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Konzernabschluß: grundlegende Methoden der Konsolidierung

Die Aufgabenpoeten der diversen prüfenden Körperschaften sind immer wieder für Knallschoten gut, die einem Prüfungsteilnehmer den ganzen Tag versauen können. Im Bereich des Rechnungswesens ist hier der Konzernabschluß eine beliebte Fehlerquelle. Auch wenn die Aufgabenstellungen sich meist auf Fallgestaltungen mit vergleichsweise kleinem Zahlenwerk beschränken, sind doch nicht selten herbe Überraschungen zu erwarten.

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Die gröbsten Klippen kann man umschiffen, wenn man die grundlegenden Prinzipien verstanden hat. Hierfür ist es wichtig, die teilweise hochkomplexen Einzelheiten zunächst mal wegzuabstrahieren. So muß man wissen, daß ein Konzern durch ein Beherrschungsverhältnis entsteht (wie gesagt, die Einzelheiten schenken wir uns). Die Tochtergesellschaft gehört der Muttergesellschaft, wird also beherrscht. Beide sind Buchführungspflichtig, stellen also Einzelabschlüsse auf. Spannend wird es bei der Frage, wie der Konzernabschluß aufzustellen ist (§§290 ff HGB bzw. IAS 21, 27, 28, 31 und IFRS 3). Hier sind nämlich alle konzerninternen Wertbeziehungen wegzulassen, wenn sie keinen Außenbezug haben. Dieser Prozeß heißt Konsolidierung und besteht im wesentlichen aus drei Schritten, der Schulden-, der Kapital- und der Zwischenergebniskonsolidierung.

1. Schuldenkonsolidierung

Des einen Forderung ist bekanntlich des anderen Verbindlichkeit, denn einer kauft, was der andere verkauft. Verkaufen sich aber Konzernmutter und Konzerntochter wechselseitig Produkte, so sind die hierbei entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Konzernabschluß fortzulassen, denn sie sind konzerninterne Wertbeziehungen ohne Außenbezug. Man kann, aus Konzernsicht betrachtet, nicht bei sich selbst Schulden haben. Dies wirkt bilanzverkürzend, weil Forderungen (also Aktiva) und Verbindlichkeiten (also Passiva) einander ja stets entsprechen. Gleiches gilt natürlich auch für konzerninterne Darlehen.

2. Kapitalkonsolidierung

Im Prinzip gilt das auch für Kapitalbeziehungen, nur ist es dort ein wenig komplizierter. Die Mutter hat eine Beteiligung auf der Aktivseite, die dem Eigenkapital der Tochter entspricht. Sind beide Positionen von gleicher Höhe, so werden sie im Konzernabschluß einfach fortgelassen und das war's. Leider ist es meist nicht so einfach. Die Anteile der Tochter können bei der Mutter bilanziell mehr wert sein als bei der Tochter tatsächlich im Eigenkapital steht. Dann entsteht ein Geschäfts- oder Firmenwert in der Konzernbilanz, ein sogenannter Goodwill. Natürlich kann die Beteiligung der Mutter auch weniger wert sein als das bilanzielle Eigenkapital der Tochter. Dann entsteht in der Konzernbilanz ein passivischer Unterschiedsbetrag aus Kapitalkonsolidierung, ein sogenannter Badwill.

3. Zwischenergebniskonsolidierung

Vermögensgegenstände müssen in der Konzernbilanz nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet werden. Dabei ist aber festzustellen, welche Aufwendungen und Erträge aus Sicht des Konzerns (und nicht der Einzelgesellschaften) aktivierungspflichtig sind. Normalerweise kann man die Vermögensgegenstände und Schulden der einzelnen Konzerngesellschaften einfach für den Konzernabschluß addieren; das gilt aber nicht, wenn die jeweils bewerteten Werte einen Gewinn auf Seiten einer anderen Konzerngesellschaft ausdrücken, weil der Gegenstand von einer Konzerngesellschaft an eine andere verkauft worden ist (also ein Zwischenergebnis entstanden ist). Zu diesem Zweck sind Gewinne aus konzerninternen Geschäften, die in den Einzelabschlüssen enthalten sind, in der Konzernbilanz zu eliminieren, denn der Konzern kann keine Gewinne aus sich selbst heraus erwirtschaften. Konzerninterne Verluste sind hierbei als positive Differenz zwischen den Konzernanschaffungskosten bzw. der Untergrenze der Konzernherstellungskosten und dem Einzelabschlußwert auszuweisen.

Es ist ganz einfach!

Die Härten bei Konzernbilanz-Aufgaben liegen in den Einzelheiten. Mit Stillen Reserven und komplizierten konzerninternen Geschäften können die Prüfungspoeten ihre Schützlinge schnell ins schlingern bringen. Der erste Schritt zu einer erfolgreichen Prüfung ist aber, diese Grundprinzipien zu verstehen. Dann ist der Rest nur noch halb so schwer.

Links zum Thema: Bilanzierung: Was ist eigentlich ein Geschäfts- oder Firmenwert? | Skript zu den IAS/IFRS (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "IAS", "IFRS", "Konzern", "Konzernabschluß". [Manuskripte]: "IAS.pdf", "Konzern Controlling.pdf". [Excel]: "Firmenwertrechner.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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