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Rechnungswesen: grundlegende Aufgabe über anwendbare Vorschriften

Am Anfang von Klausur- und Übungsaufgaben über Rechnungswesen wird oft danach gefragt, welche Regelungen grundlegend anwendbar sind. Solche Fragen haben häufig den Zweck, daß der Prüfungsteilnehmer sich entspannt und mit einem Erfolgserlebnis in die Bearbeitung der Klausur startet. Allerdings können trickreiche Aufgabenersteller in solchen Fragen auch eine Menge Risiken und Nebenwirkungen verstecken, so daß das am Ende eben doch nicht sehr entspannend wirkt. Schauen wir uns mal ein wenig erfreuliches Beispiel an:

Am Beginn vieler Aufgaben im Bereich des Rechnungswesens (und ebenso bei juristischen Prüfungen) steht eine Fallschilderung (Narratio). Die läßt bisweilen Schlüsse auf Vorlieben und geheime Wünsche des Aufgabenerstellers zu, will aber dennoch ganz genau gelesen werden. Wie so oft steckt nämlich auch hier der Teufel im Detail:

Die Selenitic Travel AG mit Sitz in Erfurt ist ein erfolgreiches Startup im Bereich des innovativen Tourismus. In Zusammenarbeit mit Paul Allens Unternehmen Scaled Composites LLC und Burt Rutans Virgin Galactic wurde ein kleiner stillgelegter Flugplatz nahe der Stadt Gotha in Thüringen reaktiviert und soll als Startplatz für Touristenflüge in den Weltraum dienen. Die Selenitic Travel AG ist hundertprozentige Tochter der Virgin Germany AG mit Sitz in Frankfurt am Main. Virgin Germany AG ist an der Börse Frankfurt gelistet (ISIN: DE59854001202). Die Selenitic Travel AG ist nicht öffentlich gehandelt. Die Selenitic Travel AG betreibt ausschließlich das Tourismusgeschäft. Die Virgin Germany betreibt neben der Beteiligung an der Selenitic Travel auch noch eine Regionalfluglinie, ein Werk für Triebwerkskomponenten, einen Standby-Reparaturservice für Flugzeuge und eine Ausbildungsstätte für Piloten.

In unserem Beispiel haben wir es mit Rechnungswesen zu tun. Hierfür ist typisch, daß etwas gerechnet werden muß. Hierfür steht am Anfang der meisten Aufgaben ein kleines Zahlenwerk. Im vorliegenden Beispiel werden folgende Daten für die beiden betrachteten (fiktiven) Unternehmen dargestellt:

 Virgin Germany AGSelenitic Travel AG
Bilanzsumme
Umsatzerlöse
Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer
25.560.336,30 Euro
58.155.360,13 Euro
121 Personen
12.525.370,01 Euro
22.527.958,63 Euro
40 Personen

Die anscheinend einfache Aufgabe besteht darin festzustellen und unter Angabe der jeweiligen Fundstellen übersichtsweise zusammenzufassen, welche kaufmännischen Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten für diese beiden Gesellschaften grundsätzlich gelten. Das ist auf den ersten Blick unproblematisch, aber doch facettenreich, will heißen, schwierig.

Zunächst die Lösung für die Virgin Germany AG: Da das Unternehmen an einer Börse in der EU gelistet ist, handelt es sich um ein kapitalmarktnahes Unternehmen (§315a HGB). Die Virgin Germany AG ist damit verpflichtet, die IFRS anzuwenden. Das HGB ist damit nicht mehr als Regelwerk der Rechnungslegung relevant. Die Größenklassen i.S.d. §267 HGB sind damit nicht relevant; wollte man diese Vorschrift aber anwenden, wäre die Unternehmung als "groß" zu klassifizieren, weil ihre Anteile an einem organisierten Markt i.S.d. §2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes gehandelt werden (§267 ABs. 3 Satz 2 HGB).

Selbstverständlich ist das Unternehmen aber dennoch steuerrechtlich rechnungslegungspflichtig (AO, KStG, GewStG).

Wer jetzt Appetit bekommen hat, schaut sich die Lösung für die Selenitic Travel AG an. Die ist nämlich deutlich komplexer: Es handelt sich hierbei nämlich um ein Tochterunternehmen, dessen Anteile nicht öffentlich gehandelt werden. Die Selenitic Travel AG ist damit nicht kapitalmarktnah. Sie ist Anwender des Handelsrechts. Gemäß §267 HGB (Neuregelung BilMoG ab 2009/10!) gilt:

  • Bilanzsumme: zwischen dem unterem Grenzwert i.H.v. 4.840.000 und der Obergrenze i.H.v. 19.250.000 Euro,
  • Umsatzerlöse: zwischen dem unteren Grenzwert von 9.680.000 Euro und der Obergrenze i.H.v. 38.500.000 Euro und
  • Anzahl Arbeitnehmer: unterhalb der unteren Grenze von 50 Personen.

