Im Gedenken an Harry Zingel (✟ 12. August 2009) ..... Alle Dokumente stehen ab sofort zum freien Download zur Verfügung (Redaktionsstand: letzte BWL CD 8/2009) .... Finanziert wird das Projekt via Google AdSense ... Achtung: Es erfolgt keine Aktualisierung der Inhalte ... Es besteht kein Recht auf Support in jeglicher Hinsicht ... Ich wünsche euch trotz alledem viel Erfolg mit der neuen alten BWL CD!!!

Der kostenlose Newsletter
der BWL CD
© Harry Zingel 2001-2009
BWL Mehr wissen,
mehr können,
mehr sein!
Startseite | Copyright | Rechtschreibung | Link mich! | Impressum | Blog

Was ist ein »Fast Close«?

Das deutsche Handelsrecht gerät im Vergleich zu international üblichen Standards immer weiter in Kritik (um nicht zu sagen: Verruf), nicht zuletzt auch, weil es Aufstellungsfristen für den Jahresabschluß von bis zu einem Jahr vorsieht. Es ist offensichtlich, daß entscheidungsrelevante zeitnahe Daten auf diese schwerfällige Art nicht mehr zur Verfügung gestellt werden können.

Fast Close ist der Oberbegriff für alle Verfahren und Methoden, die auf die schnelle oder wenigstens beschleunigte Erstellung des Jahresabschlusses gerichtet sind. Der Begriff stammt zunächst aus dem US-amerikanischen (und auch sonst dem internationalen) Bereich und spiegelt das dort (und auch in den International Accounting Standards) vorherrschende Verständnis von entscheidungsrelevanten Informationen (time is of essence): die im Abschluß vermittelten Informationen müssen nicht nur inhaltlich verläßlich, sondern auch zeitnah sein, um den Jahresabschlußlesern relevante Daten vermitteln zu können - genau das können die nach Deutschen Rechnungslegungsvorschriften erstellten Jahresabschlüsse nicht leisten, da nach einem Jahr die Daten nicht mehr entscheidungsrelevant, sondern veraltet sind. Im Zuge der Internationalisierung schwappt die Fast Close Debatte auch immer mehr nach Deutschland und hat insbesondere Unternehmen erfaßt, die ohnehin Jahresabschlüsse nach internationeln Regeln erstellen, d.h., wird ab 2005 von weiter wachsender Relevanz sein.

Der Fast Close Abschluß unterscheidet sich nicht grundsätzlich von einem "normalen" Jahresabschluß; alle für diesen geltenden Rechtsvorschriften bleiben uneingeschränkt gültig. Allerdings werden die zum Ergebnis führenden einzelnen Arbeiten beschleunigt. Die dabei gültigen Prinzipien sind

  • die Verlagerung der Datenbeschaffung möglichst in Zeiten lange vor dem Jahresabschlußstichtag,
  • die Verkürzung der innerbetrieblichen Informationswege und Entscheidungsprozesse sowie
  • die Vereinfachung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Die Fast Close Debatte ist daher im wesentlichen ein Organisationsproblem, und zwar insbesondere eines der Ablauforganisation. Hierbei wird der Produktivitätsgedanke in das Rechnungswesen eingeführt. Zu den wichtigsten Verfahren der beschleunigten Erfassung gehören:

  • Verlagerung der Inventur in das Geschäftsjahr hinein,
  • Permanente Inventur,
  • Stichprobeninventur,
  • Verzicht auf Inventur bei Kleinteilen oder sonst nachrangigen Vermögensgegenständen und Festbewertung (§240 Abs. 3 HGB),
  • Trickreiche Rotationsverfahren, die die nach §240 Abs. 3 HGB alle drei Jahre dennoch erforderlichen körperlichen Bestandsaufnahmen so auf die Jahre verteilen und verstetigen, daß die durchschnittliche Arbeitslast auf bis zu ein Drittel sinkt,
  • Regelmäßige Abstimmung von Konten insbesondere innerhalb von Konzernen (à Konzern), so daß Schlußsalden schneller erreichbar sind,
  • Anwendung von Verbrauchsfolgeverfahren,
  • Anpassung von Zeitverträgen etwa bei Versicherungen, Arbeitnehmern oder Wartung, um die Buchung von Rechnungsabgrenzungsposten zu vermeiden,
  • Kontinuierliche Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfes insbesondere bei Debitoren sowie
  • die konsequente Umsetzung von elektronischen Verfahren, so daß Informationen jederzeit erreichbar sind.

Zu Problemen kommt es insbesondere im Zusammenhang mit den deutschen steuerrechtlichen Vorschriften. Die Verzögerung durch die Bewertung von Schuldzinsen (§4 Abs. 4 EStG) wurde nach nur kurzer Geltung ab 2002 wieder abgeschafft. Weitere Probleme bestehen in der restriktiveren Bewertung nach Steuerrecht, z.B. bei Rückstellungen.

Aktuell zum Thema: Aufstellungsfristen für den Jahresabschluß (BWL-Bote vom 07.02.2002)


© Harry Zingel 2001-2008
Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
Zurück zur Hauptseite: http://www.bwl-bote.de