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Prüfungsrelevant: Grundmodell der Zollrechnung. Mit Beispiel. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Im Fortbildungsgang "Geprüfter Betriebswirt/IHK" gibt es immer wieder Aufgaben zur Zollwertrechnung, in denen ein Prüfungsteilnehmer den Zollwert einer Ware bestimmen muß. Manche Teilnehmer haben sich mit solchen Aufgaben sehr schwer getan und wertvolle Punkte verschenkt. Dabei ist es eigentlich ganz einfach – wenn man sich das elementare Prinzip erstmal klar gemacht hat.
Grundgedanke des Verfahrens ist, daß der akkumulierte Wert der Ware verzollt wird, der bis zur Außengrenze der Europäischen Union entstanden ist. Der Ort des Grenzübertritts ist dabei egal, weil die EU ein einheitlicher Zollraum ist. Es gibt sogar Außengrenzen mitten im Binnenland: nämlich an den Flughäfen. Ausnahmen vom nachfolgend darzustellenden Verfahren bestehen nur noch für verbrauchssteuerbelastete Waren wie z.B. Alkohol, Treibstoffe oder Tabakwaren. Das Verfahren wird inzwischen automatisiert abgewickelt und stellt zugleich eine Steueranmeldung i.S.d. Abgabenordnung dar. Verbindungen bestehen ferner zu diversen außenwirtschaftlichen Überwachungen, z.B. hinsichtlich Korruption bzw. Zollstraftaten aber beispielsweise auch hinsichtlich des Verkehrs mit sogenannten "Dual Use"-Gütern: Anlagen, Maschinen und anderen Produkten, die neben der zivilen Nutzung auch militärisch z.B. zum Bau von Kernwaffen oder chemischen Kampfmitteln eingesetzt werden können. Schauen wir uns mal ein einfaches Beispiel für eine Zollwertrechnung an:
Links zum Thema: Geprüfter Betriebswirt: Überraschungen im Fach »Außenwirtschaft« (interner Link) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Zoll", "Zollrechnung", "Zollschuld", "Zollverfahren". [Manuskripte]: "Marketing International Formulare.pdf", "Marketing International.pdf". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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