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Handwerksreform beschlossen

Seit vielen Jahren gilt in Deutschland der sogenannte Meisterzwang, der jeden, der einen der Handwerksberufe selbständig betreiben will, zum Erwerb eines Meisterbriefes zwingt - eine deutsche Besonderheit wie Ladenschluß oder Ökoreligion, belächelt in der Welt und eine Wirtschaftsbremse im Binnenland. Und genau wie beim Ladenschluß hat man sich nunmehr heute auch hier auf eine halbe Reform geeinigt, für 53 der einstmals 94 eingeschränkten Berufe den Meisterzwang aufzuheben.

Kerngedanke der Neuregelung ist, wie so oft, die gewerberechtliche Gefahrenabwehr, d.h., es bleiben die Berufe im Meisterzwang, die mit einer besonderen Gefährdung einhergehen. Der Zugang zu diesen Gewerben wird also weiterhin von der Handwerkskammer reglementiert. Für die Berufe, für die der Meisterzwang aufgehoben wird, reicht ab 2004 eine einfache gewerberechtliche Anmeldung.

Die folgende Übersicht vergleicht die alte und die neue Liste der Berufe, die dem Meisterzwang unterliegen:

Alter Rechtszustand
01.04.1998 bis 31.12.2003
Neuer Rechtszustand
ab 01.01.2004
Gewerbe mit Meisterzwang Gewerbe mit Meisterzwang
  1. Augenoptiker
  2. Bäcker
  3. Behälter- und Apparatebauer
  4. Betonstein- und Terrazzohersteller
  5. Bogenmacher
  6. Boots- und Schiffbauer
  7. Böttcher
  8. Brauer und Mälzer
  9. Brunnenbauer
  10. Buchbinder
  11. Buchdrucker: Schriftsetzer; Drucker
  12. Büchsenmacher
  13. Chirurgiemechaniker
  14. Dachdecker
  15. Damen- und Herrenschneider
  16. Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher
  17. Edelsteinschleifer und -graveure
  18. Elektromaschinenbauer
  19. Elektrotechniker
  20. Estrichleger
  21. Feinmechaniker
  22. Feinoptiker
  23. Fleischer
  24. Flexografen
  25. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  26. Fotografen
  27. Friseure
  28. Galvaniseure
  29. Gebäudereiniger
  30. Geigenbauer
  31. Gerüstbauer
  32. Glas- und Porzellanmaler
  33. Glasbläser und Glasapparatebauer
  34. Glaser
  35. Glasveredler
  36. Gold- und Silberschmiede
  37. Graveure
  38. Handzuginstrumentenmacher
  39. Holzbildhauer
  40. Holzblasinstrumentenmacher
  41. Hörgeräteakustiker
  42. Informationstechniker
  43. Installateur und Heizungsbauer
  44. Kälteanlagenbauer
  45. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  46. Keramiker
  47. Klavier- und Cembalobauer
  1. Klempner
  2. Konditoren
  3. Korbmacher
  4. Kraftfahrzeugtechniker
  5. Kürschner
  6. Landmaschinenmechaniker
  7. Maler und Lackierer
  8. Maurer und Betonbauer
  9. Metall- und Glockengießer
  10. Metallbauer
  11. Metallbildner
  12. Metallblasinstrumentenmacher
  13. Modellbauer
  14. Modisten
  15. Müller
  16. Ofen- und Luftheizungsbauer
  17. Orgel- und Harmoniumbauer
  18. Orthopädieschuhmacher
  19. Orthopädietechniker
  20. Parkettleger
  21. Raumausstatter
  22. Rolladen- und jalouisebauer
  23. Sattler und Feintäschner
  24. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  25. Schneiderwerkzeugmechaniker
  26. Schornsteinfeger
  27. Schuhmacher
  28. Segelmacher
  29. Seiler
  30. Siebdrucker
  31. Steinmetzen und Steinbildhauer
  32. Sticker
  33. Straßenbauer
  34. Strukkateure
  35. Textilreiniger
  36. Tischler
  37. Uhrmacher
  38. Vergolder
  39. Vulkaniseure und Reifenmechaniker
  40. Wachszieher
  41. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  42. Weber
  43. Weinküfer
  44. Zahntechniker
  45. Zimmerer
  46. Zupfinstrumentenmacher
  47. Zweiradmechaniker
  1. Augenoptiker
  2. Bäcker
  3. Boots- und Schiffbauer
  4. Brunnenbauer
  5. Büchsenmacher
  6. Chirurgiemechaniker
  7. Dachdecker
  8. Elektromaschinenbauer
  9. Elektrotechniker
  10. Feinmechaniker
  11. Fleischer
  12. Frisöre
  13. Gerüstbauer
  14. Glasbläser und Glasapparatebauer
  15. Glaser
  16. Hörgeräteakustiker
  17. Informationstechniker
  18. Installateur und Heizungsbauer
  19. Kälteanlagenbauer
  20. Karosserie- und Fahrzeugbauer
  21. Klempner
  22. Konditoren
  23. Kraftfahrzeugtechniker
  24. Landmaschinenmechaniker
  25. Maler und Lackierer
  26. Maurer und Betonbauer
  27. Metallbauer
  28. Ofen- und Luftheizungsbauer
  29. Orthopädieschuhmacher
  30. Orthopädietechniker
  31. Schornsteinfeger
  32. Seiler
  33. Steinmetzen und Steinbildhauer
  34. Straßenbauer
  35. Stukkateure
  36. Tischler
  37. Vulkaniseure u. Reifenmechaniker
  38. Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  39. Zahntechniker
  40. Zimmerer
  41. Zweiradmechaniker
Warum diese Liberalisierung nicht schon vor Jahrzehnten gekommen ist, kann jetzt mit Recht diskutiert werden - und ob es notwenig ist, noch in diesen restlichen Gewerben den Meisterzwang aufrechtzuerhalten. Immerhin ist die Gründung neuer Betriebe durch diese Reform nunmehr erheblich erleichtert worden - auf den Arbeitsmarkt wird sich dies freilich nur durchschlagen, wenn auch die anderen Rahmenbedingungen etwas unternehmerfreundlich werden. Das darf aber mit Fug und Recht bezweifelt werden: schließlich läßt die Regierung keinen Zweifel daran, Energie noch weiter verteuern zu wollen.

Links zum Thema: Die deutsche Ladenschluß-Provinzposse: der nächste Akt... (interner Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Handwerk" (dieses Stichwort existiert erst ab 2004). [Manuskripte]: "Handwerksberufe.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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