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Formen unternehmerischer Zusammenarbeit: Das Joint Venture |
Im Lexikon für Rechnungswesen und Controlling auf der BWL CD wurden die Inhalte zu den verschiedenen Formen unternehmerischer Zusammenarbeit vertieft. Dieser kleine Beitrag gibt einen Ausschnitt aus den neuen Inhalten zu diesem prüfungswichtigen Thema. Wir beginnen mit einer kleinen Übersicht über die wichtigsten Fakten zum Joint Venture als besonders häufige Form der unternehmerischen Kooperation. Allgemein ist ein Joint Venture jede vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Vertragsparteien, die auf die gemeinsame Durchführung eines Geschäftes oder eines Projektes gerichtet ist. Das Joint Venture kann damit binnenwirtschaftlich eine Form der bürgerlichen Gesellschaft darstellen; in der Praxis werden Joint Ventures jedoch grenzüberschreitend zwischen verschiedenen Partnern in unterschiedlichen Ländern zur Durchführung von Projekten geschlossen, die die Ressourcen oder Fähigkeiten eines einzelnen der Partner überschreiten. Das Joint Venture ist damit ein wesentliches Mittel der Internationalisierung, weil es jedem Partner erlaubt, sich den politischen oder ideologischen Zwängen in seinem Heimatbereich zu entziehen. Das Joint Venture ist dem Konsortium ähnlich, unterscheidet sich aber dadurch, daß es in der Regel nicht zeitlich beschränkt ist. Charakteristisch ist zumeist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Joint Venture Parthner, die ihre jeweilige rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit behalten. Es entsteht damit ein Konzern mit mehreren Muttergesellschaften. Das auf diese Art ausgegliederte Unternehmen (Outsourcing) erbringt die jeweils angestrebte Leistung oder Funktion. Die Joint Venture Partner sind nach Kapitaleinlage oder nach jeweiliger vertraglicher Vereinbarung an den Gewinnen, Verlusten und sonstigen Ergebnissen wie etwa Markenwert oder Forschungsergebnissen beteiligt. Vorteile eines Joint Ventures sind:
Nachteile der Joint Venture Strategie sind:
Joint Ventures werden von der Bundesregierung, der europäischen Union und anderen übernationalen Organisationen gefördert, obwohl sie den Kontroll- und Führungsinteressen der nationalen Regierungen zuwiderlaufen können. Auf nationaler Ebene sind mögliche Ansprechpartner die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Entwicklungsgesellschaft (DEG); auf Ebene der EU sind dies die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD). Auf weltweiter Ebene schließlich bestehen Fördermöglichkeiten durch die Weltbank. Da fast alle Joint Ventures übernational sind, ist die Übersicht über die anwendbaren Regelungsquellen heterogen. Allerdings findet mit zunehmender Verbreiterung der Anwendung der International Accounting Standards (IAS) eine Konzentration auf IAS 31 als gemeinsame Rechtsquelle statt. IAS 31 unterscheidet drei Arten von Joint Ventures:
Anteile, die für den Weiterverkauf gehalten werden, müssen auf jeden Fall als Wirtschaftsgüter (investments) behandelt werden; sie sind damit nicht Teil des eigentlichen Joint Ventures. Links zum Thema: International Financial Reporting Standards | Diskussionspapier zur Globalisierung (interne Links) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: Stichworte "Arbeitsgemeinschaft", "BGB-Gesellschaft", "Joint Venture", "Markenwert", "IAS", "Internationalisierung", "Globalisierung", "Konsortium", "Konzern", "Outsourcing", "Produktrechtsschutz", "Qualitätsmanagement", "Risiko", "Risikomanagement-System". [Manuskripte]: "Markenbewertung.pdf", "Marketing International.pdf", "Marketing International Formulare.pdf", "Recht Produktion.pdf", "Rechtsformen Skript.pdf", "Rechtsformen Folien.pdf". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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