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Landwirtschaftsministerium ruft zu Notbevorratung auf - aber weshalb?

Vor einigen Tagen berichteten wir über die Wirtschaftssicherstellungsverordnung, ein Gesetz, das Rationierungen und Zuteilungskarten ausdrücklich vorsieht, und der Artikel ist inzwischen zum meistgeklauten Beitrag des BWL-Boten avanciert. Inzwischen wurde bekannt, daß Renate Künasts Landwirtschaftsministerium ganz offiziell zur Notbevorratung aufruft - zeitgemäß mit eigener Webseite. Auch das sieht zuerst wie ein böser Sommerscherz aus, ist aber vollkommen ernstgemeint. Was steht uns also bevor, und wann? Gibt es etwas, was man uns nicht sagt?

Auch der Spiegel berichtete über die ministerielle Aufforderung zur Notbevorratung, die von Künasts offiziellen Webseitenlyrikern nur ganz allgemein mit möglichen Naturkatastrophen, Tierseuchen oder großtechnischen Unglücksfällen begründet wird. Wie so oft muß man aber mehrere Details gemeinsam betrachten, um eine Situation angemessen zu würdigen.

Am 13. August dieses Jahres trat die Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft, die sogenannte Wirtschaftssicherstellungsverordnung (WiSiV) in Kraft. Das nur für Krisenzeiten vorgesehene Regelwerk regelt die vorrangige Erfüllung von Verträgen für öffentliche Auftraggeber (§2 WiSiV), in diesem Zusammenhang Vorrangbestellungen (§5 WiSiV), die Verpflichtung von Unternehmern zu Zwangsarbeit (§6 WiSiV), Warenbewirtschaftung (§7 WiSiV), Bezugsscheine (§9 WiSiV) und Zuteilungsnachweise (§10 WiSiV), also eine kompakte Kommandowirtschaft, wie manche sie noch aus Kriegszeiten kennen werden. In unserem Beitrag vom 18. August fragten wir uns, ob diese Verordnung, mitten in tiefsten Friedenszeiten erlassen, wirklich ernstgemeint oder doch nur ein böser Sommerscherz ist. Doch der Bundesanzeiger ist kein Witzblatt, leider.

Wir vermuteten damals, daß der tiefere Sinne der WiSiV in einer bald erwarteten massiven Energiekrise infolge des Ausbaues der unsteten sogenannten "erneuerbaren" Energien und des gleichzeitigen Ausstieges aus der Kernkraft als sicherer und kontinuierlicher Energiequelle bestehe. In diesem Zusammenhang haben wir auch vermutet, daß die derzeitigen Bestrebungen, Festpreise für Energie einzuführen, eine Vorstufe zur künftigen Rationierung per Verwaltungsakt seien. Das erscheint insbesondere plausibel da uns schon die EU-Kommission Energierationierung ab 2007 angekündigt hat. Die nunmehr plötzlich bekanntwerdenden offiziellen Aufforderungen zur Notbevorratung scheinen jedoch auf eine andere Krise hinzudeuten, die kurzfristiger und möglicherweise heftiger ist. Offiziell wurde die Webseite als Reaktion auf den 11. September angelegt. Das Bestehen weiterer Gründe wird dementiert.

So ist die mir vorliegende offizielle Stellungnahme aus dem Ministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, daß vergleichbare Aktionen zur Aufklärung der Bevölkerung über Notbevorratung schon seit vielen Jahren stattfinden (z.B. vor ca. 15 Jahren die "Aktion Eichhörnchen") und keinerlei Zusammenhang mit der Wirtschaftssicherstellungsverordnung bestehe. Die Webseite www.ernaehrungsvorsorge.de geht auf eine zwei Jahre alte Initiative des Bundes und der Länder zurück und ist nur zufällig zeitnah mit dem Inkrafttreten der WiSiV fertiggestellt und ins Netz gestellt worden. Wir werden über weitere Entwicklungen berichten, uns aber nicht an den bereits zahlreich im Netz kursierenden Spekulationen beteiligen.

Links zum Thema: Wirtschaftssicherstellungsverordnung: Rot-Grün bereitet die Kommandowirtschaft vor | Energiepreisexplosion: erst Festpreise, dann Rationierungen? | EU-Kommissarin warnt vor Energie-Engpässen ab 2007 (interne Links) | Spiegel Online: Ministerium empfiehlt Krisen-Vorrat | Offizielle Empfehlung des Ministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft zum Führen von Notvorräten | Verordnung über die Sicherstellung von Leistungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft (Wirtschaftssicherstellungsverordnung - WiSiV) | Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen (Verkehrsleistungsgesetz - VerkLG) (externe Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Emissionshandel".
[Manuskripte]: "VWL Skript.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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