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Wirklich so günstig? Warum Leasing sich nicht lohnt

Die Marketingabteilungen der Leasingfirmen haben es im Laufe der Zeit geschafft, die Meinung. Leasing sei eine günstige Finanzierungsform, in den Köpfen der Menschen zu verankern. Wir untersuchen dieses Vorurteil etwas näher: ist Leasing wirklich eine Alternative, und wenn ja, für wen? Machen Sie sich auf eine Überraschung gefaßt!

Ein heftiges Beispiel

Mir liegt ein Mobilien-Leasing-Vertrag über eine Leasingsache vor, die man auch für 4.500 Euro kaufen könnte. Der Leasingvertrag läuft jedoch über vier Jahre bei monatlich vorschüssiger Zahlungsweise und einer monatlichen Rate i.H.v. 130 Euro. Hinzu kommt eine mit der ersten Rate fällige Abschlußgebühr i.H.v. 50 Euro, und am Schluß ein mit der letzten Leasingrate zu zahlender Restwert von 500 Euro - was dem Leasingnehmer bei Beginn des Vertrages nicht (!) bekannt ist. Berechnet man diesen Vertrag mit einem Leasingrechner wie diesem hier, so kommt man bei zwölf Zinsterminen pro Jahr auf eine interne Verzinsung (d.h., Effektivverzinsung) von nicht weniger als 20,58% (bei nur einem Zinstermin ist es noch höher). Unter einer günstigen Finanzierung stelle ich mir jedenfalls was anderes vor!

Weitere Nachteile

Gemäß der Preisangabeverordnung muß die Effektivverzinsung bei Darlehen angegeben werden, nicht aber so bei Leasingverträgen, die preisangaberechtlich nicht als Kredite gelten. Der Leasingnehmer bleibt also über die Höhe des Zinses im Unklaren, zumal der Restwert vorher fast immer verschwiegen wird - die Leasingraten sehen also wirklich günstig aus, sind es aber nicht wirklich. Der Leasinggegenstand kann weiterhin unter gewissen eher komplizierten Voraussetzungen als "Finance Leasing" bilanziell dem Leasingnehmer zuzuordnen sein (u.a. §39 Abs. 2 Nr. 1 AO, "Immobilien-Leasing-Erlaß" BMF, Schreiben v. 21.3.1972, F/IV B 2 - S 2170 - 11/72, BStBl I S. 188, und "Mobilien-Leasing,Erlaß", BMF, Schreiben v. 19.04.1971, IV B/2 - S 2170 - 31/71, BStBl I 1971, 264, sowie ggfs. IAS 17), aber dieser hat dennoch keine unbeschränkte Verfügungsmacht über die Leasingsache vor Ablauf des Leasingvertrages und bürgerlich-rechtlichem Eigentumsübergang. Veränderungen oder Umbauten an der Leasingsache sind also regelmäßig verboten. Hinzu kommt bei Fahrzeugleasing vor Forderung nach einer Vollkasko-Versicherung, die oft sehr teuer ist: der Leasingnehmer zahlt also im Effekt die Leasingsache doppelt. Und schließlich: Auch Leasingfirmen verkaufen die Daten ihrer Kunden. Man darf sich also nicht wundern, wenn der Abschluß eines Leasingvertrages die Flut an Werbemüll in Briefkästen, Faxgeräten wie eMail-Boxen noch weiter erhöht. Einen solchen Spammer haben wir dieses Frühjahr sogar angezeigt.

Wann Leasing sich also lohnt

Das bringt uns zu einem ernüchternden Schluß: Leasing lohnt sich - aber nur für den Leasinggeber. Auch dessen Argument, die Leasingraten seien als Betriebsausgaben ertragsteuerlich abzugsfähig, ist sehr oft schlicht falsch, nämlich dann, wenn der Gegenstand beim Leasingnehmer zu bilanzieren ist - was kaum eine Leasingfirma ihren Kunden sagt. Hinzu kommt, daß selbst bei tatsächlicher Abzugsfähigkeit der Leasingzahlungen zwar Steuern vermieden, aber dafür (unter den Voraussetzungen der Körperschaftsteuer, also z.B. bei einer GmbH) das Vierfache (!) der Steuerersparnis an Leasingraten gezahlt werden muß. Ist das wirklich eine Steuerersparnis?

Was der Vertreter der Leasingfirma Ihnen verschweigt

Leasing ist, so die einfache Wahrheit, die mit Abstand teuerste Form des Kredites. Das lohnt sich nur, wenn man anderswo kein Geld mehr bekommt, die Leasingsache aber unbedingt braucht - aber wer in dieser Lage ist, sollte eher über ganz andere Formen der Finanzierung wie Venture Capital oder Mezzanine-Finanzierung nachdenken, oder vielleicht auch über Insolvenz. Das verrät aber kein Vertreter der Leasing-Branche. Es wundert daher nicht, daß Leasingfirmen inzwischen schon mit eher zweifelhaften Methoden werben - wie der "Autokönig" für eine Unternehmung namens AI-Leasing. Wir haben nur einen einzigen, einfachen Rat an die Leser: Finger weg!

Links zum Thema

Leasing-Rechner für Excel | Darlehens-Rechner für Excel | Was ist Versicherungsbetrug? | Fax-Spam: Der BWL-Bote stellt Strafantrag gegen »carking.de« (interne Links)

Hinweise auf relevante Inhalte der BWL CD

[Lexikon]: "IAS", "IAS, Übersicht", "Leasing". [Manuskripte]: "IAS.pdf", "Finanzierung Skript.pdf", "Investition Finanzierung.pdf", "Investition Skript.pdf", "Leasing.pdf", "Leasingerlaß.pdf".[Excel]: "Darlehen.xls", "Interner Zinsfuß (Grafik).xls", "Interner Zinsfuß (Näherung).xls", "Interner Zinsfuß.xls", "Leasing.xls", "Leasingzins Methodenvergleich.xls".
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