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EBT, EBIT und der Rest: der langen Rechnung kurzer Sinn... | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
In Unternehmensveröffentlichungen werden immer wieder Gewinnmaße genannt, und manchmal muß man sogar in Klausur- und Prüfungsaufgaben selbst welche berechnen. Häufigste Kandidaten sind EBT, EBIT und verwandte Kennzahlen. Die machen Unternehmen zwar auch nicht wirklich vergleichbar, sind aber ein international weitgehend anerkannter Standard. Auf vergleichsweise einfache Art lassen sich so relativ aussagekräftige Bewertungen durchführen:
EBT steht hier zunächst für "Earnings Before Taxes", ist also nichts anderes als das Jahresergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung vor Steuern. Der Sinn dabei ist, national unterschiedlich hohe Steuern aus der Rechnung zu entfernen. EBT sagt also etwas über das erzielte Ergebnis unabhängig vom jeweiligen Steuerregime am Standort des Unternehmens. Zwei Unternehmen, von denen eines in einem Hochsteuergebiet und das andere in einem Niedrigsteuergebiet ihren Sitz haben, würden bei gleichem wirtschaftlichen Ergebnis doch unterschiedliche Jahresergebnisse ausweisen, weil die Steuerbelastung unterschiedlich ist. Durch die EBT-Kennzahl wird dieser Unterschied aus der Rechnung durch Gegenrechnung entfernt. Der Rechenweg ist im Grunde einfach:
Die EBIT-Kennzahl ist eigentlich nichts als eine Erweiterung der EBT-Größe. EBIT steht für "Earnings before Interest and Taxes". Hier werden nicht nur die Steuern gegengerechnet, sondern auch die Zinsaufwendungen. Auf diese Weise werden Unternehmen vergleichbar, die – zum Beispiel wegen unterschiedlicher Bonität – verschiedenen Zinsbelastungen ausgesetzt sind. Der EBIT-Wert zeigt dann sozusagen eine Art "Reingewinn" vor der Teilnahme des Staates und der Banken am Jahresergebnis:
Da EBIT sehr einfach zu berechnen ist, ist es beliebt und verbreitet. Da eine anerkannte Standardisierung fehlt, ist das Ergebnis aber dennoch nicht so weit vergleichbar, daß ein wirklicher Branchenvergleich machbar wäre. Viele Unternehmen geben EBIT schon von sich aus im publizierten Abschluß an. Dies hat viel damit zu tun, daß die gesetzlichen Publizitätsvorschriften auch im handelsrechtlichen Bereich längst nur noch eine Untergrenze sind, und erweiterte Abschlußpublizität als Marketingmaßnahme im Wettbewerb um Investoren verstanden wird. Auf der Basis von EBT und EBIT sind eine Reihe weiterer Kennzahlen entstanden, die alle nach dem gleichen Muster gestrickt sind: EBITDA beispielsweise steht für "Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization" und ist noch der bekannteste Fall. Spezifischer schon ist EBITDAX "Earnings before Interest, Taxes, Depreciation, Amortization, Depletion and Exploration Expenses" im Bergbau und in Rohstoffbetrieben. Allen solchen Maßzahlen ist aber gemein, daß versucht wird, eine Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Unternehmen herzustellen. Das gelingt zwar nur teilweise, ist aber eben weit verbreitet und damit ein Quasi-Standard. Links zum Thema: Formelsammlung der BWL | Skript zum Jahresabschluß nach HGB | Skript zur Rechnungslegung nach IAS/IFRS (interne Links) Literatur: Zingel, Harry, "Bilanzanalyse nach HGB", Weinheim 2006, ISBN-13: 978-3-527-50251-6, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten. Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Bilanzanalyse", "Earnings before Interest and Taxes", "Earnings before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization", "Earnings before Taxes", "Gewinn", "GuV-Analyse", "Jahresabschlußanalyse". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Formelsammlung der BWL.pdf", "IAS.pdf", "Jahresabschluß Beispiel.pdf", "Jahresabschlußanalyse.pdf". [Excel]: "Jahreabschlußanalyse.xls", "Kennzahlenrechner.xls". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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