Der kostenlose Newsletter der BWL CD © Harry Zingel 2001-2009 |
Mehr wissen, mehr können, mehr sein! |
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog | |
Der 53,34-cm-Monitor: Abmarsch nach Absurdistan |
Heute hat in den frühen Morgenstunden wieder die mitteleuropäische Sommerzeit in einer insgesamt sehr sinnfreien Uhrenumstellaktion begonnen. Alle ärgern sich darüber, doch seit Jahrzehnten scheint das absurde Relikt der Kriegswirtschaft des 20. Jahrhunderts in Stein gemeißelte unveränderliche Wahrheit. Das Recht der Einheiten und Maßangaben hält jedoch noch andere Überraschungen bereit, die wir bald wahrnehmen werden: Zum Jahresende tut sich nämlich eine neue Abmahnfalle auf. Rechtsanwälte reiben sich schon gespannt die Hände: So ist die Verwendung von Zeit- und Maßeinheiten im Gesetz über die Einheiten im Meßwesen und die Zeitbestimmungen (EinhZeitG) geregelt. §3 EinhZeitG enthält eine Verordnungsermächtigung, bestimmte Einheitenkennzeichen festzusetzen. Der Bundesminister für Forschung und Technologie hat daraufhin im Verordnungswege das metrische System als verbindliches Einheitensystem festgesetzt. Die Verwendung von amerikanischen Maßeinheiten wie Zoll oder Inch ist damit in Deutschland unzulässig. Zum EinhZeitG gibt es jedoch die Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Meßwesen und die Zeitbestimmung (EinhV). §3 dieser Verordnung läßt die Verwendung nicht gesetzlicher Einheiten jedoch ausdrücklich zu – aber eben nur bis zum 31.12.2009. Danach ist eine Maßangabe in Zoll oder Inch ein unentschuldbarer Rechtsverstoß. Das ist, wo die Rechtsanwälte sich erregen werden, denn hier lauert eine veritable Abmahnfalle. Bildschirmdiagonalen werden beispielsweise in der Werbung handelsüblich in Zoll angegeben, aber zum Jahresende muß aus dem 21-Zöller ein 53,34-Zentimeterer werden. Aus 300 dpi müssen 118,11 Punkte pro cm werden und aus der guten alten 3½"-Diskette wird die die 8,89-cm-Diskette. Falls noch irgendwer diese antiquierte Datenträgergattung verwendet. Ach ja, die weithin übliche Verwendung des Anführungszeichens " für Zoll ist dann auch untersagt. Wer immer in der Marktkommunikation solche "Fehler" macht, muß bald mit saftigen Abmahnkosten rechnen. Bevor wir uns zu Anfang 2010 also auf den Abmarsch nach Absurdistan machen, sollte die Marktkommunikation tiefgreifend auf neue Abmahnpotentiale überprüft werden. Dies rechtzeitig zu erkennen, ist eine Management-Aufgabe. Doch Führungskräfte sind schon durch ihre Führungsaufgabe meist realistisch denkende Leute. Mit so einem krassen Unfug rechnen selbst sie nicht. Wir wußten es schon immer: der europäische Stier hat Rinderwahn... Links zum Thema: Sommerzeit, Zeitumstellung: unzeitgemäße Gedanken zur Zeit | »Pizza Napoletana«: Der Stier hat Rinderwahn (interne Links) Gesetz über die Einheiten im Meßwesen und die Zeitbestimmungen | Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Meßwesen und die Zeitbestimmung (externe Links) |
© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de