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Rechtschreibreform: Volksabstimmung gefordert |
Zum Ärger der Reformer will die Diskussion über die 1999 eingeführte Rechtschreibreform noch immer nicht verstummen. Inzwischen fordern aber nicht nur obskure BWL-Seiten im Internet, sondern auch Politiker der Union und der FDP ganz offen einen Volksentscheid. So sagte die FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper der "Bild"-Zeitung, daß die Sprache dem Volk gehöre und nicht den Kulturbürokraten. Der CDU-Innenexperte Clemens Bibbinger verwies auf Umfragen, nach denen 87% der Deutschen die Reform ablehnten. Noch einen Schritt weiter ging die bildungspolitische Sprecherin der CDU Katharina Reiche, die inzwischen offen die Rücknahme der Reform fordert. Sie trage "Züge von Willkür" und sei sowohl falsch als auch unsinnig. Dem kann sich der BWL-Bote nur anschließen, der die Reform schon wegen ihrer faschistischen Wurzeln nie angenommen hat und das auch in Zukunft nicht tun wird. Diese Entwicklung freilich trägt einen gefährlichen Keim in sich. So könnte, wenn man das Volk, das einst den Hitler wählte, nunmehr sogar über seine eigene Schriftsprache befinden läßt, plötzlich auch Mitspracherecht bei seiner Regierung einfordern. So hat man wohlweislich die Deutschen nicht über den Euro abstimmen lassen, denn was der Preis der Einheit war, wäre mit Pauken und Trompeten durchgeknallt. Was wäre aber, wenn man die Deutschen über die EU-Verfassung abstimmen läßt? Das wird derzeit noch von einem Grundgesetz verhindert, das ebenfalls weder vom Deutschen Volk noch in freier Entscheidung beschlossen wurde (Art. 146 GG), also ebenso undemokratisch ist wie Europa. So konnten die Schlechtschreibreformer auch die eindeutige Ablehnung bei einer Volksabstimmung in Schleswig-Holstein mit der Arroganz der undemokratischen Macht ignorieren. Sollte jetzt aber der Damm brechen, könnte das neben einer Volksabstimmung über die Schlechtschreibreform, die zweifellos haushoch durchfallen würde, geradezu katastrophale Folgen für andere Zukunftsprojekte der Regierung wie Europa, Doofenpfand, Ökosteuer, Maut oder gar die Energierationierung haben. Kaum auszudenken, ist doch das Rationierungsgesetz heute im Bundesgesetzblatt erschienen. Nein, es darf keinesfalls eine Volksabstimmung geben! Links zum Thema: Geht die Schlechtschreibreform auf ein Nazi-Projekt zurück? | Ein Jahr danach: der ungeliebte Teuro | Deutschland noch immer ohne Verfassung: Kommentar zu Art. 146 GG | EU-Osterweiterung: nichts zu feiern | EU-Verfassung: Plötzlich überall Volksabstimmungen - nur nicht in Deutschland? | Widerstand der Länder gegen Ausweitung des Dosenpfandes auf Getränkekartons | Debatte um Ökosteuer wieder aufgeflammt | Maut-Kostenrechnung: es ist noch viel teurer | Exportprämie für Arbeitsplätze beschlossen (interne Links) Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft (externer Link) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Emissionshandel", "Ökosteuer". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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