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Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse tritt in Kraft

Wie erwartet ist heute das Erste Bürokratieabbaugesetz in Kraft getreten. Nachdem wir in der Vergangenheit schon mehrfach berichtet hatten, fassen wir in diesem Artikel die Änderungen, die in der endgültign Gesetzesfassung enthalten sind, noch mal zusammen:

  • Im Datenschutzrecht werden verschiedene Erleichterungen eingeführt, u.a. steigt die Grenze, ab der bei nichtöffentlichen Stellen ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muß, auf über neun mit der Datenerfassung beschäftigte Personen (wir berichteten). Das ist eine große Erleichterung für Freiberufler und viele Kleinbetriebe.
  • Zugleich wird für Datenschutzverletzungen durch Datenschutzbeauftragte eine neue Strafnorm in §203 StGB eingeführt.
  • Arbeitgeber können jetzt den gleichen Sozialversicherungsbetrag wie im Vormonat zahlen und veränderliche Bestandteile nachzahlen. Die aufwendige und fehleranfällige Vorausschätzung kann damit jetzt unterbleiben (§23 Abs. 1 SGB IV).
  • Die Buchführungspflichtgrenze nach §141 Abs. 1 Nr. 1 AO i.H.v. 350.000 Euro Umsatz/Jahr wird auf 500.000 Euro Umsatz/Jahr angehoben (wir berichteten). Die anderen Grenzwerte (Gewinn usw.) bleiben aber unverändert.
  • Rechnungen bzw. Quittungen über Kleinbeträge i.S.d. §33 UStDV sind jetzt bis 150 Euro (statt bisher 100 Euro) von bestimmten Angabepflichten befreit.
  • Berichtigungen des Vorsteuerabzuges können jetzt nach §15a UStG in kollektiven Berichtigungseinheiten (statt einzeln pro zu berichtigendem Wirtschaftsgut) durchgeführt werden.
  • Statistische Berichtspflichten werden im Hochbaustatistikgesetz, im Gesetz über die Lohnstatistik, im Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe, in der Gewerbeordnung, im Chemikaliengesetz, im Fahrlehrergesetz, im Personenbeförderungsgesetz und in der Biozid-Zulassungsverordnung gelockert oder abgeschafft.

Weitere Erleichterungen bürokratischer Vorschriften sind geplant. Wir bleiben am Ball und werden an dieser Stelle berichten. Die oben genannten Änderungen sind mit Wirkung ab heute alle im Lexikon für Rechnungswesen und Controlling, den Skripten usw. auf der BWL CD berücksichtigt.

Links zum Thema: Bürokratieabbau: Lockerung der Datenschutz-Bürokratie geplant | Zwangssozialversicherung: worauf wir jetzt achten sollten | Bürokratieabbau: Erhöhung der Buchführungspflichtgrenze geplant | Bürokratieabbau: Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln (interne Links) Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (externer Link)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Buchführungspflicht", "Datenschutzbeauftragter", "Gewerbe", "Gewerbebetrieb", "Kleine Kasse", "Lohnkonto", "Lohnkosten", "Quittung", "Rechnung", "Umsatzsteuer", "Vorsteuer", "Vorsteuerberichtigung". [Manuskripte]: "Buchführung Geschäftsbuchungen Skript.pdf", "Buchführung Grundlagen Skript.pdf", "Steuerrecht.pdf", "USt.pdf".
Diese Hinweise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieses Artikels aktuelle Version der BWL CD. Nicht alle Inhalte und nicht alle Stichworte sind in älteren Fassungen enthalten. Den tagesaktuellen Stand ersehen Sie aus dem Inhaltsverzeichnis oder dem thematischen Verzeichnis.

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