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Zuschlagskalkulation, Teil 4 von 4: Es kann vorkommen, daß die Nachkommen...

...mit dem Einkommen nicht auskommen und daran umkommen, wer wüßte das nicht. Sollte dieser unerfreuliche Zustand drohen, und kann man den Verkaufspreis eines Produktes nicht erhöhen, so kann man immerhin noch über Kostensenkungen nachdenken. Nach den Artikeln über die Vorkalkulation und die Nachkalkulation schauen wir heute im letzten Teil der Serie nach, was der von Gewinninsuffizienz an seiner wirtschaftlichen Gesundheit bedrohte Kalkulator also in Richtung Kostensenkung unternehmen kann, und was das mit Prüfungen zu tun hat, zum Beispiel denen vor den Industrie- und Handelskammern.

Listenpreis netto809,00 €
Kundenrabatt0,00%0,00 €
=Zwischensumme809,00 €
Provision6,00%45,79 €
=Zielverkaufspreis763,21 €
Kundenskonto3,00%22,90 €
=Barverkaufspreis740,31 €
Gewinn10,00%67,30 €
=max. mögl. Selbstkosten673,01 €
VwGK6,00%34,81 €
VtGK10,00%58,02 €
=max. mögl. Herstellkosten580,18 €
Materialkosten216,00 €
Materialgemeinkosten8,00%16,00 €
=Materialeinzelkosten200,00 €
Lohnkosten364,18 €
Lohngemeinkosten175,00%231,75 €
=max. mögl. LohnEK132,43 €
So haben wir in der Nachkalkulation angenommen, daß nur ein tatsächlicher Verkaufspreis i.H.v. 809 Euro zu erzielen gewesen wäre, der dafür aber ohne Rabattabzug. Das hat uns zu einem tatsächlichen Gewinn von schlappen 11,25 Euro oder 1,54% gebracht, viel zu wenig. Zehn Prozent oder 72,91 Euro sollten es sein, und darauf bestehen wir. Wie aber kommen wir zu diesem Gewinn, wenn er nicht vom Kunden im Wege des Verkaufspreises zu erlangen ist?

Natürlich könnten wir versuchen, die Materialkosten zu senken, aber das funktioniert nur selten, denn auch der Materiallieferant hat einen schlagkräftigen kalkulator, und das Material hat einen Weltmarktpreis. Der steigt bekanntlich, oft noch künstlich vom Ökologismus angetrieben. Da gibt es also kein Sparpotential. Sehr wohl aber gibt es Einsparmöglichkeiten - beim Personal, wo sonst.

Wie hoch also dürfen die Löhne maximal sein, wenn 10% Gewinn auf die Selbstkosten Pflicht sind? Die scheinbar einfache Aufgabe hat es in sich...

Zunächst sieht das aus, wie eine Nachkalkulation. Die veranstalten wir im oberen Teil der Rechnung, und weitere Erläuterungen erübrigen sich. Die findet der Leser nämlich schon im vorigen Artikel. Vom Barverkaufspreis i.H.v. 740,31 Euro ziehen wir jetzt aber zehn Prozent im-Hundert ab, und kommen auf maximal zulässige Selbstkosten i.H.v. 673,01 Euro. Die ergeben genau den Gewinn von 10%, der hier freilich nur 67,30 Euro beträgt - aber die 10% waren ja die relevante Zahl, nicht der absolute Betrag.

Auf dieser Basis ziehen wir nunmehr wiederum im-Hundert die VwGK und die VtGK ab und gelangen zu den maximal möglichen Herstellkosten i.H.v. 580,18 Euro. Insofern haben wir also die Nachkalkulation weiter fortgesetzt, als es im Lehrbuch steht, denn die meisten Lehrbücher zeigen die Nachkalkulation nur als Gewinnkontrollverfahren. Hier aber muß man weiterdenken.

Und das setzt sich im unteren Teil der Rechnung fort, denn jetzt muß man von den max. möglichen Herstellkosten zunächst die Materialkosten i.H.v. 216 Euro abziehen. Der Prüfungsteilnehmer muß also das ihm dem Grunde nach hoffentlich wohlbekannte Schema umdrehen und der Situation entsprechend anpassen. Das ist, wir wissen es wohl, schwierig.

Ziehen wir aber die 216 Euro von den max. möglichen Herstellkosten i.H.v. 580,18 Euro ab, so erhalten wir die maximal zulässigen Lohnkosten. Diese sind die Summe aus Lohneinzel- und Lohngemeinkosten. Bei einem Lohngemeinkostenzuschlagssatz i.H.v. 175% müssen wir also die 364,18 Euro durch 2,75 dividieren, also 175% im-Hundert abziehen, um zu den maximal möglichen Lohneinzelkosten in Höhe von 132,43 Euro zu gelangen. Auf den Betrag müssen also die Arbeitnehmer gedrückt werden - oder soviel dürfen wir höchstens den osteuropäischen Billiglöhnern zahlen, die die Arbeitsplätze der deutschen sozialversicherten Arbeitskräfte bald einnehmen werden.

Die Praxisrelevanz einer solchen Rechnung dürfteg offensichtlich sein, um so mehr als Rumänien und Bulgarien jetzt mit neuem Billigarbeitskräftereservoir in die EU eingetreten sind. Didaktisch prüft diese Aufgabe zwei Bereiche, nämlich die Fähigkeit zum Transferwissen, also zum Erkennen, und im Bereich des kaufmännischen Rechnens die Kenntnis der Prozentrechnung. Daß die oft nicht beherrscht wird ist ein Phänomen, das die meisten Dozenten kennen dürften. Was für politische Schlüsse man aus der Aufgabe ziehen mag, wird nicht im offiziellen Lösungsvorschlag ausgeführt. Das muß sich jeder selbst überlegen.

Links zum Thema: Zuschlagskalkulation, Teil 1 von 4: Wie richtig zugeschlagen wird | Teil 2 von 4: Wenn der Kalkulator zuschlägt... | Teil 3 von 4: Erstens kommt es anders zweitens als man denkt | Wissen, Können und Erkennen, oder von der Treppe, die zum Prüfungserfolg führt (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Einzelkosten", "Gemeinkosten", "Kalkulation" (und viele zugehörige Begriffe), "Kalkulationsschema", "Kostenrechnung", "Zuschlagsgrundlage", "Zuschlagssatz". [Manuskripte]: "Kalkulation Hotel und Vermietung.pdf", "Kalkulation.pdf", "Lehrbuch der KLR.pdf". [Excel]: "Kalkulation Handel.xls", "Kalkulation Produktion Grundmodell.xls", "Kalkulation Produktion.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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