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Sale and Lease Back: wirklich ein lohnendes Geschäft?

Vorgestern machten wir uns Gedanken darüber, ob Leasing sich lohnt - und für wen. Heute denken wir über eine besondere Geschäftsgestaltung nach, das Sale-and-Lease-Back, also den Verkauf eines Wirtschaftsgutes durch den bisherigen Eigentümer an einen Investor und dessen sofortiges Rück-Leasing. Wie bei allgemeinen Leasinggeschäften werden auch hier Steuervorteile als Argument vorgebracht. Aber ist das wirklich zutreffend?

Besonders Immobilien sind Gegenstand von Sale-and-Lease-Back. Die öffentliche Hand hat auf diese Art Verwaltungs- oder Schulgebäude oder sogar ganze Infrastrukturnetze an (oft ausländische) Investoren verkauft und zurückgemietet. Die internationale Variante ist besonders beliebt ("Cross Border Leasing"), weil ausländische Unternehmen solche Projekte oft vergünstigt abschreiben können - ihre Heimatstaaten unterstützen so die Vergrößerung ihres Einflusses in der Welt. Dem Verkäufer verschafft das Geschäft einen kurzfristigen Liquiditätsvorteil in Millionenhöhe, der manche Kommunalkasse vor dem Untergang gerettet hat - freilich um den Preis jahrzehntelanger Leasingraten, schon aufgrund des Zinsanteiles ein schlechtes Geschäft.

Dies macht auch offensichtlich, daß hier in aller Regel eben keine steuerliche Motivation vorliegt, denn gerade Kommunen betreiben Sale-and-Lease-Back: sie sind aber nicht ertragsteuerpflichtig, haben also nur den Liquiditätsvorteil (und keine Steuerargumente) im Blick. Auch diese Denkweise ist aber sehr kurzsichtig, weil das Geschäft in der Totalbetrachtung stets ein Verlustgeschäft ist. Das Steuerargument zieht damit noch weniger als beim "traditionellen" Leasing, denn selbst wenn ein Unternehmen Sale-and-Lease-Back betreibt (und hierdurch wirklich eine Steuerersparnis erzielt), so zahlt es das Geld an den Investor - für einen Vermögensgegenstand, den das Unternehmen zuvor bereits im Eigentum hatte! Im Effekt wird also für was bereits Eigentum ist ein Darlehen aufgenommen: Sale-and-Lease-Back ist nichts als eine teure Form des Pfandkredites.

Aber auch für Unbeteiligte entstehen Nachteile: So ist es nicht unmöglich, daß die Investoren bald auch das Recht kaufen wollen, das Leasingobjekt umzubenennen - gegen Zuführung weiterer Liquidität an den Verkäufer. Wir dürfen uns also nicht wundern, wenn wir bald eine Coca-Cola-Schule oder ein AOL-Rathaus haben. Sale-and-Lease-Back ist damit ein Vehikel, die kommunale Umwelt noch weiter mit Werbung zu verpesten.

Bilanziell besteht im deutschen Recht keine über §39 AO und die Leasingerlasse hinausgehende Regelung. In IAS 17 ist Sale-and-Lease-Back explizit geregelt (IAS 17.58-66). und kann sowohl zu Finanzierungs- als auch zu Operate-Leasing führen. Wenn eine Sale-and-Lease-Back-Operationen zu einem Operate Leasing führt, so ist ein aus dem Wertunterschied zwischen Buchwert (carrying amount) und beizulegendem Zeitwert (fair value) entstehende Gewinn oder Verlust unverzüglich auszuweisen (IAS 17.61). Ist der Verkaufspreis unter dem beizulegenden Zeitwert, muß jedweder Gewinn oder Verlust ebenfalls unverzüglich ausgewiesen werden, wenn er nicht durch künftige Leasingzahlungen unter Marktwert ausgeglichen wird. Ein Ausgleich eines Verlustes durch günstigere Leasingbedingungen soll durch Verteilung des Verlustes über die Leasingdauer stattfinden.

Auch in den IAS/IFRS ist die Frage, wie der Leasingfall zu behandeln ist, wenn der Leasingnehmer im Namen des Leasinggebers und Eigentümers der Leasingsache an der Herstellung der Leasingsache maßgeblich beteiligt ist, weiterhin ungeregelt. Da der Leasingnehmer bei manchen Vertragsgestaltungen bei der Konstruktion des Leasinggegenstandes weitgehend freie Hand hat, kann er während der Bauphase als Eigentümer betrachtet werden. IAS 17 gibt hierzu keine Auskunft. Der Bilanzierende ist daher u.a. verpflichtet, gemäß Framework und IAS 8 den IAS 17 analog anzuwenden. Allerdings enthalten im Rahmen von US-GAAP die FASB-Statements Nr. 5, 13, 23, 28, 66 und insbesondere 98 ("Accounting for Leases: Sale-Leaseback-Transactions Involving Real Estate: Sale-Type Leases of Real Estate: Definition of Lease Term; and Initial Direct Costs of Direct Finance Leases") maßgebliche Hinweise, die auch in die IFRS übernommen werden könnten.

Links zum Thema: Wirklich so günstig? Warum Leasing sich nicht lohnt | Cross Border Leasing: so schröpft der US-Fiskus deutsche Städte und Kommunen | Leasing-Rechner für Excel | Darlehens-Rechner für Excel (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Abzahlungsdarlehen", "Annuitätendarlehen"; "Bankkredit", "Crossborder-Leasing", "Darlehen", "IAS", "IAS, Übersicht", "IFRS", "IFRS, Übersicht", "Leasing", "Marktkommunikation", "Sale-and-Lease-Back", "Werbung". [Manuskripte]: "IAS.pdf", "Finanzierung Skript.pdf", "Investition Finanzierung.pdf", "Investition Skript.pdf", "Leasing.pdf", "Leasingerlaß.pdf".[Excel]: "Darlehen.xls", "Interner Zinsfuß (Grafik).xls", "Interner Zinsfuß (Näherung).xls", "Interner Zinsfuß.xls", "Leasing.xls", "Leasingzins Methodenvergleich.xls".
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