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Was nicht im Abschluß steht, Teil 1 von 3 - Außerbilanzgeschäfte |
Obwohl der Grundsatz der Vollständigkeit (§246 Abs. 1 HGB) eigentlich vorschreibt, daß sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge im Jahresabschluß enthalten sein müssen, gibt es doch Posten, die dort nicht zu finden sind. Diese heißen außerbilanzielle Posten. Geschäfte, die sie erzeugen, sind Außerbilanzgeschäfte. Je mehr Außerbilanzgeschäfte getätigt werden, desto weniger kann ein sachverständiger Dritter sich einen Überblick über die Lage des Unternehmens verschaffen (§238 Abs. 1 Satz 2 HGB) und desto mehr stille Reserven entstehen. Dieser kleine Artikel faßt die wichtigsten Fälle zusammen. Bekanntester Fall sind Verbindlichkeiten, die schon dem Grunde nach unsicher sind. Ist bei einer Schuld nur der Zeitpunkt oder die Höhe der künftigen Verpflichtung ungewiß, so spricht man von einer Rückstellung. Ist aber die Schuld schon dem Grunde nach unsicher, so wird sie außerbilanziell (§251 HGB). Häufigster Fall sind Bürgschaften und indossierte Wechsel, aus denen alle früheren Inhaber gesamtschuldnerisch haften. Jeder, der einen Besitzwechsel weiterreicht, bildet also damit eine sogenannte Eventualverbindlichkeit. Neben diesen vergleichsweise anschaulichen Fällen entstehen außerbilanzielle Eventualverbindlichkeiten regelmäßig durch Derivatgeschäfte. Seit 2005 nehmen sie daher erheblich zu, weil durch den Emissionshandel eine neue Klasse von Derivaten entstanden ist. Weitere häufige Fälle von Außerbilanzgeschäften sind:
Dies alles mag als trockenes Bilanzthema erscheinen, ist aber beiweitem nicht nur für Prüfungsvorbereitungen relevant. Es hat auch eine volkswirtschaftliche Dimension, die uns bald alle betreffen könnte. So berichtete die Deutsche Bank beispielsweise Eventualverbindlichkeiten in Höhe des 1.154-fachen des Eigenkapitals! (Quelle). Insgesamt beträgt der Umfang aller Außerbilanztransaktionen ein Vielfaches (!) des Bruttosozialproduktes. Die Eventualverbindlichkeiten aber gehören volkswirtschaftlich gesehen je nach Fristigkeit zur Geldmenge M3 oder M4. Dort haben sie weiter keine Alltagsrelevanz und sind eher eine Art Finanzwette; verlieren aber die "Investoren", die diese Geschäfte betreiben das Vertrauen in die Sicherheit ihrer Gelder, so werden sie versuchen, aus ihren Derivattransaktionen auszusteigen. Dies führt zur "Realisation" der Gelder, also zu deren (teilweisem) Erscheinen in der Geldmenge M2. Dort aber werden sie nachfragewirksam - was beim Gesamtumfang dieser Transaktionen einen gewaltigen Inflationsschub bewirken könnte. Wir haben also längst eine latente Hyperinflation, gegen die die Zwanziger Jahre des vorigen Jahrhunderts ein Sonntagsspaziergang sein könnten. Eine Folge der damaligen Inflation aber war der Zweite Weltkrieg, denn ohne die faktische Enteignung des Mittelstandes hätten Adolf und Konsorten nicht das für ihre Zwecke ausreichende frustrationspotential gefunden. Was die Folge der kommenden Hyperinflation sein wird, kann man nur raten. Links zum Thema: Der Finanzkollaps, und was dagegen getan wird | Soll ein Krieg das Finanzsystem retten? (interne Links) Deutsche Bank Investor Relations | Deutsche Bank Finanzbericht 2004 (externe Links) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Akkreditiv", "Außerbilanzgeschäfte", "Aval", "Bürgschaft", "Derivatgeschäfte", "Factoring", "Emissionshandel", "Eventualverbindlichkeit", "Leasing", "Stille Reserven", "Wechsel", "Zession". [Manuskripte]: "Buchführung Abschlüsse.pdf", "Jahresabschlußanalyse.pdf", "VWL Skript.pdf". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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