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Einführung der IAS ab 2005 in erster Lesung beschlossen

Das Europäische Parlament hat am 12. März in erster Lesung einem Verordnungsentwurf über die Einführung der International Accounting Standards (IAS) in der Europäischen Union ab 2005 zugestimmt. Gemäß dieser Neuregelung werden alle börsennotierten Unternehmen ab 2005 auf die Anwendung der IAS verpflichtet, was indirekt einer Einführung schon ab 2004 gleichkommt, weil ein IAS-Abschluß mit Vorjahreszahlen erstellt werden muß. Weiterhin wird wie schon zuvor bekanntgeworden war den Mitgliedsstaaten ein Wahlrecht eingeräumt, bestimmte Unternehmen von dieser Verpflichtung bis 2007 auszunehmen. Das zielt insbesondere auf die zahlreichen deutschen Unternehmen, die bereits jetzt die US-GAAP anwenden und nun erneut eine Umstellung des Rechnungswesens vornehmen müssen. Weiterhin wird den Mitgliedsstaaten freigestellt, die IAS auch für Einzelunternehmen oder generell für Konzernunternehmen vorzuschreiben und zu gestatten. Inwieweit dies in Deutschland geschehen wird, ist noch nicht bekannt.

Die Anerkennung der IAS soll auf europäischer Ebene durch ein sogenanntes Anerkennungs-Verfahren stattfinden. In diesem Verfahren werden die schon vorhandenen oder noch zu schaffenden Standards für die Anwendung in der Union "freigegeben". Hier freilich droht ein neues Durcheinander, wenn die EU dann bestimmte, andernorts schon übliche Standards noch nicht anerkannt hat, so daß die EU-Unternehmen nur ein Subset des gesamten IAS-Werkes anwenden dürfen. Die Kommission soll über dieses Verfahren bis zum 31.12.2002 entscheiden.

Zum Inkrafttreten der Verordnung ist noch die Zustimmung des Ministerrates erforderlich, mit der aber zu rechnen ist.


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