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Doch Mitteilungen bei Kontenspionage?

Schon im vergangenen Jahr berichteten wir, daß nach Auslaufen der Steueramnestie am 31. März das Bankgeheimnis praktisch vollkommen entfallen soll. Mit Überraschung stellen wir fest, daß dies jetzt plötzlich doch in die öffentliche Diskussion geraten ist, wurden doch andere Überwachungs- und Kontrollmechanismen wie Maut oder Werkspionage durch Emissionshandel klaglos vom schlafmützigen Michel hingenommen. Hat man jetzt etwa doch kalte Füße bekommen - vielleicht, weil auf diese Art auch korrupte Geschäft von Politikern aufgedeckt werden können?

Schon bisher müssen die Banken nach §24c Kreditwesengesetz (KWG) die Kontendaten aller Kunden in der Weise bereithalten, daß der Staat jederzeit beliebige Informationen abrufen kann, ohne daß die Banken wissen, über wen was und wann abgefragt wurde. Was bisher eigentlich zur Aufdeckung der Konten von Terroristen gedacht war, soll ab dem 1. April nicht nur auf die Finanzämter sondern im Wege der Amtshilfe auch auf eine Vielzahl anderer Behörden ausgedehnt werden: Sozialämter, Bafög-Stellen und viele andere Institutionen wissen dann immer, was für Konten ihre Klienten haben. Die hastig vorgetragenen Beteuerungen des Bundesfinanzministeriums, daß man von diesem schönen neuen Überwachungsmittel nur Gebrauch machen will, "wenn ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele führt oder keinen Erfolg verspricht" (§30a Abs. 5 AO), erscheint wenig glaubwürdig - zumal der Finanzminister nicht für das Verhalten ganz anderer Stellen verantwortlich ist, die offenbar ab dem 1. April regelmäßig ihren Informationshunger an den Bankkonten der Leute stillen werden. Daß man jetzt laut darüber nachdenkt, die Opfer solcher Ausspähungen nachträglich zu informieren, erscheint daher ebenfalls nur als hohler Beschwichtigungsversuch.

Das Vertrauensverhältnis zwischen Kunden und Bank (§30a Abs. 1 AO), ein Kernstück des sogenannten Bankgeheimnisses, hat sich damit vollends verflüchtigt, so daß das Bankgeheimnis selbst, über dessen Abschaffung ja schon in diversen früheren Teuerreformen nachgedacht worden ist, ab April nur noch eine Fassade sein dürfte. Ruinen in der Abgabenordnung und die Kunden behandelt wie Terroristen - so einfach ist das!

Daß es jetzt plötzlich doch Gezeter um die schöne neue Datenschutzwelt gibt, ist eigentlich besorgniserregend, denn der gläserne Steuerbürger ist doch eigentlich ein wichtiger Schritt zurück in die Freiheit: so fördert das Bewußtsein, gläserne Bankkonten zu haben, die Bereitschaft zur Barzahlung ungemein. Ist das vielleicht der Grund, daß man Banknoten einführen will, die ihre Anwesenheit per Funksignal kundtun? Auch die Regelungen über Schwarzarbeit wurden in 2004 verschärft - kein Zufall, befördert die neue Totalüberwachung doch die Bereitschaft zur Arbeitsleistung fern aller Zwangsversicherungen und Steuerabzüge, was den Weg zurück zur Vollbeschäftigung ebnen könnte. Wenn man nur wollte.

Die Stasi der DDR, die fast 16 Jahre nach ihrem offiziellen Ableben bekanntlich einen hochrangigen Vertreter im Bundesverkehrsministerium hat, hätte feuchte Träume bekommen über das, was jetzt möglich ist - und was das Volk apathisch mit sich machen läßt.

Links zum Thema: Virtuelle Steuerprüfung per Suchmaschine ab 1. April 2005 | »Intelligente Banknoten« mit RFID noch in 2005? | Neue Regelungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit | Auf dem Weg zur virtuellen Steuerprüfung per Suchmaschine | Zinsinformationsverordnung: Völlige Aufhebung des Bankgeheimnisses bei Zinserträgen | Der Stasi-Staat: Kontrolle, Überwachung und Gängelung als neues Leitbild (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Bankgeheimnis", "Hartz-Konzept", "Hartz-Konzept, Umsetzung des", "Schwarzarbeit".
[Manuskripte]: "AO Skript.pdf", "Arbeitnehmer.pdf", "Hartz-Konzept.pdf", "Steuerrecht.pdf", "VWL Skript.pdf".
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