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Steuererleichterungen passieren den Bundesrat

Nach den zum Teil drastischen Steuerverschärfungen, die zu Jahresbeginn schon in Kraft gesetzt worden sind, hat der Bundesrat nunmehr erwartungsgemäß dem "Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" zugestimmt, das eine Anzahl von teils beachtlichen Steuererleichterungen enthält. Wir fassen die wichtigsten Neuregelungen zusammen:

Istversteuerung bei der Umsatzsteuer

Die Grenze der Istversteuerung in §20 UStG wird von bisher 125.000 Euro rückwirkend ab Anfang des Jahres auf 250.000 Euro erhöht; die erhöhte Istversteuerungsgrenze für Betriebe in den Neuen Bundesländern aus §20 Abs. 2 UStG, die eigentlich zum Ende 2006 auslaufen sollte, wird bis Ende 2009 verlängert. Beide Grenzen erlauben den Unternehmern in erweitertem Maße, die Umsatzsteuer nur nach vereinnahmten und nicht vereinbarten Entgelten abzuführen. Sie müssen damit dem Fiskus keinen Umsatzsteuervorschuß auf noch gar nicht vereinnahmte Entgelte gewähren, was insbesondere bei großen Rechnungen und säumigen Zahlern ein Problem darstellt.

Abschreibung

Die maximale degressive Abschreibung wird wieder, wie vor 2001, auf das Dreifache der linearen AfA oder maximal 30% p.a. festgesetzt (§7 Abs. 2 EStG). Die Regelung zielt insbesondere auf den Mittelstand und ist auf Anschaffungen in den Jahren 2006 und 2007 befristet (wir berichteten). Von der Regelung profitieren insbesondere Anlagegüter mit einer Nutzungsdauer ab ca. acht Jahre, also beispielsweise viele Fahrzeuge und Produktionsanlagen. Die ebenfalls von Rot-Grün verschärften amtlichen AfA-Tabellen werden aber nicht wieder zurückentwickelt, so daß diese Steuererleichterung unvollkommen bleibt.

Übertragung stiller Reserven bei Veräußerung von Anlagegütern

Die Abzugsmöglichkeit stiller Reserven bei Veräußerung von Anlagegütern im Sinne des §6b EStG wird von bisher Grund und Boden auch auf Schiffe ausgeweitet. Dies ist ein offensichtliches Geschenk an deutsche Reedereien, die offenbar ohne solche Steuererleichterungen im internationalen Wettbewerb mit Billigflaggen keine Chance mehr hätten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Schon bisher konnten nach §35a Abs. 2 EStG 20% der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, maximal aber 600 Euro pro Jahr steuermindernd anerkannt werden. Diese Grenze wird bei Pflegedienstleistungen auf 1.200 Euro rückwirkend ab Anfang des Jahres erhöht. Auch die Anerkennungsfähigkeit von Handwerkerrechnungen wird bei Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsarbeiten auf 20% der entsprechenden Aufwendungen, maximal aber 600 Euro verbessert. Dies soll offenbar die legale Beauftragung von Handwerksbetrieben fördern, die bisher bekanntlich oft ohne Rechnung "schwarz" gearbeitet haben.

Kinderbetreuungskosten

Der neue §4f EStG erlaubt Doppelverdienern und Alleinerziehenden künftig, Betreuungskosten für Kinder bis zu 14 Jahren steuerlich mit bis zu maximal 4.000 Euro pro Jahr abzusetzen. Für Fälle von Krankheit oder nur einem erwerbstätigen Elternteil gelten komplizierte Detailregelungen. Zugleich können zwei Drittel der Aufwendungen für die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis fünf Jahren, oder von behinderten Kindern, nach den neuen §10 Abs. 1 Nr. 5. und 5. EStG bis zu ebenfalls maximal 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben angegeben werden. Der bisherige §33c EStG wird dafür aufgehoben.

Ein Fazit

Allenthalben ist vom Aufschwung die Rede, nur nicht auf dem Arbeitsmarkt. Ob diese Neuregelungen eine Erleichterung bringen, bleibt abzuwarten; wünschenswert sind sie allemal. Fraglich ist freilich, ob die gewiß positive Wirkung dieser Reform über das Ende des Jahres 2006 hinaus anhält, denn ab 2007 soll bekanntlich die Umsatzsteuer von derzeit 16% auf dann 19% steigen, ein Sprung um 18,75% und die höchste Steuererhöhung überhaupt seit dem Zweiten Weltkrieg. Es könnte daher auch sein, daß der derzeitige zarte Konjunkturfrühling nur aus Außennachfrage und vorweggenommenen Anschaffungen im Binnenbereich besteht, denn Steuervermeidung bleibt ein vorrangiges Ziel, besonders aber nicht nur bei Privathaushalten ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit.

Links zum Thema

Erste Reformgesetze passieren den Bundesrat | Rolle Rückwärts: Degressive Abschreibung bald wieder wie vor 2001? | Amtliche AfA-Tabellen | Finanzierung aus Abschreibungen: was ist der Lohmann-Ruchti-Effekt? | AfA-Rechner für Excel | Vorgezogener Schaden: Wie die Umsatzsteuererhöhung jetzt schon Preise steigen läßt | (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD

[Lexikon]: "Abschreibung", "Abschreibung, bilanzielle", "Abschreibung, Buchung der", "Abschreibung, degressive", "Abschreibung, lineare" (und viele weitere Stichworte zum Thema), "Gebäudeabschreibungen", "Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse", "Stille Reserven", "Umsatzsteuer" (und viele verwandte Stichworte). [Manuskripte]: "AfA-Tabellen.pdf", "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Steuerrecht.pdf". [Excel]: "AfA-Tabelle.xls", "Anlagekartei.xls".
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