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Grundlegende Definitionen: so schnell steht man auf dem Schlauch!

Die Forennutzerin "Luise" postet die Frage, bei welcher typischen Kostenart ein anderer präziserer Wert als die gebuchte Aufwandsgröße in der Kostenrechnung notwendig sei (Originalposting). Die auf den ersten Blick unscheinbare Frage entpuppt sich als Test der Kenntnis der grundlegenden Definitionen des Rechnungswesens. Wer naiv an die Sache herangeht, oder wer nicht den richtigen Dozenten hat, der scheitert schon hier.

So sind Aufwendungen bekanntlich der Verbrauch an Gütern und Leistungen, Kosten aber bewerteter, periodisierter Güter- und Leistungsverzehr zur betrieblichen Leistungserstellung oder Bereitschaftserhaltung, so die umständliche Definition. Oder, einfacher, Kosten bewerten den Produktionsfaktoreinsatz. Das macht einen Unterschied, und wer den nicht kennt, der steht hier auf dem Schlauch.

Schauen wir uns mal die Bankzinsen an: sie bewerten die in Anspruch genommenen Dienste der Bank, also das Fremdkapital - aber eben nicht den Faktor "Kapital", doch nur das Kapital ist betriebsnotwendig, nicht aber das Fremdkapital. Der Kostenbegriff soll sicherstellen, daß Betriebe mit mehr oder weniger Fremdkapital aber gleicher Bilanzsumme zwar unterschiedliche Zinsaufwendungen, wegen gleicher Faktornutzung aber auch gleiche Kosten haben. Die Bankzinsen sind damit keine Kosten, sondern neutrale Aufwendungen. Sie haben also in der Kostenrechnung nichts zu suchen. Dort finden sich natürlich auch Zinskosten, aber diese werden natürlich auf das betriebsnotwendige Vermögen und den Mindestrentabilitätszins gerechnet. Sie haben also eine andere Bemessungsgrundlage, und einen anderen, "präziseren" Wert.

Ähnlich ist es mit den steuerlichen Abschreibungen: sie dienen der Steuerersparnis, werden also so hoch wie möglich gewählt. Dieses Jahr sind sie oft noch degressiv, und nach der Abschaffung der degressiven Abschreibung im kommenden Jahr können sie aber Sonderabschreibungen nach §7g EStG sein - was ebenfalls der Steuerersparnis dient. Auch hier muß die Kostenrechnung eine eigene Abschreibung führen, die kalkulatorische Abschreibung.

Ähnlich ist es schließlich bei Verlusten durch unternehmerische Risiken und andere Größen, die als neutrale Aufwendungen aus der Kostenrechnung ferngehalten und gegen eine Kostengröße ersetzt werden müssen. Eine Gesamtübersicht findet der Leser übrigens in der Kostenübersicht in der Formelsammlung der BWL und ausführlich im 2. Kapitel meines Lehrbuches der Kosten- und Leistungsrechnung (vgl. unten).

Die diversen Knallschoten der Prüfungslytiker und Aufgabenpoeten bauen bekanntlich ständig auf solche Spitzfindigkeiten auf - was im Grunde auch gut ist, denn hierbei werden in der Praxis die gröbsten Fehler gemacht. Lehrgangsteilnehmer tun also gut daran, sich mit solchen Details wie den Kosten- und anderen Definitionen vertieft vertraut zu machen. Mut zur Lücke ist in diesem Fall eher Dummheit. Nur wer bei den Grunddefinitionen vor dem Prüfungstermin ganze Arbeit leistet, steht dann nicht plötzlich auf dem Schlauch.

Links zum Thema: Originalposting: »Kosten- und Leistungsrechnung« | Irrungen und Wirrungen der Kostenrechnung: warum Bankzinsen keine Kosten sind | Formelsammlung der BWL | Unausrottbare Fehler: zum Beispiel die kalkulatorischen Zinsen (interne Links)

Literatur: Zingel, Harry, "Lehrbuch der Kosten- und Leistungsrechnung", Heppenheim 2004, ISBN 3-937473-05-X, Amazon.de | BOL | Buch.de. Auf der BWL-CD ohne Mehrkosten enthalten.

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Ausgaben", "Auszahlungen", "Aufwand", "Kalkulatorische Kosten", "Kosten". [Manuskripte]: "Lehrbuch der KLR.pdf". [Manuskripte]: "Kalk Kosten.xls".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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