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Die geplante Einführung einer Wirtschaftsnummer

Im Bundesanzeiger wurde heute morgen das "Gesetz zur Vorbereitung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer" veröffentlicht. Was aber ist eine "bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer"? Dieser kleine Beitrag des BWL-Boten enthält die wichtigsten Eckpunkte der derzeitigen Planung.

Offensichtlich sollen Unternehmern in mehr oder weniger breiter Definition des Begriffes ab einem bestimmten Stichtag Wirtschaftsnummern zugeteilt werden, die eine behördenübergreifende und bundeseinheitliche Identifikation des jeweiligen Gewerbetreibenden ermöglichen sollen. Das heute veröffentlichte Gesetz regelt eine Erprobungsphase für die Zeit vom 1. Januar 2002 bis zum 31. Oktober 2003, also partiell rückwirkend. Diese Erprobung findet in Regensburg und dem Landkreis Neumarkt statt und soll vor der bundesweiten Einführung ausgewertet werden.

Während der Erprobungsphase werden neunstellige Wirtschaftsnummern an alle natürlichen und juristischen Personen sowie rechtsfähigen Personengesellschaften erteilt, die im vorangegangenen Kalenderjahr (also in 2001) einen Umsatz von mehr als 16.620 Euro erzielt hatten oder mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigen. Die erste Regel entspricht der Kleinunternehmergrenze des §19 Abs. 1 UStG, während die zweite Vorschrift etwa auch alle erfaßt, die z.B. nur eine Person auf Geringfügigkeitsbasis beschäftigen. Daß die Bundesanstalt für Arbeit für das Erprobungsverfahren zuständig ist zeigt, daß die Bekämpfung der Schwarzarbeit offensichtlich ein mit der Wirtschaftsnummer verfolgtes Ziel ist, aber auch die Finanzämter, die diversen Kammern und zahlreiche weitere Behörden nehmen an dem Verfahren teil, d.h., erhalten Zugang zu den gespeicherten Daten.

Die derzeit vorliegende Regelung legt eine Zahl von Stammdaten fest, die für jede Wirtschaftsnummer erhoben werden, und die üblichen Mitwirkungspflichten, die im Prinzip schon aus anderen Rechtsbereichen wie dem Steuerrecht bekannt sind. Auch hier ist das Arbeitsamt wirder die zentrale Stelle, an die etwa auch bei Neuaufnahme einer Gewerbetätigkeit eine Meldung erfolgen muß. Dies verdeutlich erneut, daß offensichtlich der Datenaustausch zwischen den Behörden optimiert werden soll, um Kontrollen und Datenabgleiche etwa zwischen den Inhalten von Steuererklärungen und vor Ort durch Betriebsprüfer vorgefundene Daten besser vornehmen zu können. Die Vereinheitlichung kann aber auch zu einem Abbau von Bürokratie führen, wenn etwa Unternehmer nur noch unter einer einzigen zentral gespeicherten Nummer Meldungen und Erklärungen abgeben, die dann allen beteiligten Behörden jederzeit zugänglich sind. Ob diese Vorteile die Nachteile einer noch schärferen Überwachung und Gängelung überwiegen, bleibt abzuwarten.

Mit einer bundesweiten Einführung wird ab 2005 gerechnet.

Aktuell zum Thema: Gesetz zur Vorbereitung einer bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer | Deutscher Bundestag: Wirtschaftsnummer kommt in 2005 | Das Mittelstandsportal zur Wirtschaftsnummer (Alles externe Links)


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