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Leserzuschrift vom 22.09.2006

zu unseren diversen Artikeln über die Erhöhung der Umsatzsteuer

Absender: Markus M.

Es ist wirklich erstaunlich, wie weit die Verdummung schon reicht. Im folgenden Leserbrief bezieht sich der Absender auf unsere Artikel über die Erhöhung der Umsatzsteuer zum 1. Januar 2007 von derzeit 16% auf dann 19%, also um 18,75%. Der Leser, der nicht genau nennt, welchen Artikel er denn nun meint, schreibt allen Ernstes:

Sie haben den wichtigsten Punkt vergessen:
Die Arbeitslosenversicherung wird um 2 Prozentpunkte gesenkt.
Nun rechnen Sie mal nach, wie viel die Änderung dann noch ausmacht.
Genau: 1 Prozentpunkt!!
Und wenn Sie jetzt noch anfangen, den ermäßigten Steuersatz in Ihren Beispielen zu berücksichtigen, noch weniger!!
Ich hoffe, dass ich Ihnen auf die Sprünge helfen konnte

Fassen wir also zusammen: man kann die Erhöhung der Umsatzsteuer und die Senkung Arbeitslosenzwangsversicherung direkt verrechnen. Beides hat dieselbe Bemessungsgrundlage und erfaßt genau dieselben Personen, so daß drei Prozentpunkte mehr hier mit zwei Prozentpunkten weniger dort genau gegengerechnet werden können. Wer also keine Arbeitslosenzwangsversicherung zahlt, der zahlt auch keine Umsatzsteuer. Wow! Ich lerne doch immer noch dazu... muß direkt gleich mal das Finanzamt anrufen! :-) Aber es kommt noch besser: immer wieder beziehe ich mich nämlich auf die Laffer-Kurve, die bekanntlich bei Steuererhöhungen oberhalb eines gewissen Maßes einen Rückghang der Staatseinnahmen vorhersagt. Dazu schreibt unser Experte:

Für Sie: Die Laffer-Kurve ist Theorie und erst ab hohen Steuersätzen interessant.

Steuersätze bis zu ca. 75% sind wohl nicht hoch?

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