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Internationales Rechnungswesen: Was sind eigentlich latente Steuern? | |||||||||||||||||
Während im deutschen Handelsrecht das Maßgeblichkeitsprinzip durch viele Teuerreformen nach und nach verloren gegangen ist, hat es im internationalen Rechnungswesen nie existiert, denn ein Regelwerk mit weltweitem Geltungsanspruch am Steuerrecht aller Länder der Welt zu orientieren, ist offensichtlich unmöglich. Das IAS/IFRS-Regelwerk kennt daher in IAS 12 Vorschriften, wie aus handelsrechtlicher Sicht mit den oftmals abweichenden Bewertungen umzugehen ist, die durch nationales Steuerrecht dem Bilanzierungspflichtigen verpflichtend vorgegeben sind.
Kernbegriff hierbei ist die sogenannte Tax base, also der Wert, den ein Bilanzierungsobjekt aus steuerrechtlicher Sicht hat. Dieser Steuerbilanzwert kann von der "normalen" IFRS-Bewertung abweichen, etwa wenn eine ausschließlich steuerrechtlich zulässige Abschreibung schon vor Inbetriebnahme des Objektes vorgenommen worden ist, so daß der Tax base Wert der Sache höher ist als der IFRS-Buchwert, oder wenn die steuerrechtlich zulässige und aus Gründen der Ertragsteuerminimierung in Hochsteuerländern auch tatsächlich genutzte Abschreibung höher ist als der (zumeist lineare) nach IFRS zulässige Abschreibungsbetrag, so daß der Tax base Wert der Anlage geringer ist als der IFRS-Buchwert. Aber auch Verbindlichkeiten können zu steuerlichen Bewertungsdifferenzen führen: beispielsweise können kurzfristige Verbindlichkeiten Aufwandsabgrenzungen enthalten, aber der damit verbundene Aufwand kann steuerlich den Wert null aufweisen. Manche Verbindlichkeiten dürfen zudem im Steuerrecht gar nicht berücksichtigt werden, wie etwa Drohverlustrückstellungen, und kurzfristige Verbindlichkeiten können schließlich Geldbußen und -strafen enthalten, die steuerlich ebenfalls nicht abzugsfähig sind. Insgesamt unterscheidet IAS 12 vier verschiedene Arten von Steuerabgrenzungen:
Ein Beispiel demonstriert, wie das praktisch funktioniert. Bei einem beispielhaft angenommenen Ertragsteuersatz von 25% seien die folgenden temporary differences aufgetreten:
Das hat folgende Auswirkungen:
Einer latenten Steuerschuld i.H.v. 100 stehen also latente Steuerforderungen i.H.v. 50, 25 und 10 gegenüber. Diese dürfen verrechnet werden, wenn steuerlich ein Recht auf Aufrechnung besteht (z.B. §226 AO), dieselbe Steuerbehörde und dasselbe Steuersubjekt vorliegt. Bilanziell wäre im Beispiel also nur eine passive latente Steuer in Höhe der Differenz von 15 auszuweisen. Diese repräsentiert die erwartete restliche Steuerschuld aus den genannten Bewertungsdifferenzen. Link zum Thema: IAS/IFRS-Skript (interner Link) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "IAS", "IFRS", "Latente Steuer", "Maßgeblichkeit, umgekehrte", "Maßgeblichkeitsprinzip", "Maßgeblichkeitsprinzip, Durchbrechnung". [Manuskripte]: "IAS.pdf". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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