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Unternehmensregister: Das Handelsregister geht online

Der Bundestag hat letzte Woche das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) beschlossen. Das EHUG führt zur elektronischen Offenlegung von Handelsregistereintragungen und Jahresabschlüssen ab Januar 2007. Die bisherige Praxis der Veröffentlichung in Tageszeitungen soll nach einer einjährigen Übergangszeit Anfang 2008 eingestellt werden. Deutschland folgt damit dem Vorbild der Schweiz und vieler anderer europäischer Staaten.

Spätestens bis zum 1. Januar 2007 werden zunächst das Handels-, das Genossenschafts- und das Partnerschaftsregister auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben aber die Amtsgerichte. Um die Verwaltung der Register zu beschleunigen, können Unterlagen in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Die Bundesländer können allerdings Übergangsfristen vorsehen, nach denen die Unterlagen bis spätestens Ende 2009 auch noch in Papierform eingereicht werden können. Danach muß das Verfahren komplett elektronisch abgewickelt werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung aber eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Zur Beschleunigung der Eintragung ist unter anderem vorgesehen, daß über den Antrag grundsätzlich "unverzüglich" zu entscheiden ist. Registereintragungen dauern also nicht mehr, wie bisher, mehrere Monate.

Auch die Bekanntmachung der Eintragungen findet künftig elektronisch statt, was die Zugänglichkeit des Datenmaterials drastisch erhöhen dürfte. Auch Schuldnerrecherchen sind dann viel leichter und schneller möglich.

Schließlich wird auch die Offenlegung der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften auf die elektronische Form umgestellt. Das ist sinnvoll, denn sie sind ja mindestens zum Handelsregister einzureichen. Für die zentrale Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung werden nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig sein. Damit werden die Gerichte von justizfernem Verwaltungsaufwand entlastet und der elektronische Bundesanzeiger zu einem zentralen Veröffentlichungsorgan für wirtschaftsrechtliche Bekanntmachungen ausgebaut.

Neben dem Bundesanzeiger wird vermutlich das elektronische Unternehmensregister Ort der Publikation sein. Die Seite befindet sich derzeit noch im Aufbau und ist noch nicht öffentlich zugänglich. Das EHUG setzt damit die Entwicklung der erweiterten Publizität fort, die schon vor einigen Monaten mit dem Aktionärsforum angefangen hat.

Links zum Thema: UMAG: Das neue Aktionärsforum | Abschlußprüfung und Offenlegung: Was ist eigentlich der »Sarbanes-Oxley-Act«? | Offenlegungspflicht: Plädoyer für eine Ausweitung auf Vereine | IFRS 7: neue Offenlegungsanforderungen zu Finanzinstrumenten ab 2007 | Neidgesetz: Das Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetz tritt in Kraft (interne Links) Bundesanzeiger | Unternehmensregister | Aktionärsforum (externe Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Betriebsgröße", "Größenklasse", "Handelsregister", "Offenlegung", "Publizität". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Offenlegung.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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