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Die Micropayment-Misere: Denn nur ungern nimmt der Handelsmann... |
Unter einem Micropayment versteht man allgemein die unbare Zahlung einer kleinen Summe Geldes meist im Bereich von Bruchteilen eines Cents bis zu wenigen Euro. Micropayment sind i.d.R. nur zahlungshalber möglich und insbesondere im e-Commerce von zentraler Bedeutung, wo es oft um die Inanspruchnahme von Diensten wie Internetzugang, Datenbankzugang oder die Nutzung von Mediendateien geht, die typischerweise vergleichsweise kleine Summen kosten. Hier aber liegt der sprichwörtliche Hase im Pfeffer, denn das Internet ist bekanntlich nicht gerade ein vertrauenswürdiger Ort - Phishing-eMails, Trojaner, Viren und jede Menge Hackversuche aber die segensreiche Tätigkeit der Sozial- und Finanzämter sind zumeist allesamt direkte oder indirekte Angriffe auf Daten, Konten und Geldbeutel der Nutzer. Wer also ohnehin schon Geld bewegen will ist daher ein besonders beliebtes Ziel der staatlichen Überwachung und Kontrolle wie auch der Internet-Kriminellen. Aus Sicht des Marketings bedeutet dies, daß ein Micropayment -System nur Erfolg haben kann, wenn es vier Eigenschaften aufweist:
Die Ironie der Geschichte will, daß es bereits ein System gab, das alle diese Bedingungen erfüllt hat - vor dem gegenwärtigen Internet zu Zeiten des Bildschirmtext-Dienstes der damaligen Deutschen Bundespost. Dort konnten Seitenanbieter nämlich Pfennigbeträge bequem, sicher und anonym über die Telefonrechnungen abbuchen - was zu Zeiten der 0900er-Dialler kaum mehr praktisch machbar ist. Gute alte Zeiten: heute konkurrieren zahlreiche Micropayment-Anbieter um die Gunst der viel zu oft betrogenen Kunden, und der bekannteste ist PayPal. Glaubt man jedoch den zahlreichen Warnungen im Internet (ein Beispiel), sind auch solche Systeme nicht unbedingt sicher. Ein Angriffsziel sind sie allemal. Selbst bei den deutschen Banken scheint man keine bessere Lösung zu kennen, denn dort wird derzeit versucht, ein neues Micropayment-System zu installieren - das aber auf dem bekanntlich auch nicht sicheren PIN/TAN-Verfahren basiert und damit kaum daß es das Licht der Welt des Zahlungsverkehrs erblickt auch wieder ein Angriffsziel von Hackern und Phishern werden dürfte. Hinzu kommt die Kontenspionage nach §24c KWG, die es den Behörden bekanntlich erlaubt, Einsicht auf die Konten der Bankkunden zu nehmen. Ein anonymes Micropayment-System müßte aber gerade an dieser Schnüffeloption vorbei operieren, dürfte aber kaum politisch gewollt sein: schließlich möchte man in der Lage sein festzustellen, was die Leute so alles im Netz kaufen und verkaufen - um beispielsweise versteckte Einkünfte nicht nur von Hartz IV Fällen aufzuspüren, denn was einst eingerichtet wurde, um Terroristengelder zu finden, wird längst gegen "einfache" Steuerhinterzieher angewandt. Es bleibt eine einfache Wahrheit, die wir an dieser Stelle schon mehrfach entdeckt haben: "Nur ungern nimmt der Handelsmann / statt baarem Gelde Stuhlgang an". Alle bisherigen Zahlungssysteme sind mit staatlicher Überwachung und kriminellen Angriffen verbunden. Der Handelsmann nimmt also immer auch Stuhlgang an, was uns zu der Lehre bringt, daß nur Bares bekanntlich Wahres ist. Zurück zur Barzahlung also, das ist die Lehre, die wir aus Überwachung und fehlendem Datenschutz ziehen können: das Internet, noch ein Ort, wo es rückwärts vorwärts geht... Links zum Thema: Gravierende Schwächen in Studien- und Diplomarbeiten: wie man es nicht machen sollte | Neue Kontrollmöglichkeiten des Schnüffelstaates (interne Links) PayPal | PayPalWarnung.com | PayPal Phishing (AntiVir) (externe Links) Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD: [Lexikon]: "Datenbank", "Datenschutz", "Kreditkarte", "Kryptographie", "Lastschrift", "Signatur", "Signaturgesetz", "Zahlungsarten", "Zahlungshalber", "zahlungshalber", "Zahlungssystem". [Manuskripte]: "Buchführung Zahlungsverkehr.pdf", "Finanzierung Skript.pdf", "Investition Skript.pdf". |
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Im Gedenken an Harry Zingel, ✟ 12. August 2009
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