Der kostenlose Newsletter der BWL CD © Harry Zingel 2001-2009 |
Mehr wissen, mehr können, mehr sein! |
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog | |
Bilanzrecht: Unternehmensplanung als Rechtspflicht? |
Nicht selten schreibt der Gesetzgeber Dinge in Gesetze, die eine andere als die beabsichtigte Wirkung haben. Das ist auch im Bilanzrecht so. Jetzt da die ersten nach der Bilanzrechtsreform von 2005 aufzustellenden Jahresabschlüsse anstehen fragen sich die Bilanzrechter, ob nicht eine Pflicht zur Unternehmensplanung indirekt im Gesetz stehe. Sind Finanzplanung und Budgetierung neuerdings durch die Buchführungspflicht vorgeschrieben? Während die §§238 ff HGB die allgemeine Buchführungspflicht enthalten (und in §242 Abs. 1 HGB die Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses steht), ist dies für Kapitalrechtsformen jeweils nochmal separat angeordnet, beispielsweise für die GmbH in §41 Abs. 1 GmbHG und für die AG in §91 Abs. 1 AktG. Nicht nur das HGB kennt ja für Kapitalgesellschaften schärfere Berichtspflichten, auch in den Einzelgesetzen stehen solche, beispielsweise in §90 AktG. Da aber liegt der sprichwörtliche Hase im Pfeffer, denn nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Regel muß der Vorstand dem Aufsichtsrat u.a. über die "beabsichtigte Geschäftspolitik und andere grundlegende Fragen der Unternehmensplanung (insbesondere Finanz-, Investitions- und Personalplanung)" berichten. Das findet für alle Kapitalgesellschaften eine Entsprechung in §289 Abs. 1 HGB, wo vorgeschrieben wird, daß im Lagebericht über den Geschäftsverlauf unter Berücksichtigung entsprechender Leistungsindikatoren zu berichten sei; nach Satz 4 dieser Vorschrift ist ab 2005 aber auch über "voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken" zu berichten. Ist dies eine indirekte Pflicht zur Unternehmensplanung? Wird schon die Stärken-Schwächen-Analyse als anzuwendende Methode ausdrücklich im Gesetz genannt, so könnten auch die Finanzplanung [XLS] und die Budgetrechnung [XLS] jetzt indirekt gesetzlich vorgeschrieben sein. Möglicherweise hat der Gesetzgeber keine Pflicht zur Unternehmensplanung gewollt, aber vermutlich ist doch eine draus geworden. Das ist allerdings besser als manch anderer gesetzgeberischer Irrtum, fördert eine ordnungsgemäße Unternehmensplanung doch die Qualität der Arbeit der Geschäftsführung ganz ungemein - und nicht wenige Unternehmen haben hier ganz entschiedene Defizite. Links zum Thema: Neuregelungen im Lagebericht ab 2005 | Skript zur Finanzplanung | Skript zur Budgetrechnung | Skript zum Abschluß nach HGB | Skript zum Abschluß nach IAS/IFRS | Excel-Beispiel zur Finanzplanung | Excel-Beispiel zur Budgetrechnung (interne Links) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Aktiengesellschaft", "Budget", "Budgetsystem", "Businessplan", "Finanzplan", Finanzplan, vollständiger", "Gesellschaft mit beschränkter Haftung", "Jahresabschluß", "Lagebericht", "Rechtsformen". [Manuskripte]: "Budget Modellrechn Version 3.pdf", "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Finanzplan.pdf", "Rechtsformen Skript.pdf". [Excel]: "Budget Marketing Modellrechn 3.xls", "Budget Modellrechn Version 3.xls", "Finanzplan Standardfall.xls", "Fixkostendeckungsrechnung.xls". |
© Harry Zingel 2006; Erlgarten 8, 99091 Erfurt, Tel. 0172-3642082, 0361-2606029, Fax 0361-2118928
© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de