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Fragen kostet nichts? Ab 2007 aber die Antworten!

"Die Finanzbehörde", so weiß §89 Satz 1 Abgabenordnung (AO), "soll die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind". Was wirklich kundenfreundlich ist, um es modern auszudrücken. Aber mehr noch, "Sie erteilt", weiß der zweite Satz derselben Vorschrift, "soweit erforderlich, Auskunft über die den Beteiligten im Verwaltungsverfahren zustehenden Rechte und die ihnen obliegenden Pflichten". Was indes beides der Finanzbehörde schon lange ein Dorn im Auge ist wie jeder weiß, der verbindliche Auskünfte in der Finanzbehörde zu erhalten sucht.

Solche Ängste der Finanzbeamten wurden von der Regierung fürsorglich ernstgenommen, und §89 AO wird durch das Jahressteuergesetz 2007 so geändert, daß die Finanzbehörde für solche Auskünfte Geld verlangen darf. Ja, richtig gelesen: eine Frage an das Finanzamt, wohlgemerkt in eigenen Sachen, kostet zwar nach wie vor nichts, ab kommendem Januar aber die Antwort, und das nicht zu knapp: von 50 Euro je angefangener halben Stunde, mindestens aber pro Beratungsvorgang 100 Euro ist die Rede. Dies soll, so heißt es, wenigstens für verbindliche Auskünfte gelten. Die Steuerberater reiben sich schon die Hände, denn sie machen das Geschäft, aber die Finanzbeamten reiben sich auch die Hände - wohl weil sie bald in Ruhe gelassen werden.

Da mutet die offizielle Begründung wie ein Hohn an: daß das Steuerrecht inzwischen so kompliziert sei, daß selbst die Finanzverwaltung nicht mehr durchblicke, ist kaum zu bestreiten, aber der daraus gezogene Schluß, Auskünfte zu bemauten, ist geradezu hahnebüchen: hat man doch erst vor einem Jahr den Vorschlag von Prof. Kirchhof zur Schaffung eines wirklich einfachen und gerechten Steuerrechts geflissentlich unter den Tisch fallen lassen.

Ganz ähnliche Anwandlungen hatten vor Jahren schon mal die Banken, die Verkaufsgespräche kostenpflichtig machen wollten. Der Vorschlag landete aber schnell in der Versenkung, wo er auch hingehört. Bei der Finanzverwaltung hat man solche Skrupel offenbar nicht, aber warum auch - ist man doch jenseits aller Marktprozesse.

Der Staat, so lernen wir daraus, will nur unser Bestes. Er schützt die Krötenwanderung. Die Wanderung unserer Kröten in staatliche Kassen. Solcherart mißverstandener Tierschutz dürfte der wahre Sinn des wahrlich nicht einfachen Teuerrechtes sein, denn könnte ein jeder seine Rechte hemmungslos wahrnehmen, hätten wir ja eine Demokratie. Das aber will niemand wirklich.

In einer Mitteilung vom 21.11.2006 behauptet das Bundesfinanzministerium übrigens allen Ernstes, daß 99% der Bürger von der Gebührenregelung gar nicht betroffen seien, weil ja nur verbindliche Auskünfte von der Reform erfaßt seien. Das bezweifeln wir ganz vehement, denn wenn man nur so wenige Fragesteller wirklich zur Kasse bitten wollte, würde man kaum eine Gesetzesänderung ins Werk setzen.

Links zum Thema: Radikale EStG-Reform: Der Entwurf von Paul Kirchhof im Wortlaut | Kirchhofs neues EStG: Weil nicht sein kann was nicht sein darf | Bald kostenpflichtige Verkaufsgespräche bei den Banken? | Vorausschau auf wichtige Rechtsänderungen zum 01.01.2007 (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Manuskripte]: "AO Skript.pdf", "Steuerrecht.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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