen, kalkulatorische Kosten gegenüberstehen. Beispielsweise ist die steuerliche AfA "nur" eine einkommensteuerliche Bewertung (und daher keine Produktionsfaktorbewertung). Ihr steht daher die kalkulatorische Abschreibung gegenüber. Den Schuldzinsen, die nicht den Faktor "Kapital" bewerten, stehen die kalkulatorischen Zinsen (auf betriebsnotwendiges Vermögen) gegenüber, und den Verlusten und Schadensfällen entweder Versicherungsprämien oder kalkulatorische Wagnisse:

Aufwendungen
Neutr. Aufw.Zweckaufwand
GrundkostenKalk. Kosten
Kosten
Schuldzins
Steuerl. AfA
Verluste, Schäden


Versicherungsprämien
Kalk. Zins
Kalk. Abschr.
Kalk. Wagnisse

Jetzt werfen wir mal einen Blick in Aufgabe 3 der genannten Rechnungswesen-Prüfung vom 12. März. Dort wird genau nach solchen Definitionen gefragt, was wie gesagt sinnvoll ist, denn ein Betriebswirt muß neutrale Aufwendungen von kalkulatorischen Kosten unterscheiden können. Frage a) beispielsweise stellt einen unversicherten Schadensfall dar. Der Prüfungsteilnehmer muß dies den neutralen Aufwendungen zuordnen. So steht es auch im offiziellen Lösungsvorschlag, einverstanden.

Frage f) der 3. Aufgabe lautet

Der durchschnittliche Verderb im Rohstofflager beträgt 1% vom Bestand im Jahr. Er wird für den laufenden Monat mit 1.000 Euro beziffert

Der Teilnehmer soll dies im vorstehenden begrifflichen Kontext zuordnen, und kommt natürlich zu dem Ergebnis, daß dies ein neutraler Aufwand sei. Mit dieser richtigen Antwort kann der Prüfungsteilnehmer aber eine böse Überraschugn erleben, denn die offizielle Lösung nimmt sich doch recht seltsam aus:

Verrechnung in den kalkulatorischen Kosten (Wagniskosten): 1.000 Euro

Zwar trifft es zu, daß die kalkulatorischen Wagniskosten und die tatsächlichen Schadens- und Verlustfälle (im Zweikreismodell) verrechnet werden, aber das ist gar nicht gefragt. Nicht das Abrechnungsverfahren sollte erläutert werden, sondern ein Sachverhalt sollte einer Definition zugeordnet werden. Die offizielle Lösung beantwortet also nicht die gestellte Frage. Kennen die Kämmerlinke ihre eigenen Definitionen nicht richtig?

Ein Prüfungsteilnehmer, der richtig antwortet, wird hier ebenfalls von einem Prüfer, der stur nach Musterlösung vorgeht, als falsch benotet. Zwar ist das mit einem Punkt pro Fall nur eine Kleinigkeit im Vergleich zu den vorher schon in derselben Prüfung gefundenen Knallschote, aber immerhin wird dieser Fehler in Aufgabe 3) zwei Mal gemacht. Zwei weitere Punkte also, die am Prüfungserfolg fehlen können – und es gibt genug Ausschüsse, die die Leute auch mit 48 Punkten durchrasseln lassen.

Die Prüfung "Rechnungswesen" vom 12.03.2008 in der Fortbildung "Geprüfter Technischer Betriebswirt" ist mit gleich drei Knallkörpern die wahrscheinlich schlampigste IHK-Prüfung, die ich bisher gesehen habe. Es scheint, daß die Kämmerlinke entweder keine richtigen Aufgabenautoren mehr haben oder keine ordentliche Qualitätskontrolle. Es wäre wünschenswert, wenn solche Mißstände für die Zukunft abgestellt werden würden, zum Beispiel für die jetzt bevorstehende neue Prüfung im gleichen Fach. Die wir selbstverständlich auch aufs Korn nehmen werden, wenn sie neue Fehler enthält...

Links zum Thema: Geprüfter Technischer Betriebswirt: gravierende fachliche Fehler in Prüfung »Rechnungswesen« | Geprüfter Technischer Betriebswirt: noch ein Fehler im »Rechnungswesen« | Die Kraft der zwei Abschreibungen, oder warum alle Anlagegüter doppelt abgeschrieben werden (sollten) | Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind | Formelsammlung mit Grunddefinitionen (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Kosten- und Leistungsrechnung", Weinheim 2008, ISBN 978-3-527-50388-9, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Aufwand", "Aufwendungen, neutrale", "Grundkosten", "Kalkulatorische Abschreibung", "Kalkulatorische Kosten", "Kalkulatorische Kosten, Buchung der", "Kalkulatorische Miete", "Kalkulatorische Wagnisse", "Kalkulatorische Zinsen", "Kalkulatorischer Unternehmerlohn", "Kosten", "Zweckaufwand". [Manuskripte]: "Kostenarten Skript.pdf", "Lehrbuch der KLR". [Excel]: "Kalk Kosten.xls", "Kostenartenrechner.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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