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Bundesgesetzblatt jetzt kostenlos zurück bis 1949 online

Seit einigen Tagen ist das Bundesgesetzblatt für die Bundesrepublik Deutschland kostenlos für alle Benutzer zurück bis zu Nr. 1 vom 23.05.1949 mit der Bekanntmachung des Grundgesetzes im Internet zugänglich. Die alten Ausgaben werden als eingescannte PDF präsentiert und sind, wie auch die aktuellen Bekanntmachungen, nicht druckbar, aber dennoch hochinteressant.

Während im Rechnungswesen und in anderen Rechtsgebieten zwar die aktuellen Publikationen relevanter sind, lohnt es doch, in den alten Ausgaben zu stöbern, und das nicht nur für Rechtshistoriker. So findet man nämlich im sich entwickelnden Nachkriegsrecht zunächst die wenigen Vorschriften der Besatzungszonen (nur ganze neun Bekanntmachungen in 1949, im Vergleich zu 66 Ausgaben in 2008), denn die wesentlichen Rechtsvorschriften gingen zunächst von den Siegermächten aus. Das ist heute nicht anders, nur daß an Stelle der Alliierten inzwischen Europa getreten ist.

Vieles ist dennoch höchst vertraut: so gab es schon 1950 ein D-Mark-Bilanzgesetz (13.12.1949, in Ausgabe 1. vom 05.01.1950), vierzig Jahre vor der Einheit (die ein neues D-Mark-Bilanzgesetz über den Osten brachte). Die bis heute sattsam bekannten Vorauszahlungen wurden in §1 des Gesetzes zur Erhebung von Abschlagszahlungen auf die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer 1950 (BGBl. I 1950 Nr. 8, S. 29 vom 10.02.1950) festgelegt, und Steuerrechtler könnten auch mal in Ausgabe Nr. 13 vom 24.03.1950 auf S. 45 nachsehen: auch das dürfte uns allen wohlbekannt sein. Das erste Wohnungsbaugesetz datiert übrigens vom 24.04.1950 (BGBl. I 1950 Nr. 16, S. 83 vom 26.04.1950) und die erste Reform des Handelsrechts der damals noch jungen Republik war schon am 18.04.1950 (BGBl. I 1950 Nr. 16, S. 90). Das war nicht weniger als 59 Jahre vor dem gegenwärtig aktuellen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz... das es, obwohl es am 3. April erfolgreich den Bundesrat passiert hat, bisher noch immer nicht ins BGBl geschafft hat.

Link zum Thema: Bundesgesetzblatt (externer Link)

Hinweis: Direkte Links auf alte Ausgaben des BGBl sind vom Bundesanzeigerverlag nicht gewünscht und wurden technisch unmöglich gemacht. Wir bedauern dies, denn es macht den Zugriff umständlicher, können es aber auch nicht ändern.


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