Der kostenlose Newsletter der BWL CD © Harry Zingel 2001-2009 |
Mehr wissen, mehr können, mehr sein! |
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog | |
Die Kraft der zwei Abschreibungen, | ||||||||||||||||||||||||||||||
Immer wieder gibt es Verwirrung um den Begriff der Abschreibung. Insbesondere ist es vielen Praktikern und sogar vielen Theoretikern nicht klar, daß es zwei Abschreibungen gibt, die sehr weitgehend voneinander getrennt ablaufen - sollten, denn sogar in IHK-Prüfungen wurden diesbezügliche Fehler beobachtet. Dieser kleine Artikel enthält die Grundlagen. So dient die steuerliche Abschreibung im wesentlichen der Steuerersparnis durch die - mehr oder weniger fiktive - Bewertung des Wertverlustes von Anlagegütern. Diese Abschreibung ist vergleichsweise bekannt, eng gesetzlich geregelt (z.B. in den AfA-Tabellen) und Gegenstand vieler Auseinandersetzungen mit Finanzbehörden - aber nicht der Kostenrechnung. Das ist schon weniger bekannt. Die steuerliche AfA dient nämlich weder der betrieblichen Leistungserstellung noch bewertet sie den in Form des Anlagegutes eingesetzten Produktionsfaktor "Kapital". Sie ist daher eine neutrale Aufwendung (und keine Kostenart). Wer das ignoriert, begeht einen schweren Fehler - und unterläßt, ein häufiger Fehler, die parallel durchzuführende kalkulatorische Abschreibung. Diese dient, im Gegensatz zur steuerlichen AfA, die Bewertung der Ersatzinvestition, und also der Betriebsbereitschaftserhaltung - was bekanntlich Teil der Kostendefinition ist. Sie richtet sich daher stets (!) auf den Wiederbeschaffungswert der neuen Anlage minus den Rest- oder Schrottwert der alten Anlage und niemals auf den Neuwert der Altanlage, was auch die Kämmerlinge oft vergessen. Die kalkulatorische Abschreibung ist damit eine kalkulatorische Kostenart und gehört in die Kalkulation, aber weder in die GuV noch in die externe Rechnungslegung. Man kann sich diesen Gegensatz in einer kleinen Gegenüberstellung verdeutlichen:
In meinem Lexikon für Rechnungswesen und Controlling (nur auf der BWL CD) und in meinem Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung (auch auf der BWL CD, aber auch in den Buchläden zu finden) kann der Leser noch viel mehr Details zu diesen beiden Abschreibungsarten entdecken. Mit diesem Abschreibungsrechner für Excel kann man es sogleich ausprobieren. Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Goyang Media, Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, "IFRS-Arbeitsbuch", Wiley-VCH, Weinheim 2005, ISBN 3-527-50208-4, "IFRS-Formelsammlung", Wiley-VCH, Weinheim 2005, ISBN 3-527-50223-8; alle drei auf der BWL-CD enthalten. Links zum Thema: Fehler in IHK-Prüfungen: Das Ding mit der kalkulatorischen Abschreibung | Amtliche AfA-Tabellen | Abschreibungsrechner für Excel (interne Links) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abschreibung", "Abschreibung, bilanzielle", "Abschreibung, degressive", "Abschreibung, kalkulatorische", "Abschreibung, lineare" (und viele vergleichbare Stichworte, "Kalkulation", "kalkulatorische Abschreibung", "kalkulatorische Kosten". [Manuskripte]: "Kalkulation.pdf", "Kostenarten Skript.pdf", "Lehrbuch der KLR.pdf" (neuer als die gedruckte Version). [Excel]: "AfA-Tabelle.xls", "Anlagekartei.xls", "Kalk Kosten.xls". |
© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de