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Bundesgerichtshof: Die Planwirtschaft bleibt

Energieversorger müssen auch weiterhin unwirtschaftlich durch Wind- oder Solarenergieanlagen erzeugte Kleinmengen elektrischen Stroms zu Zwangspreisen abnehmen, die über den Abgabepreisen für elektrischen Strom an der Steckdose liegen. Das Gesetz über den Vorrang "erneuerbarer" Energien (EEG) sei nicht verfassungswidrig.

Insbesondere verstoße der dort geregelte planwirtschaftliche Unsinn nicht gegen die Berufsfreiheit und nicht gegen das Grundgesetz. Das karlsruher Gericht wies damit die Revision der Schleswag ab, die geltend gemacht hatte, der Strom aus über 2.200 Windkraftanlagen, den sie zwangsweise abnehmen müsse, übersteige ihre Kapazität (Aktenzeichen: VIII ZR 160/02, 161/02 u. 322/02 vom 11. Juni 2003).

Nach den Worten der Richter seien den Energieversorgern die aus dem Abnahmezwang entstehenden Mehrbelastungen zumutbar. Da haben die Herren Richter zweifellos Recht, denn die Energieversorger geben diese Mehrbelastungen an ihre Kunden weiter, wo der Strom (bei privatem Kleinverbrauch) schon jetzt bis zu 25 Cent kostet, fast 50 Pfennig, also ein echter Inflationspreis auch in dieser deflationären Zeit.

Der BGH schloß sich damit indirekt der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg an, nach der die Zwangsabnahmepreise keine (nach europäischem Recht verbotene) staatliche Beihilfe wären, denn der Staat zahle ja nichts an die Energieversorger.

Der Weg zurück in die Planwirtschaft ist also frei, und der Verbraucher zahlt die Zeche für teure, unwirtschaftliche Öko-Experimente. Denn der Verbraucher hat es ja - nur wie lange, fragt sich noch. Wohin staatliche Eingriffe im Energiesektor führen können, haben wir in Kalifornien gesehen, wo eine Vertausendfachung (!) der Energiekosten durch Sonnen- und Wind"energie" vor zwei Jahren zu ausgedehnten Stromausfällen und entsprechenden wirtschaftlichen Ausfällen geführt hat. Aber anstatt wenigstens diesmal vom großen Bruder zu lernen, macht Deutschland sich auf den Weg, die gleichen Fehler zu wiederholen.

Das wurde uns bereits angekündigt: "Das Urteil kann sich negativ auf die Versorgungszuverlässigkeit auswirken", sagte Schleswag-Unternehmenssprecherin Esther Seemann in Rendsburg. Es bestehe die Sorge, daß das Netz nicht mehr gesteuert und damit überlastet werden könne, wenn alle Windkraftanlagen einspeisen dürften". Oder im Klartext: es gibt bald Stromausfälle, wenn der Wind nicht weht, weil Rot-Grün Wirbel macht.

Verknappen, verteuern, einschränken: das ist, was man hierzulande unter "Umweltpolitik" versteht. "Nachhaltigkeit" ist in Wirklichkeit Kürzung, "Erneuerbarkeit" ist Ausstieg. Das ist die Geheimsprache der Ökologisten: Zwangspreise sind keine Subvention, und der Ökostaat hat Vorfahrt vor der Marktwirtschaft. Sogar gegen geltendes Recht: zum Beispiel gegen die Zielvorgaben des Stabilitätsgesetzes, das die marktwirtschaftliche Ordnung eindeutig als ordnungspolitischen Rahmen vorschreibt. Aber das interessiert die politische Kaste ja nicht mehr...

Wie man sich da noch über 7,2 Millionen Arbeitslose wundern kann, ist mir indes ein Rätsel.

Links zum Thema: Auf dem Weg in die Planwirtschaft: Kommentar zum "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" | "...mit vollen Händen": Gedanken zur Energie und Marktwirtschaft | Die reale Zahl: 7,2 Millionen Arbeitslose? (interne Links) | Große Windkraftgegner-Seite | Kein TÜV für Windräder: Datenbank der Windrad-Unfälle (externe Links)


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