Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Buchungen der Warenkonten: die verbesserte Bruttomethode,
oder wie die Scannerkasse Kundentransaktionen erfaßt

Nachdem wir uns letzte Woche die beiden grundlegenden Buchungsverfahren der Warenkonten angesbchaut haben, überlegen wir in diesem Artikel, wie ein zeitgemäßes Buchungsverfahren aussehen sollte. Die grundlegenden Buchungsmethoden stammen nämlich aus der Zeit vor den Computern, sollten aber im Zeitalter der Scannerkassen und Datenbanken modernisiert werden.

Hauptproblem der dargestellten Buchungstechniken ist, daß die Wareneingänge zwar aktiviert werden, aber die Warenentnahmen als Aufwendungen zu erfassen sind. Die Nettomethode verrechnet sie an den Warenverkauf und ermittelt so den Deckungsbeitrag des Warengeschäftes, während die Bruttomethode den Wareneinsatz als Aufwendung direkt im Soll der GuV erfaßt. Methodisch richtig, aber ein Fremdkörper, denn in beiden Fällen agiert der Wareneingang zugleich indirekt als Aufwandskonto.

In früheren Jahren war dies unumgänglich, weil der Händler die einzelnen Warenentnahmen gar nicht buchte, sondern nur die Warenein- und Ausgänge, und zwar zu jeweiligen Preisen, also im Sinne der §§143 und 144 AO. Der Wareneinsatz also, d.h. die Warenentnahmen bewertet zu Einstandspreisen, wurde nie gebucht und also erst durch die Inventur festgestellt. Es genügte daher, in der Brutto- oder Nettomethode am Periodenende eine einzige Aufwandsbuchung für den Wareneinsatz zu erfassen. Das aber kann man heute besser machen, da ja ohnehin im Zeitalter der RFID-Chips jede Warenbewegung erfaßt wird. Schauen wir mal, was das für die Buchungsmethode bedeutet. Den grundlegenden vorigen Artikel sollten Sie hierzu gelesen haben.

Wir gehen wiederum von einem Anfangsbestand im Warenkonto i.H.v. 1.000 Euro aus. Im Laufe der Rechnungsperiode wurden Waren im Wert von 7.000 Euro gekauft und für 20.000 Euro verkauft. Der Schlußbestand im Warenbestand betrage am Abschlußstichtag 1.500 Euro. Der Erfolg des Warengeschäftes ist unter der Maßgabe zu ermitteln, daß andere Aufwendungen (wie Personal, Ladenmiete usw.) 1.300 Euro betragen haben. Die Beispielzahlen sind also unverändert. Anders als bei der zuvor dargestellten Brutto- oder Nettomethode buchen wir jetzt aber den Wareneinsatz in Höhe von 6.500 Euro in ein eigenständiges Warenaufwandskonto:

SollWareneinkauf (Aktiv!)Haben
AB1.000 €W'einsatz6.500 €
Käufe7.000 €Schluß1.500 €
8.000 €8.000 €
SollWarenverkauf (Ertrag!)Haben
GuV20.000 €Verkäufe20.000 €
20.000 €20.000 €

SollWarenaufwandHaben
W'Einkauf6.500 €GuV6.500 €
6.500 €6.500 €

Unterschied ist hier also, daß die Scannerkasse jeden einzelnen Verkauf in das Warenaufwandskonto bucht. Die Technik gleicht damit der Buchungsmethode bei der Entnahme industrieller Rohstoffe und erfaßt den Buchungssatz

Warenaufwand AN Wareneinkauf [Einkaufswert netto]

bei jedem einzelnen Verkauf. Dies erlaubt detailliertere Auswertungen der einzelnen Umsätze, die jeweils schon direkt nachdem der Kunde die Ware gekauft hat zur Verfügung stehen, und ist logisch befriedigender, weil das Wareneinkaufskonto seine Doppelrolle als Bestands- und Aufwandskonto verliert. Die Abrechnung in die GuV und in die Schlußbilanz gleicht aber genau der Methode bei dem Bruttoverfahren:

SollSchlußbilanzHaben
(...)
Waren1.500 €
(...)
SollGewinn und VerlustHaben
Warenaufw.6.500 €Warenverkauf20.000 €
Sonst. Aufw.1.300 €
Gewinn12.200 €
20.000 €20.000 €

Auch hier wird also nur ein einziges Mal in die GuV gebucht (Grundsatz der Klarheit, §243 Abs. 2 HGB), aber dennoch ist der Informationsgehalt der Buchführung durch die Einzelbuchungen in das Warenaufwands-Konto viel höher (Grundsatz des Entscheidungsnutzens insbesondere in den IFRS. Wir empfehlen daher diese Methode als die in der realen Anwendung optimale. Während für Lehrzwecke die "einfache" Brutto- und Nettomethode vorzuziehen ist, weil sie das Grundprinzip übersichtlicher zeigt, dient dieses (um ein Warenaufwandskonto erweiterte) Verfahren besser den einzelnen externen und internen Interessenten der Buchungsdaten.

Im nächsten Artikel, der in kürze an dieser Stelle erscheint, demonstrieren wir eine nicht empfehlenswerte Methode, die gleichwohl in den Lehrheften eines bekannten Fernunterrichtsanbieters herumgeistert - sehr zum Leidwesen geplagter Lehrgangsteilnehmer.

Links zum Thema: Buchungen der Warenkonten: Brutto- und Nettomethode | RFID, oder der Spion in der Hose | Grundlagen der Buchhaltung | Die wichtigsten Geschäftsbuchungen | Die wichtigsten Abschlußbuchungen | Internationale Rechnungslegung | Lehrmaterial zum Thema (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Buchungsregeln", "Buchungssatz", "Deckungsbeitrag", "Einzelkosten", "variable Kosten", "Ware", "Warenbestandskonto", "Wareneinkaufskonto", "Wareneinsatz", "Warenkontenabschluß". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Buchführung Geschäftsbuchungen Skript.pdf", "Buchführung Grundlagen Skript.pdf", "Buchführung Zahlungsverkehr.pdf", "IAS.pdf". [Excel]: "Warenkonten.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

© Harry Zingel 2006; Erlgarten 8, 99091 Erfurt, Tel. 0172-3642082, 0361-2606029, Fax 0361-2118928


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de