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Konzernabschluß: zum Beispiel die Kapitalkonsolidierung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im vorigen Beitrag haben wir uns über die drei grundlegenden Methoden der Konsolidierung bei der Aufstellung der Konzernbilanz ausgelassen. Heute schauen wir uns ein konkretes Beispiel an: der Abgleich wechselseitiger Kapitalbeziehungen zwischen Konzernmutter und Konzerntochter, also die Kapitalkonsolidierung. Hierfür ist es zweckmäßig, sich zuvor den grundlegenden Artikel über die Bedeutung des Geschäfts- oder Firmenwertes angeschaut zu haben, denn das ist hier ein relevantes Thema. Grundlegend entsteht ein Konzern ja durch Beherrschung, also in der Regel durch Kapitalbeteiligung. Im nachstehenden Beispiel beherrscht die Muttergesellschaft eine hundertprozentige Tochter. Die Beteiligung in der Bilanz der Muttergesellschaft entspricht 100% des Eigenkapitals in der Bilanz der Tochter. Dies ist der einfachste Fall:
Die übrigen Bilanzpositionen spiegeln sowohl auf Seiten der Mutter als auch in der Bilanz der Tochter wirtschaftliche Beziehungen mit Dritten bzw. Sachwerte und sind der Höhe nach richtig bewertet. Sie sind also einfach zu addieren. Die Beteiligung der Mutter entspricht dem Kapital der Tochter, ist also eine reine konzerninterne Wertbeziehung. Sie gehört damit lediglich in die Einzelbilanzen, ist in der Summe aber fortzulassen. Folgendermaßen sieht also die Konzernbilanz aus:
Diese Rechnung ist überschaubar: die Beteiligung der Mutter und das entsprechende Eigenkapital der Tochter i.H.v. jeweils 20.000 EUR wurden einfach fortgelassen und die restlichen Posten addiert. Leider ist dieser Fall sehr selten, denn die Mutter-Tochter-Beziehung ist eine Kapitalmarktbeziehung, und der Wert von Anteilsscheinen kann sich wandeln. Nehmen wir an, daß die Beteiligung der Mutter 30.000 EUR wert ist, aber diesem Wert doch nur 20.000 EUR nominelles Eigenkapital der Tochter gegenüberstehen:
In diesem Fall muß einleuchten, daß nur die 20.000 EUR Eigenkapital der Tochter und der Anteil der Beteiligung der Mutter i.H.v. 20.000 EUR der Mutter gegeneinander eliminiert werden können. Der Rest der Beteiligung der Mutter an der Tochter i.H.v. 10.000 EUR bleibt als Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz zurück:
Der Geschäfts- oder Firmenwert deutet also darauf, daß die Marktbewertung der Tochter z.B. durch vorhandene aber nicht bilanziell ausgewiesene Stille Reserven wie Markenrechte oder Ähnliches höher ist als der nominelle Beteiligungswert. Diese Bewertung schlägt sich in der Konzernbilanz als selbständiger Vermögensgegenstand nieder. Das Beispiel zeigt ganz zufällig auch, warum im Rahmen der IFRS Geschäfts- oder Firmenwerte nicht planmäßig abgeschrieben werden dürfen: ändert sich der Wert der Beteiligung auf Seiten der Mutter, dann ändert sich auch die Höhe des Geschäfts- oder Firmenwertes. Gerade diese jährliche Neubewertung der Beteiligung kann aber nur durch eine Werthaltigkeitsprüfung (einen Impairment Test) zustandekommen, und nicht durch planmäßige Abschreibungen ganz gleich unter welchen Annahmen. Schließlich ist auch der gegenteilige Fall denkbar: das nominelle (und damit im Einzelabschluß ausgewiesene) Eigenkapital der Tochter ist nach wie vor 20.000 EUR wert, aber der Ausweis der hundertprozentigen Beteiligung auf Seiten der Mutter macht nur 15.000 EUR aus:
Man muß sich vergegenwärtigen, wie es zu dieser Situation kommt, um die bilanzielle Auswirkung zu verstehen: die Tochtergesellschaft wird an der Börse gehandelt, und die Mutter hat sie entweder zu 15.000 EUR erworben, oder der Kurs ist gefallen und die Mutter mußte außerplanmäßige Wertkorrekturen der Beteiligung buchen (z.B. aufgrund des Niederstwertprinzipes). Wie wirkt sich das auf die Konzernbilanz aus?
Der Wertverlust, der in der Beteiligung auf Seiten der Mutter eingetreten ist, erscheind jetzt als passivischer Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung, als sogenannter Badwill. Dieser ist das Gegenteil zum Geschäfts- oder Firmenwert und deutet an, daß die Beteiligung in Wirklichkeit weniger wert ist als der nominelle Ausweis des Eigenkapitals. Er ist also, im Gegensatz zum Geschäfts- oder Firmenwert, ein Wertabschlag. Solche Beispiele sind sehr prüfungsgefährlich, denn sie stellen auf das grundlegende Verständnis der Sache ab. Wer das nicht mitbringt, scheitert auch bei komplexeren Aufgabenstellungen. Wer die fundamentalen Prinzipien aber verinnerlicht, kann in der Regel nicht ganz abstürzen. Links zum Thema: Konzernabschluß: grundlegende Methoden der Konsolidierung | Bilanzierung: Was ist eigentlich ein Geschäfts- oder Firmenwert? | Skript zu den IAS/IFRS (interne Links) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "IAS", "IFRS", "Konzern", "Konzernabschluß". [Manuskripte]: "IAS.pdf", "Konzern Controlling.pdf". [Excel]: "Firmenwertrechner.xls". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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