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Der Verkauf zum Teilwert: Böse Buchungsaufgaben in Prüfungen

Die Fähigkeit, unternehmerische Sachverhalte in Gestalt von Buchungssätzen abzubilden, gehört zu den kaufmännischen Grundfertigkeiten. Kein Wunder, daß viele Übungen und Klausuren Buchungssatzaufgaben enthalten. Aufgabenautoren und andere Fallensteller kennen die Schwächen ihrer Schützlinge aber ganz genau, und verstecken böse Fallen in scheinbar einfachen Buchungssätzen.

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Ein Beispiel ist der folgende Verkauf eines Anlagegutes zum Teilwert:

Ein Unternehmen verkaufe einen alten, nicht mehr benötigten Computer, der noch mit 500 Euro in den Büchern steht, für 1.000 Euro Barzahlung an einen Studenten. Wie lautet die Buchung?

Für solche Aufgaben gibt es eine Grundregel:

  1. Erst die beteiligten Konten identifizieren,
  2. und dann die zu buchenden Beträge berechnen.

Nur wer das Gefühl hat, über solchen Fragen zu stehen, schafft das mit einem Blick. Wer sich nicht ganz sicher ist, sollte sich die Aufgabe in Teilschritte zerlegen. Wie also geht das in diesem Beispiel?

1. Der alte Computer ist zwar nur 500 Euro wert, deshalb aber noch lange kein geringwertiges Wirtschaftsgut: der Restwert ist nämlich durch Abschreibung zustande gekommen. Zuvor war hier ein "normaler" Gegenstand der Betriebs- und Geschäftsausstattung gebucht worden, der durch Wertverlust über die Zeit nicht nachträglich zu einem GWG geworden ist. Das Konto "BGA" ist also zu mindern, d.h. im "Haben" zu buchen. Da der Verkauf über Buchwert erfolgt, ist ein Erlös aus Anlageverkäufen zu erfassen. Ferner ist die Sache umsatzsteuerpflichtig, d.h. das Umsatzsteuerkonto muß im "Haben" berührt werden. Und letztlich ist die Sache eine Sollbuchung im Konto "Kasse".

So weit der erste Schritt. Jetzt müßte aufgrund der bekannten Buchungsregeln der Buchungssatz an sich klar sein:

KasseANBGA
Erlöse aus Anlageverkäufen
Umsatzsteuer

2. Wie aber lauten die zu buchenden Beträge? Hier muß stets versucht werden, von bekannten Zahlen auszugehen, um die unbekannten Werte zu berechnen. Am Ende muß der Buchungssatz natürlich ausgewogen sein. Es wird für 1.000 Euro Barzahlung veräußert, d.h. dieser Betrag ist eine Bruttosumme. In 1.000 Euro brutto sind aber bei einem Steuersatz von 19% genau 159,66 Euro Umsatzsteuer enthalten. Das BGA-Konto soll um 500 Euro gemindert werden. Es bleibt also ein Restertrag in Höhe von 340,34 Euro. Jetzt kann der Buchungssatz komplettiert werden:

Kasse 1.000 €ANBGA 500 €
Erlöse aus Anlageverkäufen 340,34 €
Umsatzsteuer 159,66 €

Der Buchungssatz ist damit ausgewogen und die Aufgabe ist gelöst. Wer glaubt, das bis hierher verstanden zu haben, möge sich an folgendem Beispiel selbst versuchen:

Ein Unternehmen verkaufe einen alten, nicht mehr benötigten Computer, der noch mit 1.000 Euro in den Büchern steht, für 1.100 Euro Barzahlung an einen Studenten. Wie lautet die Buchung?

Auf den ersten Blick sieht es hier aus, als wäre das nur eine Variante des ersten Beispiels. Die darin steckende Falle ist leicht zu übersehen: hier muß man nämlich erst erkennen, daß in 1.100 Euro Bruttoverkaufspreis 175,63 Euro Umsatzsteuer enthalten sind (wiederum bei einem Steuersatz von 19%). Es wird also für netto 924,37 Euro verkauft, und damit unter Buchwert. Während normalerweise der Buchungssatz erst erstellt werden kann, muß der Prüfungsteilnehmer in diesem Ausnahmefall eben doch erst über die zu buchenden Summen nachdenken. Nur wer damit klarkommt, bucht als Lösung:

Kasse 1.100 €
Aufwand aus Anlageabgang 75,63 €ANBGA 1.000 €
Umsatzsteuer 175,63 €

So kann man auch mit einfachen Sachen dem Prüfungsteilnehmer Freude machen. Das Bilden von Buchungssätzen ist eine der kaufmännischen Grundfähigkeiten, die jeder Betriebswirt beherrschen sollte. Solche Hauer wie dieser hier sind damit in vielen Aus- und Fortbildungsprüfungen zu erwarten. "Mut zur Lücke" ist hier also keine gute Strategie...

[Update]: Ein Leser wendet ein, daß man diese Art von Fall lieber in zwei separaten Buchungen erfassen sollte. Die Entnahme des alten Anlagegutes sollte eine Buchung und der Verkauf eine zweite Buchung sein. Also erst sei zu buchen:

Aufwand aus Anlageabgängen 500 €ANBGA 500 €

Dann sollte der Verkauf der Altanlage als selbständige Ertragsbuchung unabhängig von der Entnahme erfaßt werden:

Kasse 1.000 €ANErlöse aus Anlageverkäufen 840,34 €
Umsatzsteuer 159,66 €

Diese Methode hat den unbestreitbaren Vorteil, daß sie mit der Umsatzsteuerplausibilitätsprüfung kompatibel ist. Hinsichtlich des GuV-Saldos ergibt sich keine Änderung zur ursprünglich dargestellten Methode. Im vorstehenden Artikel kam es aber darauf an, Leute auf eine häufige Prüfungsfalle vorzubereiten, und die sieht nunmal leider oft so aus, wie zunächst beschrieben.

Links zum Thema: Grundlagen der Buchführung | Wichtige Geschäftsbuchungen | Jahresabschluß nach HGB (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Buchungsregeln". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Buchführung Geschäftsbuchungen Skript.pdf", "Buchführung Grundlagen Skript.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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