Die Selenitic Travel AG ist damit ein mittelgroßes Unternehmen im Sinne des Handelsrechts. Das führt zu den folgenden Erleichterungen bei der handelsrechtlichen Offenlegung:

  • Bilanz: verkürzte Bilanz mit Zusatzangaben (§ 266 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. §327 Nr. 1 HGB).
  • GuV: Zusammenfassung zum Posten "Rohergebnis" (§276 i.V.m. §275 Abs. 2 oder Abs. 3 HGB).
  • Anhang: Keine Darstellung von Risiken und Vorteilen bei Außerbilanzgeschäften i.S.d. §285 Nr. 3 HGB, keine Angaben zur Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen (Geschäftssegmente) i.S.d. §285 Nr. 4 HGB, keine Angaben zu latenten Steuern (§285 Nr. 29 HGB) sowie Einschränkung der Berichterstattung über zu nicht zu marktüblichen Bedingungen zustande gekommenden Geschäfte (§285 Nr. 21 HGB), Offenlegung ohne folgende Angaben: Aufgliederung der Verbindlichkeiten (§327 Nr. 2 i.V.m. §285 Nr. 2 HGB), Ausmaß von steuerlichen Abschreibungen (§327 Nr. 2 i.V.m. §285 Nr. 5 HGB), Materialaufwand des Geschäftsjahres (§327 Nr. 2 i.V.m. §285 Nr. 8a HGB), nicht gesondert ausgewiesene "sonstige Rückstellungen" (§327 Nr. 2 i.V.m. §285 Nr. 12).
  • Lagebericht: keine Erleichterungen.
  • Aufstellungsfrist: keine Erleichterungen.

Selbstverständlich ist auch dieses Unternehmen dennoch steuerrechtlich rechnungslegungspflichtig (AO, KStG, GewStG).

Schließlich ist auch ein Konzernabschluß aufzustellen, denn da die Selenitic Travel AG hundertprozentige Tochter der Virgin Germany AG ist, ist das Gesamtsystem aus beiden Unternehmen insgesamt ein Konzern (§§290 ff HGB, §15 AktG). Es muß daher neben den beiden Einzelbilanzen auch ein Konzernabschluß aufgestellt werden. Hierbei ist ausschließlich das IFRS-Regelwerk (und nicht das HGB) anwendbar, §315a HGB. Die handelsrechtlichen Regelungen sind nicht mehr anwendbar. Maßgeblicher Standard wäre insbesondere IAS 27 "Consolidated and Separate Financial Statements".

Aufgaben dieses Schlages können wie wahre Appetitanreger erscheinen, sich dann aber doch als schwerverdaulich herausstellen. Wie tief in die Einzelheiten geantwortet werden muß, hängt dabei meist eher vom Gesamtzusammenhang ab: von einem (angehenden) Bilanzbuchhalter wird in der Regel erwartet, die Rechtsvorschriften wie hier dargestellt herunterrattern zu können, und zwar alle mit Hausnummern im einzelnen. In Fortbildungen wie "Geprüfter Betriebswirt" oder "Geprüfter Technischer Betriebswirt" hängt der Brotkorb nicht ganz so hoch: da müssen die Regelungen meist nur dem Grunde nach bekannt sein, aber nicht in der Tiefe wie hier präsentiert in einer Klausur zusammengefaßt werden. In betriebswirtschaftlichen Studiengängen ist die Lage eher unübersichtlich: hier werden aber, jedenfalls im Grundstudium, auch meist nur die Grundlagen und nicht die vielen einzelnen Hausnummern verlangt, aber da hängt das mehr vom jeweiligen Prüfer und der vorangegangenen Lehrveranstaltung ab.

Links zum Thema: Bilanzrechtsmodernisierung: Gesamtübersicht über die Reformen | Umfangreiches IFRS-Skript | Skript zum HGB-Abschluß (interne Links) Scaled Composites LLC | Virgin Galactic (externe Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "IAS", "IFRS", "Jahresabschluß", "Offenlegung", "Rechnungslegungsvorschriften". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "IAS.pdf", "Offenlegung.pdf", "Steuerrecht.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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