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Leserzuschrift vom 22.09.2006 | |
zu unseren diversen Artikeln über die Erhöhung der Umsatzsteuer | |
Absender: Markus M. | |
Es ist wirklich erstaunlich, wie weit die Verdummung schon reicht. Im folgenden Leserbrief bezieht sich der Absender auf unsere Artikel über die Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2007 von derzeit 16% auf dann 19%, also um 18,75%. Der Leser, der nicht genau nennt, welchen Artikel er denn nun meint, schreibt allen Ernstes: | |
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Fassen wir also zusammen: man kann die Erhöhung der Umsatzsteuer und die Senkung Arbeitslosenzwangsversicherung direkt verrechnen. Beides hat dieselbe Bemessungsgrundlage und erfaßt genau dieselben Personen, so daß drei Prozentpunkte mehr hier mit zwei Prozentpunkten weniger dort genau gegengerechnet werden können. Wer also keine Arbeitslosenzwangsversicherung zahlt, der zahlt auch keine Umsatzsteuer. Wow! Ich lerne doch immer noch dazu... muß direkt gleich mal das Finanzamt anrufen! :-) Aber es kommt noch besser: immer wieder beziehe ich mich nämlich auf die Laffer-Kurve, die bekanntlich bei Steuererhöhungen oberhalb eines gewissen Maßes einen Rückghang der Staatseinnahmen vorhersagt. Dazu schreibt unser Experte: | |
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Steuersätze bis zu ca. 75% sind wohl nicht hoch? | |
Leserbriefe geben nicht unbedingt die Meinung des Herausgebers des BWL-Boten wieder und werden nur mit Absender- bzw. Verfasserangabe veröffentlicht. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung oder ungekürzte Veröffentlichung einer Leserzuschrift. |
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