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Nationales Energierationierungsgesetz tritt in Kraft

Nachdem schon im Juli das sogenannte Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz in Kraft gesetzt wurde, ist heute das "Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen" im Dreijahresplan 2005 bis 2007 erschienen. Das Gesetzeswerk regelt das Verfahren bei der Rationierung von Betriebserlaubnissen für einzelne Anlagen im Rahmen des ab 2005 geltenden Emissionshandels und legt Obergrenzen an CO2-Emissionen fest, ist also im Effekt eine Maßnahme der Kollektivrationierung.

Kyoto Nein Danke!So legt das Gesetz in den §§4 bis 6 eine Mengenplanung der auf Deutschland entfallenden Energiekürzung für den kommenden Dreijahresplan 2005 bis 2007 und den folgenden Fünfjahresplan 2008 bis 2012 fest, die nach Energie und Industrie und anderen Sektoren, darunter Verkehr und Haushalte sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen aufgeschlüsselt wird. In guter planwirtschaftlicher Tradition enthalten die §§7 bis 18 dann detaillierte Vorschriften für die anlagenweise Rationierung der CO2-Emissionen, was nebenbei natürlich eine Totalüberwachung des Betriebes aller unter das Gesetz fallenden Anlagen bedeutet, denn der Anlagenbetreiber muß Gebrauch und Stillegung aller Maschinen detailliert melden. Die unter die Rationierung fallenden Anlagen wurden bereits festgelegt.

Während das ganze Zwangshandelssystem an sich schon ein ökonomischer Wahnsinn ist, so zeigen die Details des Gesetzeswerkes doch schlaglichtartig den ganzen Unverstand, mit dem Rot-Grün hier vollkommen überflüssige bürokratische Regelwerke erläßt: so erhält eine Sonderzuteilung, wer ein Kernkraftwerk stillegt (§15), wo doch gerade die Kernkraft überhaupt keine CO2-Emissionen produziert - daß eine Rationierung der Pflanzennahrung CO2 schon an sich wenig sinnvoll ist, wird ja ohnehin nicht mehr diskutiert, denn es ist nicht politisch korrekt.

Deutschland ist damit auf gutem Weg in den nationalen Ökosozialismus: vervollständigt das Zuteilungsgesetz die mit dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz in Kraft gesetzte Energierationierung, die als gesamtwirtschaftliche Bremse der produktiven Wirtschaft dienen soll, so wurden erst vor wenigen Tagen das Verkehrsleistungsgesetz und die Wirtschaftssicherstellungsverordnung in Kraft gesetzt: diese Gesetze erlauben unter anderem die Zwangsverpflichtung der Wirtschaft durch staatliche Stellen (die damit unternehmerische Leistungen ohne Gegenleistung requirieren dürfen) und die Ausgabe von Bezugsscheinen für die Zivilbevölkerung. Was wie ein Alptraum aus Nachkriegstagen anmutet, macht in der Summe indes System: Schon jetzt haben wir faktisch 8,6 Millionen Arbeitslose - und dabei wird es kaum bleiben, wenn Industrieanlagen bald massenhaft stillgelegt werden, um Emissionszertifikate hinzukaufen zu müssen. Kein Wunder also, daß Rot-Grün dann Zwangsinstrumente wie die Vorrangerklärung oder die Rationierungskarte aus dem Ärmel zaubern will, wenn die Verteilungskämpfe um immer rabiater verknappte Ressourcen erstmal voll ausbrechen.

Links zum Thema: Exportprämie für Arbeitsplätze beschlossen | Liste mit Anlagen, die ab 2005 der Energierationierung unterliegen | Wirtschaftssicherstellungsverordnung: Rot-Grün bereitet die Kommandowirtschaft vor | 8,6 Millionen Arbeitslose - schon vor Beginn der Energierationierung (interne Links) Gesetz über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen (externer Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Emissionshandel", "Ökosteuer".
[Manuskripte]: "VWL Skript.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.


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