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Mini-GmbH: Gründung bald mit 10.000 Euro möglich?

Wie aus in der Regel gutunterrichteten Kreisen verlautet, wird die Mindestkapitalgrenze für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (§5 Abs. 1 GmbHG) ab 1. Januar 2006 von derzeit 25.000 € auf dann nur noch 10.000 € gesenkt. Dies würde die Gründung einer GmbH auch für Kleingewerbetreibende erheblich erleichtern. Für die Haftsumme der Gesellschafter werden voraussichtlich strengere Vorschriften ins Gesetz geschrieben. Insbesondere soll die Angabe der Haftsumme auf offiziellen Briefköpfen der Gesellschaft Pflicht werden. Die Details des Gesetzesvorschlages sind noch nicht bekannt; das Bundesministerium der Justiz hat mir gegenüber am Freitag eine ausdrückliche Stellungnahme abgelehnt, die Meldung aber auch nicht direkt dementiert.

Insbesondere scheint bereits ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals im GmbH-Recht (Mindestkapitalgesetz, MindestKapG) zu existieren. Die Reform dürfte eine Reaktion auf die zunehmende Beliebtheit der Limited sein, die nach EU-Recht (und einer Zahl entsprechender höchstrichterlicher Urteile) seit einigen Jahren auch in Deutschland anerkannt wird. Bedenkt man, daß eine Ltd. von einem britischen Gründungsdienst abhängt, der regelmäßig den Status Report an die britische Krone einreicht, so steht diese Rechtsform gewissermaßen unter Vormundschaft. Eine Ltd. ist schon für ein einziges britisches Pfund zu haben (ca. 1,40 €) und auch dann noch viel günstiger als die GmbH zu gründen; hinzu kommen allerdings noch einige hundert oder auch über Tausend Euro für den Gründungsdienst und eine Formularschlacht auf Englisch, was manchen Gründer abschreckt. Auch der bisher noch bestehende Vorteil der Ltd., in einem einzigen Tag gegründet werden zu können, könnte bald fallen: die Handelsregister sollen nicht nur sämtlich im Internet verfügbar und abfragbar sein, sondern auch weitaus schneller arbeiten als bisher.

Die Reform ist Teil der Agenda 2010 des Bundeskanzlers. Inwieweit sie bis Ende des Jahres tatsächlich im Bundesgesetzblatt steht, bleibt abzuwarten. Immerhin könnte das ein Ansatz zum immer wieder angekündigten und doch immer wieder entfleuchten Bürokratieabbau sein, der sich mit der Reform des Handwerksrechts ja immerhin schon ein klein wenig gezeigt hat. Wir werden über die Entwicklung an dieser Stelle berichten.

Links zum Thema: Die englische Limited: Die Firewall gegen Bürokratie und Haftung | Neue Pläne zum Bürokratieabbau | Handwerksreform beschlossen (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)", "Haftsumme", "Haftung", "Mindestaufbringung", "Rechtsform". [Manuskripte]: "Rechtsformen Folien.pdf", "Rechtsformen Skript.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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