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Was ist das ZKDSG? |
Heute ist das "Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten", das sogenannte Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz im Bundesanzeiger veröffentlich worden. Das Gesetzeswerk mit dem ungenießbaren Namen erfaßt "Rundfunkdarbietungen" im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages, Teledienste im Sinne des Teledienstegesetzes und Mediendienste im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages und stellt die Herstellung, Einfuhr und Verbreitung von Vorrichtungen zur Umgehung von Zugangskontrollverfahren und -vorrichtungen unter Strafe von bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe. Diese Strafandrohung gilt nur für "gewerbsmäßige" Taten, was problematisch sein kann, weil dies den Gewerbebegriff voraussetzt, der bekanntlich nicht sehr scharf definiert ist (vgl. §15 Abs. 1 und 2 EStG; Abschn. 11 Abs. 1 GewStR). Nichtgewerbsmäßiges Besitzen, technisches Einrichten oder Warten solcher "Umgehungsvorrichtungen" gilt aber als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden. Diese Gesetzeskonstruktion zielt offensichtlich darauf, den Schwarzmarkt für Premiere-Decoder auszutrocknen, soll aber Privatnutzer (zunächst?) ungeschoren lassen. Deren unerlaubte Nutzung zugangskontrollierter Dienste ist aber schon eine "Erschleichung von Leistungen" und danach gemäß §265a StGB strafbar - wenngleich eine diesbezügliche Verurteilung selten ist. Nicht erfaßt sich auch die diversen Cracks zum Umgehen von Kopierschutzmechanismen für Software. denen beizukommen man offensichtlich mit dem nichtmal zweiseitigen Gesetzeswerk gar nicht erst versucht. Problematisch ist die Regelung aber für alle Anbieter von Testverfahren, die die Sicherheit technischer Zugangskontrollverfahren testen und bewerten sollen, weil solche Verfahren oft "probeweise" kryptographische Angriffe starten, was nunmehr eine Straftat darstellt - selbst dann, wenn es in gewerblicher Absicht im Auftrag etwa des Diensteanbieters selbst erfolgt. Das Gesetz wird auch legale Tauschbörsen im Internet schützen, wenn diese irgendwann einmal online sind - und vom Publikum angenommen werden, was freilich beides derzeit kaum der Fall ist. Deshalb werkelt die Industrie fieberhaft an Verfahren, sogar die digitalen Schnittstellen für Flachbildschirme oder selbst Übertragungswege innerhalb des Rechners (!) durch starke kryprographische Verfahren zu schützen, um eine Art digitales Hausrecht bis an die Ohren des Konsumenten durchzusetzen. Unter dem Stichwort "Digital Rights Management" soll offensichtlich sogar ein hardwareseitiger Kopierschutz auf Festplattenebene durch Gesetz vorgeschrieben werden, der das Kopieren nicht signierter Inhalte unmöglich macht - was sogar dazu führen könnte, daß selbst aufgenommene (also legale) Videodateien sich bald nicht mehr auf Festplatten sichern lassen. Dabei darf freilich bezweifelt werden, Ob es dabei wirklich noch um die Durchsetzung des Urheberrechtes geht, oder vielleicht doch darum, den Konsumenten immer gnadenloser abzocken zu können. Aktuell zum Thema: Gesetzesveröffentlichung im Bundesanzeiger (externer Link). |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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